Gesundheit heute

Die Reiseapotheke

Um sich im Notfall selbst zu helfen, ist das Mitführen einer gut vorbereiteten Reiseapotheke sinnvoll. Machen Sie sich vorab ein Bild von möglichen Gesundheitsrisiken am Reiseziel. Wer beispielsweise eine Reise nach Ägypten mit Nil-Kreuzfahrt vorhat, der kann mit 80%-iger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, an Durchfall zu leiden – sind die entsprechenden Medikamente „an Bord“, ist diese unangenehme Störung etwas leichter zu verkraften.

Was gehört in die Reiseapotheke?

Zum „Muss“ im Reisegepäck gehören Dauermedikamente wie die Pille, Diabetes- und Blutdruckmedikamente, aber auch nur gelegentlich benötigte Arzneimittel wie Migränemittel oder Nitrospray. Ein kleiner Vorrat davon sollte sich auch im Handgepäck befinden.

Die Reiseapotheke im engeren Sinn umfasst – je nach Reiseziel und -dauer – zum Beispiel:

  • Ein digitales Fieberthermometer
  • Sonnen- und Mückenschutz
  • Verbandmaterial wie Mullbinden, Pflaster, elastische Binden
  • Einmal-Gummihandschuhe
  • Wunddesinfektion und Wund- und Heilsalbe zur Wundversorgung
  • Eventuell Dental-Notfallset Dentanurse® mit Füllmaterial aus Zinkoxid und Nelkenöl zur provisorischen Behandlung von Zahnproblemen – erhältlich in Apotheken (Tipp: damit man es unterwegs nicht braucht, vor einer längeren Reise zur Zahnärzt*in)
  • Eventuell Kondome.

Vorsicht mit sterilen Spritzen und Kanülen, bei der Zollkontrolle entsteht dadurch schnell der Verdacht des Drogenmissbrauchs. Bei medizinisch notwendiger Mitnahme, zum Beispiel bei Diabetiker*innen, packen Sie am besten eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung ins Handgepäck.

Bei Medikamenten ist an Mittel gegen Schmerzen und Fieber, Reisekrankheit, Schlafstörungen, gegebenenfalls auch an Ohrstöpsel zu denken. Ebenfalls sinnvoll sind Mittel gegen Allergien, Insektenstiche, Durchfall, Verstopfung oder Sodbrennen, Bindehautentzündungen und entsprechende Salben und Verbandsmaterial bei Verstauchungen und Sportverletzungen.

Achten Sie auf die Lagerung der Arzneimittel (Zäpfchen etwa sind sehr hitzeanfällig), gegebenenfalls ist eine Kühltasche mitzunehmen.

Nehmen Sie stets die gesamte Medikamentenpackung mit – im Beipackzettel steht der Wirkstoffname des Arzneimittels, der am Reiseziel weiterhelfen kann.

Mitzunehmen sind außerdem:

  • Impfpass
  • Diabetiker-, Allergiker- oder Mutterschaftspass
  • Blutgruppenausweis
  • Auslandskrankenschein inkl. Telefonnummer der Hotline der Versicherung und/oder Chipkarte
  • Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von Hausärzt*in, behandelnder Fachärzt*innen und der Krankenkasse.

Weiterlesen:

  • Medikamenteneinnahme während einer Reise
  • Reiseimpfungen
  • Auf Reisen: Information ist die beste Vorsorge
  • Auslandsreiseversicherung
  • Arztbesuche im Urlaub

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Flugreise trotz Herzerkrankung

Trotz Herzerkrankung müssen viele Betroffene auf das Erkunden ferner Länder nicht verzichten.

Flugreise trotz Herzerkrankung

Was müssen Betroffene beachten?

Flugreisen können das Herz-Kreislauf-System belasten. Viele Herzpatienten besitzen dennoch eine  Flugreisetauglichkeit. Was Herzpatienten vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten.

Erst zum Arzt, dann ins Reisebüro

Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Herzkrankheit, etwa einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer chronischen Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Viele der Betroffenen planen eine Reise – oft über weitere Strecken. Doch der niedrige Luftdruck und die geringere Sauerstoffsättigung in einem Flugzeug sind eine Herausforderung für das Herz-Kreislauf-System. So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens.
„Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, rät der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung. „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens“, erläutert Prof. Schöls, Leiter des Herzzentrums Duisburg.

Flugreisen nach Herzinfarkt

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit unter anderem von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko können Betroffene häufig schon circa fünf bis acht Tage nach dem Ereignis wieder fliegen. Ein niedriges Risiko ist zum Beispiel durch folgende Faktoren gekennzeichnet: Alter unter 65 Jahren, erster Herzinfarkt, kleiner Infarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent und keine Komplikationen. Auch bei mittlerem und höherem Risiko ist das Fliegen häufig nach einer symptomfreien Zeitspanne wieder möglich. Der Kardiologe berät über die einzuhaltende Wartezeit individuell. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls.

Flugreisende mit Herzschwäche

Betroffene mit Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Herzschwäche bestimmen lassen. Der Schweregrad einer Herzschwäche richtet sich nach der sogenannten NYHA-Klassifikation. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht in der Regel volle Flugreisetauglichkeit. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

Von: Sandra Göbel; Bild: DigitalPen/Shutterstock.com