Gesundheit heute

Hauterkrankungen, berufsbedingte

Berufsbedingte Hauterkrankungen (Berufsdermatosen): durch Kontakt mit in bestimmten Berufsfeldern typischerweise vorkommenden Stoffen ausgelöste Hautleiden. Als typische Auslöser gelten Mehl, Duftstoffe, Gummiinhaltsstoffe, Desinfektionsmittel oder Epoxidharze. Am häufigsten sind die Hände betroffen (z. B. bei Handekzemen von Friseuren und Bäckern).

Mit geeigneten Schutz- und Pflegemaßnahmen können die Betroffenen oft in ihren Berufen verbleiben. Sind passende Schutzmaßnahmen nicht möglich, besteht die Möglichkeit, dass die berufsbedingte Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird.

Symptome und Leitbeschwerden

  • Rötungen, schuppende und raue Hautstellen
  • Schuppen und Risse, evtl. Krusten und Knötchen
  • Juckreiz
  • Hauterscheinungen vor allem an den Händen, also dort, wo die Haut mit dem auslösenden Stoff in Berührung kommt.

Wann zum Arzt

Demnächst, wenn

  • Hauterscheinungen im Kontakt zu bestimmten Arbeitsstoffen auftreten. Hinweisend auf eine berufsbedingte Hauterkrankung ist auch die Linderung an Wochenenden oder das vorübergehende Abheilen im Urlaub.

Die Erkrankung

Mehr als 90 % der berufsbedingten Hauterkrankungen sind Handekzeme. Sie beginnen in der Regel mit einem harmlos erscheinenden chronisch toxischen Kontaktekzem. Als erste Hinweise finden sich gerötete, trockene und raue Hautstellen, an denen sich später Risse und Schuppen bilden. Letztere sind eine ideale Eintrittspforte für in bestimmten Berufsfeldern auftretende Allergene (Berufsallergene) und Schadstoffe. Im weiteren Verlauf entwickelt sich dann eine Kontaktallergie, die unbehandelt zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder sogar zur Aufgabe des Berufes führen kann.

Weitere, deutlich seltenere berufsbedingte Hauterkrankungen sind z. B. die Berufsakne (Teerakne bei Straßenarbeitern, Erdöl-Akne bei Arbeitern in Ölfeldern) oder durch Tiere übertragene Viruserkrankungen (Kuhpocken, Melkerknoten, Ornithosen).

Risikofaktoren

Einige Berufsgruppen sind besonders häufig von berufsbedingten Hautkrankheiten betroffen. Dazu zählen

  • Bäcker (Mehl)
  • Friseure (Shampoos, Haarsprays, Haarfarben, nickelhaltige Instrumente)
  • Kosmetikerinnen (diverse Inhaltsstoffe von Kosmetika und Make-up)
  • Maurer, Maler, Fliesenleger (Zement, Klebstoffe wie Epoxid-Kunstharz, Farben)
  • Maschinenpersonal (Kühlschmierstoffe)
  • Reinigungspersonal (diverse Reinigungs- und Pflegeprodukte)
  • Klinikpersonal (Latexhandschuhe).

Diagnosesicherung

Meist führen typische Hautveränderungen, die Befragung des Patienten nach möglichen Allergenen in seinem beruflichen Umfeld sowie entsprechende Allergietests zur Diagnose.

Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung muss der Hautarzt die zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigen. Nur so ist der Arbeitnehmer im Rahmen der erforderlichen Hautschutz- und Behandlungsmaßnahmen sowie für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert.

Ob die Berufsdermatose allerdings auch als Berufskrankheit anerkannt wird, hängt von mehreren Bedingungen ab. Definiert ist eine Berufserkrankung in der Berufskrankheitenverordnung als "schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können."

Behandlung

Die Behandlung eines bereits bestehenden Kontaktekzems erfolgt durch das Auftragen von Kortisonpräparaten.

Weitere Schutzmaßnahmen kann der Patient selbst durchführen. Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen (Hautschutzsalben, Handschuhe) übernimmt der Versicherungsträger nach Beantragung und Zustimmung.

Prognose

Wem es gelingt, die erforderlichen Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen konsequent umzusetzen, hat gute Chancen, weiterhin in seinem Beruf tätig zu sein.

Ihr Apotheker empfiehlt

Was Sie selbst tun können

Auslöser meiden. Meiden Sie die verantwortlichen Stoffe! Dazu gehört das Tragen von Schutzhandschuhen oder anderer geeigneter Schutzbekleidung.

