Gesundheit heute

Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?

Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:

  • Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
  • Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.

Zahnersatz und teurere Versorgungsarten gehen schnell ins Geld – aber immerhin können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Daher sollten Sie alle Quittungen gut aufheben. Unter Umständen kann es sich lohnen, anstehende Behandlungen gezielt in einem Kalenderjahr durchzuführen, um in diesem Jahr eine deutlich niedrigere Einkommensstufe zu erreichen.

Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen; Thilo Machotta; Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zähneknirschen bei Kindern

Spuren von Zähneknirschen an den Milchzähnen können ein normaler Anpassungsprozess sein.

Zähneknirschen bei Kindern

Meist harmlos, manchmal ein Warnsignal

Viele Eltern erschrecken, wenn ihr Kind nachts mit den Zähnen knirscht. Die gute Nachricht: Häufig ist Bruxismus im Kindesalter vorübergehend und muss nicht behandelt werden. Wichtig ist, mögliche Auslöser zu erkennen. Und die haben meist nichts mit den Zähnen zu tun.

Kinder knirschen oft mit den Zähnen

Knirscht ein Kind nachts mit den Zähnen oder presst den Kiefer zusammen, machen sich viele Eltern Sorgen um die Zahngesundheit. Doch Zähneknirschen – medizinisch Bruxismus genannt – ist bei Kindern sehr häufig und nicht automatisch krankhaft. Die entsprechende Leitlinie betont: Gerade bei Kindern mit Milchzähnen und in der Phase des Zahnwechsels kann das Knirschen ein normaler Anpassungsprozess sein. Es hilft unter anderem dabei, den Biss einzustellen.

Bruxismus kann bereits mit dem Durchbruch der ersten Zähne auftreten. Bei Kindern wird die Häufigkeit auf bis zu 55 Prozent geschätzt. Oft bemerken Eltern das Knirschen nur nachts durch Geräusche – das Kind selbst bekommt davon meist nichts mit.

Wann sollte man genauer hinschauen?

Wichtig: Allein die Beobachtung von Knirschgeräuschen reicht nicht aus, um sicher eine Erkrankung festzustellen. Auch abgeschliffene Zähne allein beweisen keinen behandlungsbedürftigen Bruxismus. Ein Besuch bei der Kinderärzt*in ist allerdings sinnvoll, wenn zusätzlich Beschwerden auftreten oder Risikofaktoren bestehen. Hinweise können sein:

  • Schmerzen im Kieferbereich oder häufige Kopfschmerzen,
  • auffällige Schlafprobleme,
  • erschwerte Nasenatmung oder häufiges Atmen durch den Mund, 
  • Verhaltensauffälligkeiten oder starke psychische Belastungen.

Auch Stress und ein hoher Medienkonsum können mit Bruxismus in Zusammenhang stehen. In diesen Fällen gilt es, die Ursache anzugehen. Manchmal begünstigen zudem Medikamente das Zähneknirschen, z. B. Antihistaminika oder Medikamente zur Behandlung von ADHS. In diesen Fällen ist ärztlicher Rat einzuholen. Zudem sollten Eltern mit ihrem Kind die Zahnärzt*in oder die Kinderärzt*in aufsuchen, wenn sie wegen des Zähneknirschens unsicher sind.

Meist keine Behandlung notwendig

Eine Therapie ist meist nicht erforderlich. Der Bruxismus verschwindet oft wieder von selbst. Medikamente wie man sie bei Erwachsenen einsetzt (z. B. Botox-Injektionen) – werden zur Behandlung von kindlichem Zähneknirschen nicht empfohlen.

Bei Kindern und Jugendlichen mit bleibendem Gebiss kann in bestimmten Fällen eine Zahnschiene sinnvoll sein – vor allem, wenn die Zähne durch starkes Knirschen geschädigt werden. Die Leitlinie empfiehlt Schienen jedoch nur zurückhaltend und in der Regel zeitlich begrenzt. Während des Zahnwechsels sollten sie nicht eingesetzt werden, da sie das Wachstum und die Anpassung des Gebisses beeinträchtigen könnten.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Science Photo Library / Peakstock