Gesundheit heute
Untersuchungen von Ohr und Gehör
Eine Untersuchung des äußeren Gehörgangs gehört an den Beginn jeder Untersuchung des Ohrs, auch bei Untersuchungen des Hörvermögens. Bei dieser optischen Begutachtung erkennt der HNO-Arzt Entzündungen oder Fremdkörper im Gehörgang und Erkrankungen des Trommelfells. Der früher eingesetzte Stirnspiegel ist längst überholt. Heute benutzen HNO-Ärzte ein spezielles Ohrmikroskop, während praktische Ärzte, Kinderärzte und Internisten das preiswertere, aber weniger genaue Otoskop bevorzugen, das aber auch nur eine eingeschränkte Aussage über den Ohrbefund ermöglicht!
Ein Otoskop besteht aus einer Stablampe mit einem integrierten Ohrtrichter, bei Bedarf schaltet der Arzt zusätzlich eine Lupe vor. Um besser in den Gehörgang sehen zu können, zieht der Arzt bei der Ohrspiegelung (Otoskopie) die Ohrmuschel leicht nach oben und nach hinten, bevor er den Trichter ansetzt.
Mit einem Ohrmikroskop lassen sich die zu untersuchenden Strukturen noch sehr viel genauer beurteilen. Da das Ohrmikroskop an der Wand oder Decke hängt, hat der Arzt die Hände frei und kann z. B. auch kleinere Eingriffe am Trommelfell oder am Gehörgang vornehmen.
Hörprüfungen
Die einfachste Hörprüfung (Hörtest) ist der Test, inwieweit Umgangs- und Flüstersprache verstanden werden. Weitere Informationen gibt die Stimmgabelprüfung. Sie ist zwar nur eingeschränkt aussagefähig, lässt sich aber schnell und überall durchführen. Bei dieser Untersuchung hält der Arzt eine angeschlagene Stimmgabel nacheinander auf die Schädelmitte, den Warzenfortsatz und vor das Ohr des Patienten.
Audiogramme. Die eigentliche Messung des Hörvermögens findet mit elektroakustischen Geräten (Audiometern) in einer schallgedämmten Kammer statt. Die häufigste und wichtigste Hörprüfung ist die Schwellenbestimmung des Tongehörs (Tonaudiogramm), bei der dem Patienten über Kopfhörer Töne verschiedener Höhe vorgespielt werden, die langsam lauter werden. Der Patient gibt an, ab wann er den Ton wahrnimmt. In einem zweiten Durchgang setzt der Arzt eine Schallquelle auf den Warzenfortsatz hinter dem Ohr und überprüft so die Knochenleitung. Daraus kann der Arzt erkennen, ob eine Störung des Gehörgangs oder des Mittelohrs, d. h. eine Schallleitungsschwerhörigkeit vorliegt (der Patient hört über die Knochenleitung besser), oder eine Störung des Innenohrs, d. h. eine Innenohrschwerhörigkeit (der Patient hört in beiden Durchgängen gleich schlecht).
Um die Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit einzuschätzen, untersucht der Arzt bei Bedarf zusätzlich das Sprachgehör. Das Sprachaudiogramm misst, wie gut der Patient Wörter in unterschiedlicher Lautstärke versteht. So beurteilt der Arzt z. B., ob der Patient ein Hörgerät braucht.
Objektive Messverfahren. Beide Arten von Audiogrammen haben den Nachteil, dass sie auf Einschätzungen des Patienten beruhen. Bei kleinen Kindern und bei Personen, die nur eingeschränkt an akustischer Kommunikation teilnehmen können, benötigt der Arzt jedoch objektive Messverfahren.
Zu ihnen zählen die otoakustische Emissionen (z. B. transitorisch evozierte otoakustische Emissionen, TEOAE), die z. B. zur Feststellung von Hörstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern dienen. Hierzu platziert der Arzt einen Ohrstecker im Gehörgang, der ein kurzes Klicken erzeugt und das aus dem Ohr zurückkommende Echo aufnimmt.
Ein weiteres objektives Untersuchungsverfahren ist die Hirnstammaudiometrie (Elektrische Reaktionsaudiometrie, ERA, BERA), bei der die elektrische Aktivität des Hörnervs wie bei einem EEG abgeleitet wird. Auch dieses Verfahren wird bevorzugt in der frühkindlichen Hördiagnostik, aber auch bei bestimmten Fragestellungen im Erwachsenenalter eingesetzt, z. B. um einen Tumor am Hörnerv auszuschließen.
Mit der Computertomographie lassen sich frühe Formen von Lungenkrebs am besten finden.
Lungenkrebsscreening für Rauchende
Soll im April losgehen
Je eher man eine Krebserkrankung erkennt, desto besser kann man sie behandeln. Das gilt auch für den Lungenkrebs. Bisher gab es in Deutschland kein Lungenkrebs-Screening auf Kassenleistung. Das wird ab April 2026 endlich anders – zumindest für bestimmte Risikogruppen.
Frühdiagnose schenkt Lebensjahre
Jährlich erkranken etwa 57 000 Menschen an Lungenkrebs. Auch ein Lungenkrebs lässt sich in den frühen Stadien eher heilen als in fortgeschrittenen: Findet man ihn im Stadium I, überleben bis zu zwei Drittel der Betroffenen die ersten fünf Jahre nach Diagnose. Im fortgeschrittenen Stadium sind dies weniger als 10%.
Umso wichtiger ist ein Lungenkrebs-Screening. Screening bedeutet, bei Personen mit hohem Krebsrisiko, aber ohne Beschwerden nach einer Tumorerkrankung zu suchen. Beim Lungenkrebs ist dafür die Computertomographie besonders gut geeignet. Mit ihr lassen sich schon sehr kleine Tumoren erkennen, die häufig noch operabel sind.
Vorerst nur für Menschen, die rauchen oder geraucht haben
Weil die wichtigste Ursache für Lungenkrebs das Rauchen ist, soll für aktive und ehemalige starke Rauchende zwischen 50 und 75 Jahren das Screening Kassenleistung werden. Starkes Rauchen bedeutet, dass die Person mindestens 25 Jahre ohne größere Unterbrechung geraucht hat und der gesamte Konsum bei mindestens 15 Packyears liegt (ein Packyear bedeutet ein Jahr lang ein Päckchen Zigaretten/Tag).
Einmal jährlich zur CT
Das Screeningprogramm soll im April 2026 starten. Die Hausärzt*in prüft die Eignung mithilfe eines Fragebogens und stellt eine Überweisung aus. Dann wird voraussichtlich einmal jährlich eine Niedrigdosis-Computertomographie der Lunge gemacht. Sie hat nur wenig Strahlung und dauert wenige Minuten. Nach etwa zwei Wochen erhält die Patient*in den Befund. Ist das Ergebnis auffällig, folgen eine Zweitbewertung und gegebenenfalls weitere Untersuchungen.
Quellen: Medscape, Gemeinsamer Bundesausschuss GBA