Haut schützen. Eine weitere Säule der Behandlung ist die konsequente Anwendung von Hautschutzsalben und -cremes, die speziell auf die Arbeitssituation abgestimmt sein müssen. O/W-Emulsionen schützen beispielsweise vor Ölen, Schmierstoffen und fettlöslichen Schadstoffen, während W/O-Emulsionen sowie Schutzsalben auf Silikonbasis bei Kontakt mit Wasser und wasserlöslichen Schadstoffen geeignet sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt genau beraten, welche Hautschutzsalbe genau für Ihr Ekzem geeignet ist. Die falsche Salbe schädigt Ihre Hautbarriere zusätzlich und kann das Ekzem verschlimmern.

Haut nur mild reinigen. Zum Hautschutz gehört auch die Verwendung von milden Reinigungsmitteln (Syndets).

Die richtigen Schutzhandschuhe. Gut geeignet für viele Tätigkeiten sind Nylon-Handschuhe mit teilweiser Nitrilbeschichtung. Diese sind atmungsaktiv, leicht und trocknen schnell, wenn sie mal nass geworden sind. Weitere Alternativen sind Lederhandschuhe oder Strick-Handschuhe mit Noppen. Egal welche Schutzhandschuhe Sie tragen, wechseln sie diese immer, sobald sie innen feucht sind – sonst quellen Ihre obersten Hautschichten auf, was sie zusätzlich empfindlich macht. Für Reinigungsarbeiten eignen sich Handschuhe mit kompletter Beschichtung mit Nitril oder reine Vinyl (PVC)-Handschuhe. Damit die Chemikalien und Putzmittel nicht auf die Unterarme laufen, schlagen Sie die Stulpen nach außen um.

Prävention

Die beschriebenen Maßnahmen dienen auch zur Vorsorge. In vielen Berufsfeldern gibt es außerdem vom Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft Empfehlungen zum Hautschutz.

Weiterführende Informationen

Zahlreiche Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden sich auf der Website der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: www.bgw-online.de/DE/Home/home_node.html

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. Bernadette Andre-Wallis in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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7 Tipps fürs sichere Grillen

Kinder sollten beim Grillen nicht näher als 2 bis 3 m an das Feuer kommen.

7 Tipps fürs sichere Grillen

Kinder besonders gefährdet

Sobald die ersten Sonnenstrahlen Garten, Terrasse oder Balkon wärmen, geht es für Viele mit dem Grillvergnügen los. Doch der Freizeitspaß kann gefährlich werden- vor allem für Kinder. Wer sich an unsere Tipps für sicheres Grillen hält, beugt Unfällen vor.

Kinder ganz besonders gefährdet

Was gibt´s Schöneres als bei gutem Wetter zusammen zu grillen? Und weil inzwischen nicht nur Fleisch, sondern auch immer mehr Gemüse auf den Rost kommt, wächst die Fangemeinschaft stetig an. Doch das Vergnügen hat seine Schattenseiten. Kaum geht die Grillsaison los, landen die ersten Brandverletzten in den Notfallambulanzen.

Vor allem Kinder sind nach Grillunfällen oft lebenslang gezeichnet, warnt Paulinchen e. V., die Initiative für brandverletzte Kinder. Denn ihre Haut ist nicht nur dünner als die von Erwachsenen und dadurch besonders gefährdet. Weil Kinder meist frontal zum Grill stehen, treffen die Flammenwände ihr Gesicht, den Oberkörper und die Arme.

Wichtigste Regel: Kein Spiritus!

Wer grillt, sollte sich deshalb an einige wichtige Regeln halten. Jochen Stein, Vorsitzender der AG Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland, nennt die wichtigste: „Nur ohne den Einsatz von Spiritus ist es möglich, sicher zu grillen!“. Denn mit Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern kann es durch Verpuffung zu meterhohen Flammen kommen. Der Experte empfiehlt deshalb dringend, für das Entfachen des Grillfeuers auf alternative Methoden wie feste, geprüfte Anzünder zurückzugreifen.

Heiße Glut nicht im Sand vergraben

Daneben hat Paulinchen e.V. sechs weitere Sicherheitstipps:

  1. Den Grill immer kippsicher und windgeschützt aufstellen und einen Kübel mit Sand, einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke bereithalten.
  2. Grill stets beaufsichtigen und Kinder nicht näher als 2 bis 3 Meter an das Feuer bzw. die Glut kommen lassen. Den Grill niemals von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  3. Brennendes Fett nicht mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
  4. Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist.
  5. Heiße Glut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch tagelang glühend heiß. Die Grillkohle stattdessen mit Wasser löschen und abkühlen.
  6. Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!

Wer diese Tipps beherzigt, senkt die Gefahr für Grillunfälle deutlich. Mehr Hintergrundinformationen zum Thema Brandverletzungen, zur Versorgung der Kinder im Notfall und vorbeugende Maßnahmen kann man im Paulinchen-Podcast hören. Den gibt es neben weiteren Informationen auf der Webseite der Initiative (paulinchen.de).

Quelle: paulinchen.de

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Loop Images / Highwaystarz