Gesundheit heute

Ballenzehe, Hammerzehe und Krallenzehe

Ballenzehe (Hallux valgus): Heraustreten des Großzehengrundgelenks zur Seite, oft mit Druckstellen und Schmerzen verbunden. Betroffen sind v. a. ältere Frauen mit Spreizfuß. Zu den Ursachen zählen erbliche Anlagen und ungeeignetes Schuhwerk. Als Spätfolge entsteht oft eine Arthrose im Großzehengrundgelenk (Hallux rigidus). Bei ungenügender Wirkung entlastender Maßnahmen ist manchmal eine Operation erforderlich.

Hammerzehe und Krallenzehe: Schmerzhafte Fehlstellung der Zehen II bis V zum Fußrücken hin mit gleicher Ursache wie beim Ballenzeh. Der Hammerzeh ist charakterisiert durch eine fixierte Beugung des Zehenendgelenks, der Krallenzeh durch eine Überstreckung des Grundgelenks mit gebeugtem Mittelgelenk. Wenn entlastende Therapiemaßnahmen nicht ausreichen, hilft eine operative Verkürzung der betroffenen Zehen.

Leitbeschwerden

Ballenzehe:

  • Fehlstellung der großen Zehe
  • Schmerzen besonders beim Gehen
  • Rötung des Großzehengrundgelenks.

Hammer- und Krallenzehen:

  • Herausstehen der kleinen Zehengelenke nach oben
  • Schmerzen und Hautverdickung an der Oberseite der Zehen.

Wann zum Arzt

In den nächsten Tagen bei allen schmerzhaften Fehlstellungen der Zehen.

Die Erkrankung

Ursache der Ballenzehe ist ein Absinken des Fußquergewölbes (Spreizfuß) bedingt durch erbliche Veranlagung und äußere Faktoren, z. B. häufiges Stehen oder falsches Schuhwerk mit hohem Absatz und engem Zehenbereich. Die Spreizung der Mittelfußknochen führt zum seitlichen Heraustreten des Großzehengrundgelenks. Ein Ballenzeh macht zunächst nur geringe Beschwerden. Die Fehlstellung belastet jedoch das Gelenk und verursacht häufig eine Arthrose mit nachfolgender Versteifung, den Hallux rigidus. Außerdem kommt es längerfristig oft zu knöchernen Anbauten (Exophyten) am Köpfchen des ersten Mittelfußknochens und begleitend zur Bildung von Hornhautschwielen und häufig entzündeten Schleimbeuteln. Da das Abrollen des Fußes beim Gehen über das Großzehengrundgelenk erfolgt, sind diese Umbauvorgänge stets schmerzhaft und mit einer Einschränkung der Gehstrecke verbunden.

Ein Absinken des Längs- und/oder Quergewölbes beim Spreizfuß oder Plattfuß verkürzt die Beugesehnen der zweiten bis fünften Zehe. Als Folge weichen die Zehen in Hammer- oder Krallenstellung nach oben aus. Im Frühstadium lassen sie sich häufig noch passiv in ihre normale Position zurückführen; im weiteren Verlauf versteifen sie zunehmend und wirken schließlich oft verkrüppelt. Die Fehlstellung führt manchmal dazu, dass benachbarte Zehen übereinanderliegen. In Einzelfällen rutschen die Zehen sogar vollständig aus dem Grundgelenk heraus. Die Fehlstellungen bereiten oft keine Schmerzen, sie verursachen jedoch in ungeeigneten, zu engen Schuhen schmerzhafte Druckstellen und Schwielen, typischerweise an der Oberseite der Mittelgelenke und an den Zehenbeeren (Unterseite der Zehenspitzen).

Das macht der Arzt

Diagnosesicherung. Die Diagnose stellt der Arzt mit einem Blick auf den Fuß. Vor geplanten Operationen sind Röntgenaufnahmen beider Füße im Stehen erforderlich, um die Verhältnisse bei Belastung wiederzugeben. Besonders bei Ballenzehen ist der Winkel der Abweichung ausschlaggebend für die Wahl des Operationsverfahrens. Die veränderten Belastungsverhältnisse bei begleitenden Fußdeformitäten lassen sich durch Fußabdrücke auf Blaupapier, Podografie oder Podoskopie nachweisen.

Therapie. Bei mäßig schmerzenden Ballenzehen helfen oft weite Schuhe mit einer vorderen Abrollhilfe, einer Verstärkung der Sohle im Vorfußbereich. Auch Einlagen und druckentlastende Schaumstoffpolster bringen manchmal Erleichterung. Gelegentlich verordnet der Arzt sogar auf Maß gefertigte orthopädische Schuhe. Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, um Schmerzen und wiederkehrende Ballenentzündungen zu verhindern, bleibt nur eine operative Behandlung. Sie hat zum Ziel, das Köpfchen des Gelenks wieder in eine gerade Linie zwischen Mittelfuß und Großzehe zu bringen. Hierzu durchtrennt der Operateur den ersten Mittelfußknochen, stellt ihn um und verschraubt oder verplattet ihn anschließend wieder. Besteht bereits eine Arthrose, sind andere Operationsmethoden erforderlich, z. B. eine Versteifung oder der Einsatz eines künstlichen Gelenks (Endoprothese).

Hammer- und Krallenzehen behandelt der Arzt mit konservativen Maßnahmen, solange die Fehlstellung noch passiv ausgleichbar ist. Zum Therapierepertoire gehören Spreizfußeinlagen, Nachtschienen und Zügelverbände; Letztere haben geringe Erfolgsaussichten. Fixierte Fehlstellungen, die starke Beschwerden verursachen, erfordern eine Operation. Bei der gängigsten Methode nach Hohmann entnimmt der Operateur einen kleinen Knochenanteil aus dem Zehengrundglied und verkürzt dadurch die betroffene Zehe. Diese Maßnahme bewirkt eine relative Verlängerung der Beugesehne und erlaubt damit wieder eine normale Streckung in den Zehengelenken. Der Eingriff ist meist ambulant in örtlicher Betäubung durchführbar.

Nach den meisten Vorfußoperationen verordnet der Arzt für mehrere Wochen einen Entlastungsschuh. Anschließend empfiehlt er das dauerhafte Tragen von Einlagen, die das abgesunkene Längs- und Quergewölbe des Fußes unterstützen. Nur auf diese Weise lässt sich das Operationsergebnis langfristig sichern.

Selbsthilfe

Das Tragen von bequemen, weichen Schuhen oder Sandalen hilft, schmerzhafte Druckstellen, Schwielen und Hühneraugen zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Stark druckbelastete Stellen können oft durch eine zusätzliche Polsterung mit Filzringen oder Gummikissen geschützt werden. Sind bereits Schwielen oder Hühneraugen entstanden, können diese nach vorherigem Einweichen schrittweise abgetragen werden.

Komplementärmedizin

Auch wenn sie keinen Einfluss auf die Zehfehlstellung selbst haben, scheinen begleitend eingesetzte komplementärmedizinische Methoden wie Magnettherapie, Akupunktur und Homöopathie in einigen Fällen die durch die Fehlbelastung hervorgerufenen Schmerzen zu lindern.

Von: Dr. med. Martin Schäfer und Dr. med Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian