Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

Weiterlesen:

Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Reiseimpfung für kleine Kinder

Richtig vorbereitet kann man auch mit kleinen Kindern in die Ferne reisen.

Reiseimpfung für kleine Kinder

Fernreise geplant?

Ob Gelbfieber oder Hepatitis, bei Fernreisen ist ein guter Impfschutz das A und O. Das gilt natürlich auch für Kleinkinder. Aktuelle Empfehlungen für Kinder unter 5 Jahren hat kürzlich das Robert Koch-Institut herausgegeben.

Grundimmunisierung muss sein

Säuglinge und Kleinkinder unter fünf Jahren sind bei Infektionen generell stärker gefährdet als Erwachsene und Jugendliche, warnt das Robert Koch-Institut (RKI). Deshalb sollte jedes in Deutschland lebende Kind gemäß den STIKO-Empfehlungen durchgeimpft sein. Diese Grundimmunisierung schützt auch gegen Erkrankungen, die einem auf Auslandsreisen begegnen können – wie etwa Poliomyelitis, Tetanus oder Hepatitis B. Für Reisen in Risikogebiete, in denen Gelbfieber und Tollwut drohen, sollten sich Eltern frühzeitig um den passenden Impfschutz für ihren Nachwuchs bemühen.

  • Gelbfieber: Kinder über neun Monaten dürfen gegen Gelbfieber geimpft werden. Damit die Impfreaktion nicht abgeschwächt wird, ist allerdings zu anderen Lebendimpfungen (Impfungen mit abgeschwächten Erregern, wie beispielsweise die Masernimpfung oder die Grippeimpfung) ein Abstand von vier Wochen einzuhalten. Sechs- bis neunmonatige Kinder dürfen nur in Ausnahmefällen wie etwa einem Gelbfieberausbruch geimpft werden. Für Kinder unter sechs Monaten ist sie verboten, weil bei ihnen die Gelbfieberimpfung das Risiko für eine impfbedingte Gehirnentzündung und andere neurologische Komplikationen erhöht.
  • Hepatitis A. Ob Ägypten oder die Tropen, für viele Reiseziele wird die Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ist das auch bei kleinen Kindern möglich. Und sinnvoll, wie das RKI betont. Zwar erkranken die Kleinen meist nicht schwer an der Hepatitis A. Sie scheiden aber die Viren besonders lange aus und können daher nach ihrer Rückkehr Ausbrüche in ihrer Umgebung verursachen. Mit einer Impfung lassen sich Infektion und Ausscheidung vermeiden.
  • Meningokokken. Laut STIKO sollen in Deutschland lebende Kinder gegen Meningokokken der Serogruppe C geimpft sein. Sind Reisen in den Meningitisgürtel (Gebiet in Afrika vom Senegal quer über den Kontinent bis nach Äthiopien) geplant, empfiehlt das RKI die Meningokokkenimpfung mit einem Impfstoff gegen die Serogruppen A, C, W und Y.
  • Tollwut. Ein hohes Tollwutrisiko besteht in Afrika, Mittel- und Südostasien. Häufige Quelle sind an Stränden herumstreunende Hunde. Kinder sind aufgrund ihres Spielverhaltens und ihrer Körpergröße besonders gefährdet, gebissen zu werden. Die hoch wirksame und gut verträgliche Tollwutimpfung schützt vor der Infektion und darf in jeder Altersklasse verabreicht werden. Das RKI rät deshalb bei Reisen in Tollwutgebiete dringend zur Impfung.
  • Typhus. Kinder erkranken auch leichter an Typhus als Erwachsene. Bei Reisen in Endemiegebiete (Afrika, Südostasien) ist für sie eine Impfung sinnvoll. Der Impfstoff zum Schlucken ist allerdings erst für Kinder ab fünf Jahren zugelassen. Für kleinere Kinder ab zwei Jahren gibt es jedoch einen Typhusimpfstoff, der gespritzt werden kann.


Quelle: Epidemiologisches Bulletin

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Blickwinkel/imago-images.de