Gesundheit heute

Reiseimpfungen

Die Unterkunft ist organisiert, die Flüge sind gebucht – nun steht der Reise nichts mehr im Weg. Doch vor dem lang ersehnten Urlaub in die Ferne sollten Reisende dringend eine Reiseimpfberatung in Anspruch nehmen. Denn in vielen Ländern besteht das Risiko, sich mit den dort verbreiteten Krankheiten anzustecken.  

Reisemedizinische Beratung in Anspruch nehmen

Welche Impfungen für das Reiseland empfohlen oder verpflichtend sind, erfahren Urlaubswillige bei einer reisemedizinischen Beratung bei auf Reisemedizin spezialisierten niedergelassenen Ärzten, Tropeninstituten oder einigen Gesundheitsämtern. Da viele Impfungen nicht sofort nach der Verabreichung wirken, sollten Urlauber*innen den Beratungstermin mindestens 4-6 Wochen vor der Reise einplanen.

Zu Beginn der Impfberatung wird die Ärzt*in den Impfpass auf Vollständigkeit der Regelimpfungen überprüfen. Das sind Impfungen, die auch in Deutschland empfohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Impfungen gegen Tetanus oder Diphtherie. Bei fehlendem Impfschutz übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Impfung.

Welche weiteren Impfungen die Ärzt*in empfiehlt, hängt vom Reiseziel, dem Ablauf der Reise und den Vorerkrankungen der Patient*innen ab. Obwohl Reiseimpfungen an sich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auftauchen, übernimmt die Kasse in der Regel zumindest einen Teil der Impfkosten. Es lohnt sich, dies vorher mit der Kasse abzuklären. Einen Überblick über die Leitungen der einzelnen Krankenkassen gibt das Centrum für Reisemedizin.  

Gelbfieber und Meningokokken oft verpflichtend

Neben den empfohlenen Impfungen gibt es manchmal auch Impfungen, die die nationalen Gesundheitsbehörden eines Landes verbindlich vorschreiben. Häufig ist das bei der Gelbfieber- und der Meningokokken-Impfung der Fall. Reisenden bleibt hier nichts anderes übrig, als sich diese Pflichtimpfungen verabreichen zu lassen. Können sie die Impfung nicht vorweisen, dürfen sie nicht einreisen.

Übrigens: Auch Geschäftsreisende sind vor Erkrankungen im Ausland nicht gefeit. Hier übernimmt aber in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für die Beratung und Impfungen.

Weiterführende Informationen

Weiterlesen:

Auf Reisen: Information ist die beste Vorsorge

Die Reiseapotheke

Auslandsreiseversicherung

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos