Gesundheit heute

Gehirnerschütterung

Gehirnerschütterung (Commotio cerebri): meist infolge eines Sturzes auftretende, leichteste Form einer Schädel-Hirn-Verletzung. Die typischen Beschwerden wie Verwirrtheit, Erinnerungslücken und manchmal auch kurzzeitige Bewusstlosigkeit sind Zeichen einer vorübergehend gestörten Hirnfunktion ohne nachweisbare Schäden des Gehirns. Die häufig verwendete Bezeichnung Gehirnerschütterung entspricht der leichten Schädel-Hirn-Verletzung (Schädel-Hirn-Trauma Grad I, SHT I).

Die Behandlung besteht vor allem in körperlicher und geistiger Ruhe, wobei der Betroffene über 24 Stunden beobachtet werden sollte. Die häufig begleitende Übelkeit und/oder die Kopfschmerzen lindert der Arzt mit Medikamenten.

Symptome und Leitbeschwerden

  • Verwirrtheit unmittelbar nach einer Kopfverletzung
  • Eventuell Bewusstlosigkeit, die weniger als 1 Stunde andauert
  • Erinnerungslücke (Amnesie) für den Zeitbereich vom Unfall bis maximal acht Stunden danach
  • Leichte bis mäßige Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit bis hin zum Erbrechen, Geräusch-und/oder Lichtüberempfindlichkeit.

Wann zum Arzt

Sofort den Arzt rufen, wenn

  • ein Verletzter bewusstlos oder einige Minuten "nicht ganz da" ist
  • der Verletzte mehr als einmal erbricht
  • sich der Zustand nach anfänglicher Beschwerdefreiheit oder -armut verschlechtert, z. B. zunehmende Kopfschmerzen oder Verwirrtheit auftreten
  • Anzeichen einer mittelschweren/schweren Hirnverletzung bestehen.

Die Erkrankung

Medizinisch gesehen gehört die Gehirnerschütterung zu den Schädel-Hirn-Verletzungen, auch Schädel-Hirn-Traumata (SHT) genannt. Diese SHT teilt man anhand der Glasgow-Koma-Skala in 3 Schweregrade ein, wobei die Gehirnerschütterung dem SHT Grad 1 entspricht. Früher galt eine kurze Bewusstlosigkeit als Diagnosekriterium. Heute weiß man, dass auch ohne Bewusstlosigkeit eine Gehirnerschütterung vorliegen kann. Im Gegenteil, Bewusstseinsstörungen oder Bewusstlosigkeit sind bei der Gehirnerschütterung eher selten. Häufig sind dagegen Schwindel und Verwirrtheitszustände, ebenso Erinnerungslücken für die Zeit bis zur Gehirnerschütterung. Neurologische Ausfälle bestehen bei einer Gehirnerschütterung nicht, und auch das CT des Gehirns ist unauffällig.

Eine Verletzung des Kopfes ohne jede Hirnfunktionsstörung oder Verletzung des Gehirns bezeichnet der Arzt als Schädelprellung.

Diagnosesicherung

Patienten mit einer Gehirnerschütterung geht es meist schon wieder recht gut, wenn der Notarzt am Unfallort eintrifft. Um ernstere Verletzungen auszuschließen, werden sie jedoch trotzdem ins Krankenhaus gebracht.

Wie schwer das Schädel-Hirn-Trauma ist, beurteilt der Arzt anhand der Glasgow-Koma-Skala meist schon am Unfallort. Der Punktwert ("Score") kann auch von Laien anhand der drei Kriterien Bewegung, Sprechen und Augenöffnen errechnet werden. Dazu werden die Punktwerte der drei Kriterien addiert.

Bewegung

    • Befolgt Aufforderungen: 6 Punkte
    • Reagiert gezielt auf Schmerzreize: 5 Punkte
    •  Reagiert ungezielt auf Schmerzreize: 4 Punkte
    • Abnormes Beugen von Armen und Beinen auf Schmerzreize: 3 Punkte
    • Abnormes Strecken von Armen und Beinen auf Schmerzreize: 2 Punkte
    • Keine Reaktion: 1 Punkt

Sprechen

    • Orientiert: 5 Punkte
    • Desorientiert: 4 Punkte
    • Unangemessene, nicht passende Äußerungen: 3 Punkte
    • Unverständliche Laute: 2 Punkte
    • Keine Äußerung: 1 Punkt

Augenöffnen

  • Spontan: 4 Punkte
  • Auf Ansprechen: 3 Punkte
  • Auf Schmerzreiz: 2 Punkte
  • Keine Reaktion: 1 Punkt.

Ein bewusstseinsklarer Patient hat immer 15 Punkte. Erreicht ein Schädel-Hirn-Verletzter bei der Zustandsbeurteilung mehr als 12 Punkte, so handelt es sich um eine Gehirnerschütterung (SHT Grad I). Erreicht er 9–12 Punkte, so hat er eine mittelschwere Schädel-Hirn-Verletzung (Schädel-Hirn-Trauma Grad II), bei Werten darunter eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung oder ein Schädel-Hirn-Trauma Grad III. Maßgeblich ist dabei der schlechteste Wert in den ersten 48 Stunden nach der Verletzung.

Im Krankenhaus veranlassen die Ärzte das Röntgen des Schädels, um Verletzungen auszuschließen. Ob ein CT des Gehirns erforderlich ist, hängt vom Zustand des Verletzten ab. Bei einem jüngeren Verletzten mit voller Punktzahl in der Glasgow-Koma-Skala am Unfallort und ohne Zeichen eines Schädelbruchs, sehen die Ärzte meist von einem CT ab. Wichtig ist, dass auch vorübergehend keine Bewusstseinstrübung, Amnesie oder neurologische Störung vorgelegen hat. Das Risiko, dass sich bei einem solchen Patienten in den folgenden Stunden noch eine Hirnblutung entwickelt, ist so gering, dass die meisten Ärzte auch eine Überwachung im Krankenhaus nicht für notwendig halten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, etwa dass Angehörige in den folgenden 12–24 Stunden regelmäßig nach dem Verletzten sehen und dass der Betroffene ganz normal essen und trinken kann ohne zu erbrechen.

Ergibt sich bei der Untersuchung nur der geringste Hinweis auf weitreichende Folgen, erbricht der Verunfallte mehrfach oder ist er schon älter, wird ein CT angefertigt. Ein CT ist auch notwendig, wenn der Patient Medikamente zur Herabsetzung der Blutgerinnung einnimmt oder unter Blutgerinnungsstörungen leidet, weil es in diesen Fällen schon durch eine leichte Schädelprellung zu einer Hirnblutung kommen kann. Je nach Beschwerden werden auch andere Ärzte hinzugezogen, z. B. ein Augenarzt bei Sehstörungen.

Bei unklarem Unfallhergang versuchen die Ärzte, die Unfallursache mit weiteren Untersuchungen aufzudecken. So können hinter einem Sturz mit nachfolgender Gehirnerschütterung z. B. auch Herzrhythmusstörungen oder eine Unterzuckerung stecken. Um dies abzuklären, veranlassen die Ärzte z. B. ein EKG oder bestimmen den Blutzucker.

Differenzialdiagnosen. Beim Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ist immer ein Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades auszuschließen.

Behandlung

Bei einer Gehirnerschütterung ist keine besondere Behandlung möglich – und auch nicht nötig. Normalerweise reicht es, wenn sich der Verletzte ein paar Tage schont. Gegen Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit verordnen die Ärzte kurzzeitig Medikamente, z. B. bei Kopfschmerzen Paracetamol (z. B. ben-u-ron®).

Kommt es nach 1–5 Tagen zu neuen oder verstärkten Beschwerden, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Selten entwickelt sich ein subdurales Hämatom.

Prognose

In der Regel klingt eine Gehirnerschütterung nach einigen Tagen ohne Folgen ab.

Postkommotionelles Syndrom

Etwa 15 % der Menschen mit einer Gehirnerschütterung entwickeln ein postkommotionelles Syndrom, das über Wochen, Monate und manchmal sogar Jahre anhalten kann. Je nach Ausprägung leiden die Betroffenen unter Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Schlafproblemen und emotionalen Überreaktionen. Der Auslöser für diese Beschwerden ist nicht bekannt, allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit, ein postkommotionelles Syndrom zu entwickeln mit jeder erlittenen Gehirnerschütterung.

Ihr Apotheker empfiehlt

Wenn Sie nach Ihrer Gehirnerschütterung unter Konzentrationsstörungen, Stimmungsschwankungen oder anderen Beschwerden leiden, können folgende Maßnahmen helfen:

  • Alkohol und Drogen meiden. Sie verzögern den Heilungsverlauf.
  • Schwindel behandeln. Wenn Sie unter Schwindel leiden, informieren Sie Ihren Arzt. Eventuell ist bei Ihnen eine Gleichgewichtsbehandlung erforderlich. Vermeiden Sie außerdem Situationen, in denen Schwindel gefährlich werden kann, klettern Sie nicht auf Leitern und halten Sie sich beim Treppensteigen am Geländer fest.
  • Gezielt konzentrieren. Bei Konzentrationsschwierigkeiten hilft es, sich auf einzelne Dinge zu konzentrieren, verzichten Sie auf Multi-Tasking, also z. B. auf das Nebeneinander von Lesen, Fernsehen, E-mail-Schreiben. Halten Sie Notizzettel und Stift bereit, um Ihre Einfälle gleich zu notieren, nutzen Sie Listen, Pläne und Terminkalender.
  • Stress reduzieren. Bringen Sie Ruhe in Ihr Leben, achten Sie auf ausreichend Schlaf. Trinken Sie weniger koffeinhaltige Getränke und achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung. Erlernen Sie Mind-Body-Therapien wie Autogenes Training oder die Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen.
  • In Bewegung kommen.Leichte Bewegung ist auch nach einer Gehirnerschütterung gut. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, wie Sie sich belasten dürfen.
  • Keine Lebensentscheidungen treffen. Stimmungsschwankungen können Ihre rationale Entscheidungsfähigkeit schwächen. Treffen Sie keine wichtigen Entscheidungen (Umzug, Berufswechsel, Trennungen), solange es Ihnen noch nicht wieder richtig gut geht.

Prävention

Kopfschutz. Benutzen Sie beim Fahrradfahren immer einen zertifizierten Helm. Das gilt natürlich auch für andere unfallträchtige Sportarten wie Reiten, Inline-Skaten, Skilaufen und Skateboarden. Auch bei E-Scootern schützt ein Helm vor Kopfverletzungen.

Arbeitsschutz. Beachten Sie alle nötigen Maßnahmen beim Arbeitsschutz, verwenden Sie die geeignete Ausrüstung beim Arbeiten in großer Höhe, tragen Sie auf Baustellen einen Schutzhelm.

Sicherheitsgurt. Benutzen Sie beim Autofahren immer einen Sicherheitsgurt und Kindersitze für Ihr Kind. So reduzieren Sie die Gefahr, dass Sie sich bei abruptem Bremsen oder Unfällen den Kopf anschlagen.

Vorsicht beim Wassersport. Springen Sie nie – vor allem nicht mit dem Kopf voraus – in flache oder unbekannte Gewässer.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Gehirnerschütterungen im Sport finden sich auf der Homepage des Vereins Kopf hoch e. V. unter www.kopf-hoch.net/gehirnerschütterung/ und auf der Website der Hannelore Kohl Stiftung unter www.schuetzdeinenkopf.de/LSHT_info_betroffene_eltern_trainer/LSHT_info_betroffene_eltern_trainer_leitfaden_erwachsene/

Von: Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Geschmacksstörungen den Garaus machen

Geschmacksstörungen können den Appetit gänzlich verderben und sogar zu Unterernährung und Mangelerscheinungen führen.

Geschmacksstörungen den Garaus machen

Nichts schmeckt mehr?

Ob süße Kuchen, deftige Schweinshaxe oder ein edler Wein: Lecker essen und trinken ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität. Ist der Geschmackssinn gestört, fehlt nicht nur der Genuss. Ohne Appetit wird oft zu wenig gegessen und es drohen Gewichtsverlust und Mangelerscheinungen. Ursachen für Geschmacksstörungen gibt es etliche, darunter auch Medikamente. Doch was können Betroffene tun, um wieder genussvoll zu schmecken?

Warnsignal und Appetitanreger

Schmecken ist mehr als ein angenehmer Sinneseindruck. Der Geschmackssinn hat eine wichtige Funktion für den Körper, denn er gibt dem Menschen Informationen darüber, ob Nahrung genießbar und bekömmlich ist. Dafür kann der Mensch fünf verschiedene Qualitäten unterscheiden. Jede dieser Geschmäcker hat eine Aufgabe, die z.T. in früheren Zeiten ernährungsphysiologisch von großer Bedeutung waren.

  • Süß wird durch Kohlenhydrate und einige Proteine vermittelt. Ein süßer Geschmack weckt die Lust auf kalorienreiche Nahrung geweckt. In Zeiten des Nahrungsüberangebots unterstützt die Empfindung „süß“ und der dadurch ausgelöste Wunsch nach „Mehr“ allerdings die Entwicklung von Übergewicht.
  • Sauer wird durch Wasserstoffionen (H+) ausgelöst. Säure warnt z.B. vor unreifen Früchten, vergorenen oder verdorbenen Speisen.
  • Salzig wird durch andere Ionen hervorgerufen, u.a. durch Natrium-, Kalium- und Chloridionen. Der Salzgeschmack ist wichtig für den Elektrolythaushalt. Ist der Salzgehalt im Blut zu niedrig, lösen salzige Speisen die Lust auf mehr davon aus.
  • Bitter kommt durch viele verschiedene Substanzen zustande. Dazu gehören Koffein und Chinin, aber auch Tannine im Wein, Flavonoide in Schokolade sowie Strychnin und Nikotin. Ein sehr starker Bittergeschmack kann den Würgereflex auslösen und damit vor Vergiftungen schützen.
  • Umami (oder auch würzig, herzhaft) wird vor allem durch die Aminosäuren Glutamat und Aspartat vermittelt. Die Geschmacksempfindung weckt den Wunsch nach weiterer proteinreicher Nahrung.

Aufgenommen wird der Geschmacksreiz über Rezeptoren, die Geschmackssinneszellen. Sie leiten den Reiz dann über Nervenfasern an das Gehirn. Die entsprechenden Nerven sind der Fazialnerv (Gesichtsnerv), der Vagusnerv und der Zungen-Rachen-Nerv. Im Geschmackszentrum der Großhirnrinde wird der Sinneseindruck dann verarbeitet und interpretiert.

Von den Geschmackssinneszellen gibt es drei verschiedene Typen: Eine für süß, bitter und umami, eine für salzig und eine für sauer. Die Geschmackssinneszellen sind zu Geschmacksknospen angeordnet, wobei jede einzelne Geschmacksknospe alle drei Arten von Sinneszellen enthalten kann. Erwachsene haben bis zu 8000 solcher Geschmacksknospen, die Anzahl nimmt allerdings mit dem Altern ab. Die Knospen sitzen am weichen Gaumen, im Rachen, am Kehlkopf und vor allem in den Geschmackspapillen auf der Zungenoberfläche.

Geschmack kommt allerdings nicht allein durch die Geschmacksknospen zustande. Um Speisen allumfänglich genießen und schmecken zu können, benötigt der Mensch auch den Geruchssinn. Das merkt man schon daran, dass bei Erkältung mit verstopfter Nase vieles nicht mehr so wie gewohnt schmeckt. Auch die Konsistenz und die Oberflächenbeschaffenheit der Nahrung spielt eine Rolle: Sie wird über sensible Nervenfasern erfasst. Geschmack, Geruch und Gefühl zusammen bilden das vollständige Geschmackserlebnis.

Hinweis: Scharf ist keine Geschmacksempfindung. Schärfe wird durch die Substanz Capsaicin ausgelöst und über sensible Nervenendigungen des Trigeminusnerven vermittelt.

Wenn Süßes bitter schmeckt

Es gibt zwei Gruppen von Geschmacksstörungen: Am häufigsten beklagt werden qualitative Veränderungen des Geschmacksempfindens. Bei einer Parageusie (gesprochen Pa-ra-ge-u-sie) nimmt die Betroffene Geschmack anders wahr, oft wird z.B. salzig oder süß als bitter empfunden. Manchmal kommt es auch zu Geschmackseindrücken ohne jeden Reiz, dann spricht man von einer Phantogeusie.

Quantitative Geschmacksstörungen, also Veränderungen der Geschmacksintensität, sind seltener. Bei der Hypogeusie ist der Geschmack vermindert. Sie soll bei etwa 5% der Allgemeinbevölkerung vorliegen. Dabei können alle fünf Qualitäten oder nur eine einzelne Qualität betroffen sein. Der vollständige Verlust der Geschmackswahrnehmung, die Ageusie, ist extrem selten. Das Gleiche gilt für die gesteigerte Geschmacksempfindung (Hypergeusie).

Die Folgen von Geschmacksstörungen können erheblich sein. Zum einen verringern sie die Lebensfreude, bei manchen Betroffen führen sie sogar zu Depressionen. Geht der Appetit verloren, nehmen vor allem ältere Menschen oft nicht mehr genug Nahrung zu sich. Es drohen Untergewicht und Nährstoffmangel. Manche Betroffene versuchen auch, eine verminderte Geschmacksintensität mit erhöhtem Konsum von Zucker oder Salz auszugleichen. In diesen Fällen steigt das Risiko für Bluthochdruck, Übergewicht und Diabetes mellitus.

Wo kommt die Schmeckstörung her?

Die ersten Hinweise auf eine Geschmacksstörung gibt meist die Patient*in selbst. Dann versucht die Ärzt*in, die Schmeckstörung klinisch nachzuweisen. Dazu dienen verschiedene Tests, bei denen die Geschmacksqualitäten erkannt werden sollen, manchmal ist auch ihre Intensität auf einer Skala einzustufen. Bei der Drei-Tropfen-Methode bekommen die Patienten zwei geschmacklose Tropfen (z.B. Wasser) und einen Tropfen mit Geschmack auf die Zunge geträufelt. Nun müssen sie den einen Tropfen mit Geschmack erkennen und seine Qualität benennen (süß, sauer, salzig, bitter). Häufig wird in aufsteigender Konzentration getropft, um die Erkennungsschwelle zu bestimmen. Manchmal werden zum Testen auch feste Schmeckstreifen verwendet.

Wenn die Ärzt*in eine Geschmacksstörung diagnostiziert hat, muss deren Auslöser gefunden werden. Zu Störungen des Geschmacks kann es auf verschiedene Arten kommen. Hauptursachen sind

  • Schädel-Hirn-Verletzungen. Unfälle und Kopfverletzungen können den Verlauf der Geschmacksnerven beeinträchtigen oder den Geschmacksbereich der Großhirnrinde schädigen.
  • Infektionen. Ein Beispiel ist eine Infektion mit Herpes zoster. Sie schädigen häufig die Schmeckfasern des Fazialnerven. Auch bei COVID-19 sind Geschmack- und Geruchssinnn oft gestört.
  • Kontakt mit toxischen Substanzen. Etliche Arbeitsstoffe können bei ständiger Exposition ohne geeignete Schutzeinrichtung den Geschmackssinn schädigen. Bekannt ist dies von Dämpfen und Partikeln der Metallverarbeitung und bei Verwendung von Lösungsmitteln wie Benzol und Toluol.
  • Operationen oder Bestrahlungen. Bei Eingriffen im Mund, im Gesicht oder am Gehirn werden manchmal Nerven oder Gehirngewebe verletzt. Möglich ist dies z.B. bei Operationen am Zungengrund, Tumorentfernungen oder bei einer Cochlea-Implantation im Mittelohr.
  • Burning-Mouth-Syndrom. Diese Erkrankung tritt vor allem bei Frauen nach der Menopause auf. Dabei kommt es neben dem brennenden Gefühl im Mund zu einem andauernden metallischen oder bitteren Geschmack. Als Ursache werden hormonelle Faktoren, Depressionen oder ein Vitaminmangel diskutiert.

Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Erkrankungen, die das Schmecken beeinflussen. Sie reichen vom Diabetes mellitus über neurodegenerative Erkrankungen und Schilddrüsenerkrankungen bis zu Leber- und Nierenversagen. Auch ein Mangel von Eisen, Vitamin-A, B1, B2 oder B6 kann Geschmackstörungen begünstigen.

Ein weiterer wichtiger Grund für Schmeckstörungen ist die Einnahme von Medikamenten. Manche Wirkstoffe verringern den Speichelfluss, wodurch die Geschmacksknospen austrocknen und nicht mehr richtig funktionieren. Andere Substanzen schädigen die Mundschleimhaut und damit die Papillen und Geschmacksknospen direkt. Einige greifen auch in die Reizweiterleitung am Nerven ein. Bei vielen Medikamenten ist allerdings noch nicht bekannt, wie sie den Geschmackssinn beeinträchtigen. Typische medikamentöse Geschmacksstörer sind:

  • Antibiotika (z.B. Aminoglykoside, Penicillin, Makrolide, Anti-Pilzmittel)
  • Herz-Kreislauf-Medikamente (z.B. ACE-Hemmer, Betablocker, Amiodaron)
  • Antidepressiva, Antiepileptika, Hypnotika und Sedativa
  • Schmerzmittel (z.B. Fentanyl)
  • Schleimlöser (z.B. Ambroxol)
  • Kortison (vor allem als Spray)
  • Immunmodulatoren (z.B. Interferon alpha, Lenalidomid)
  • Bisphosphonate (z.B. Alendronsäure).

Trotz der vielen möglichen Auslöser bleibt die Ursache eines gestörten Geschmacks oft unklar. Dann spricht man von einer idiopathischen Schmeckstörung.

Hinweis. Mangelnde Mundhygiene kann den Geschmackssinn ebenfalls beeinträchtigen. Zu beachten ist allerdings, dass auch die übertriebene Anwendung von Mundwasser manchmal zu Schmeckstörungen führt.

Von künstlichem Speichel bis Zink Geschmacksstörungen im Zusammenhang mit Systemerkrankungen bessern sich häufig, sobald die Grunderkrankung behandelt oder deren Therapie optimiert wird. Bei einigen der genannten krankheitsbedingten Ursachen erholt sich das Geschmacksempfinden auch von selbst wieder – z. B. nach Schädel-Hirn-Verletzungen oder Infektionen. Auch das Burning Mouth Syndrom bildet sich in etlichen Fällen wieder zurück – was jedoch Jahre dauern kann.

Je nach vermutetem Auslöser können folgende Maßnahmen den Geschmackssinn wieder auf Trab bringen:

  • Bei trockenem Mund (z.B. durch speichelreduzierende Medikamente) helfen oft Speichelersatzprodukte. Zusätzlich sollte möglichst viel getrunken werden.
  • Sind Nikotin oder Kaffee verantwortlich, gilt es, diese Genussstoffe zu meiden.
  • Haben Medikamente die Geschmacksstörung ausgelöst, erholt sich der Geschmackssinn häufig spontan wieder, wenn das entsprechende Präparat (unter ärztlicher Aufsicht!) abgesetzt oder durch ein anderes ersetzt wird.
  • Werden als Ursache Vitamin- oder Mineralstoffmängel vermutet, lohnt sich deren Nachweis und die Substitution durch Nahrungsergänzungsmittel.

Für die idiopathische Schmeckstörungen ist Zink eine Option. Die Leitlinie empfiehlt die tägliche Gabe von 140 mg Zinkglukonat über vier Monate. Da diese Dosierung über der empfohlenen täglichen Zinkzufuhr liegt, sollte die Therapie ärztlich überwacht werden. Eine Übertherapie ist zu vermeiden, da ein Zuviel an Zink ebenfalls Geschmacksstörungen auslösen kann. Außerdem droht bei Zinküberschuss ein Kupfermangel.

Auch je nach Art der Geschmacksstörung gibt es hilfreiche Tipps:

  • Ist nur der salzige Geschmack betroffen, lohnt ein Versuch mit Gewürzsalz (enthält neben Natriumchlorid noch Natriumglutamat).
  • Ist der Geschmack für Süßes gestört, sollte nicht der Zuckerkonsum erhöht , sondern auf Süßstoffe umgestiegen werden.
  • Bei allgemein verminderter Geschmackswahrnehmung hilft es, den Trigeminusnerv anzuregen. Das geschieht durch scharfe Gewürze wie Chili, Ingwer, Meerettich, aber auch durch stark Lebensmittel mit ausgeprägter Oberflächenstruktur wie Fruchtsäfte mit reichlich Fruchtfleisch.
  • Bei starker Hypogeusie helfen manchmal auch künstliche Aromen, um die Lust am Essen zu wecken.

Schmeckt man zu intensiv oder schmeckt alles unangenehm, können folgende Maßnahmen helfen:

  • regelmäßige Mundspülungen
  • Kaugummikauen
  • Eiswürfel lutschen
  • betäubende Lösungen (Lidocain) als Gel auf die Zunge auftragen oder als Spray in die Mundhöhle sprühen.

Hinweis: Vor allem bei alten Menschen mit Geschmacksstörungen drohen Gewichtsverlust und Mangelerscheinungen. Um dies zu verhindern, muss auf eine ausreichende und ausgewogene Ernährung geachtet werden. Manchmal ist es auch erforderlich, Nahrungsergänzungsmittel zuzuführen.

Quellen: S2k-Leitlinie (Langfassung) Riech- und Schmeckstörungen, AWMF-Register-Nr. 017/050 DAZ 2024, Nr. 3, S. 52, 18.01.2024

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Stockbroker RF