Gesundheit heute
Reiseimpfungen
Die Unterkunft ist organisiert, die Flüge sind gebucht – nun steht der Reise nichts mehr im Weg. Doch vor dem lang ersehnten Urlaub in die Ferne sollten Reisende dringend eine Reiseimpfberatung in Anspruch nehmen. Denn in vielen Ländern besteht das Risiko, sich mit den dort verbreiteten Krankheiten anzustecken.
Reisemedizinische Beratung in Anspruch nehmen
Welche Impfungen für das Reiseland empfohlen oder verpflichtend sind, erfahren Urlaubswillige bei einer reisemedizinischen Beratung bei auf Reisemedizin spezialisierten niedergelassenen Ärzt*innen, Tropeninstituten oder einigen Gesundheitsämtern. Da viele Impfungen nicht sofort nach der Verabreichung wirken, sollten Urlauber*innen den Beratungstermin mindestens 4-6 Wochen vor der Reise einplanen.
Zu Beginn der Impfberatung wird die Ärzt*in den Impfpass auf Vollständigkeit der Regelimpfungen überprüfen. Das sind Impfungen, die auch in Deutschland empfohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Impfungen gegen Tetanus oder Diphtherie. Bei fehlendem Impfschutz übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Impfung.
Welche weiteren Impfungen die Ärzt*in empfiehlt, hängt vom Reiseziel, dem Ablauf der Reise und den Vorerkrankungen der Patient*innen ab. Obwohl Reiseimpfungen an sich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auftauchen, übernimmt die Kasse in der Regel zumindest einen Teil der Impfkosten. Es lohnt sich, dies vorher mit der Kasse abzuklären. Einen Überblick über die Leitungen der einzelnen Krankenkassen gibt das Centrum für Reisemedizin.
Gelbfieber und Meningokokken oft verpflichtend
Neben den empfohlenen Impfungen gibt es manchmal auch Impfungen, die die nationalen Gesundheitsbehörden eines Landes verbindlich vorschreiben. Häufig ist das bei der Gelbfieber- und der Meningokokken-Impfung der Fall. Reisenden bleibt hier nichts anderes übrig, als sich diese Pflichtimpfungen verabreichen zu lassen. Können sie die Impfung nicht vorweisen, dürfen sie nicht einreisen.
Übrigens: Auch Geschäftsreisende sind vor Erkrankungen im Ausland nicht gefeit. Hier übernimmt aber in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für die Beratung und Impfungen.
Weiterführende Informationen
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Auf Reisen: Information ist die beste Vorsorge
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Auslandsreiseversicherung
Vor allem die knallbunten Slushies enthalten häufig Glycerin, das in hohen Mengen Kindern schaden kann.
Slushies können Kindern schaden
Nicht zu viel davon genießen!
Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.
Glycerin hält das Eisgetränk weich
An heißen Sommertagen oder im Urlaub gehört Slush Ice für viele Kinder einfach dazu. Die bunten, halbgefrorenen Getränke sehen harmlos aus und sorgen für eine schnelle Abkühlung. Doch Fachleute raten inzwischen zur Vorsicht: Der häufig enthaltene Zusatzstoff Glycerin (E 422) kann in größeren Mengen gesundheitliche Beschwerden verursachen. Er ist vor allem in zuckerfreien und knallbunten Slushies vorhanden.
Glycerin ist ein seit Langem zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Er wird unter anderem als Feuchthaltemittel und Stabilisator verwendet. Bei Slush Ice sorgt er dafür, dass das Getränk auch bei Minusgraden weich bleibt und nicht zu einem festen Eisblock gefriert.
Die Dosis macht´s
Problematisch wird Glycerin jedoch, wenn innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufgenommen werden. Der Stoff beeinflusst den Wasserhaushalt des Körpers und wird deshalb in der Medizin sogar gezielt als Arzneimittel eingesetzt, etwa zur Senkung eines erhöhten Augen- oder Hirndrucks.
Genau diese Wirkung kann bei hohen Mengen auch nach dem Trinken eines Slush-Ice-Getränks auftreten. Mögliche Folgen sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit oder Durchfall. In seltenen Fällen wurden bei Kindern auch vorübergehende Bewusstseinsstörungen beobachtet. Dabei handelt es sich nicht um eine Lebensmittelvergiftung, sondern um die Wirkung einer zu hohen Glycerinmenge.
Schon 250 ml können zu viel sein für Kinder
Besonders gefährdet sind Kinder, weil sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Mengen erreichen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb erstmals einen Richtwert für die einmalige Aufnahme von Glycerin festgelegt. Pro kg Körpergewicht sollen nicht mehr als 125 mg Glycerin auf einmal aufgenommen werden. Bei einem Kind von 20 kg entspricht das einer Menge von 2500 mg Glycerin. In untersuchten Slushi-Proben lagen die Glycerinmengen jedoch bei 6250 mg bis 35500 mg pro 250-ml-Getränk.
Nach dieser Bewertung kann bereits ein großer Slushie ausreichen, um diese Menge zu überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, den Konsum glycerinhaltiger Slush-Ice-Getränke bei Kindern zu begrenzen.
Bei Beschwerden ärztliche Hilfe suchen
Eltern sollten darauf achten, dass Kinder Slush Ice nicht in großen Mengen oder sehr schnell trinken. Treten kurz nach dem Verzehr Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder starke Benommenheit auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass zuvor ein Slush-Ice-Getränk getrunken wurde.
Quelle:BfR

