Gesundheit heute
Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?
Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:
- Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
- Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
- Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.
Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.
Die Hormonumstellung in den Wechseljahren macht sich auch an Zähnen und Zahnfleisch bemerkbar.
Mundgesundheit in der Menopause
Zum Schutz der Zähne
Die Hormonumstellung in den Wechseljahren schlägt nicht nur auf Eierstöcke, Gefäße und die Knochensubstanz. Auch Mund und Zähne leiden und müssen deshalb besonders geschützt werden.
Weniger Speichel, trockenere Schleimhaut
Der Eintritt in die Wechseljahre bedeutet für Frauen weit mehr als das Ende ihrer Fruchtbarkeit. Das liegt daran, dass die weiblichen Sexualhormone vom Eierstock bis zum Gehirn die unterschiedlichsten Prozesse im Körper beeinflussen. Kein Wunder, dass das Absinken der Östrogenspiegel zahlreiche Auswirkungen nach sich zieht. So kann es z. B. vorübergehend zu Hitzewallungen, Schlafstörungen und Gewichtsanstieg kommen.
Auch im Mund macht sich die Hormonumstellung bemerkbar. Durch den sinkenden Östrogenspiegel wird die Durchblutung der Schleimhäute und damit ihre Feuchtigkeit verringert. Zusätzlich produzieren die Speicheldrüsen weniger Speichel. Außerdem verschlechtert sich mit voranschreitendem Alter die Immunabwehr und es kommt leichter zu Entzündungen.
Mögliche Folgen dieser Veränderungen sind:
- Mundtrockenheit und trockene, aufgerissene Lippen
- Schleimhautreizungen, Entzündungen, Aphthen
- Zahnfleischentzündungen und Zahnfleischrückgang, Lockerung der Zähne
- klebrige und trockene Zunge, die das Kauen und Sprechen erschwert
- Mundgeruch
- vermehrte Zahnbeläge und vermehrte Karies.
Zahnbürste wechseln und ausreichend trinken
Damit Mund und Zähne gesund bleiben, sollten Frauen in den Wechseljahren ihrer Mundpflege besonders große Aufmerksamkeit widmen. Am wichtigsten ist die regelmäßige Kontrolle bei der Zahnärzt*in, damit eventuelle Probleme frühzeitig erkannt werden. Besonders empfehlenswert ist auch die jährliche professionelle Zahnreinigung.
Für die tägliche Mund- und Zahnhygiene gibt es ebenfalls gute Tipps:
- Bei häufigeren Zahnfleischentzündungen sollte man z. B. eine weichere Zahnbürste verwenden.
- Mit Interdentalbürstchen lassen sich Zahnzwischenräume gut reinigen. Meist sind verschiedene Größen notwendig, um alle Bereiche gut zu säubern. Wer viel unterwegs ist, kann Zahnpflegekaugummis zur Zahnhygiene nutzen.
- Gegen Mundtrockenheit helfen neben ausreichender Flüssigkeitszufuhr spezielle Feuchtigkeits-Mundsprays und Mundgele aus der Apotheke. Manchmal wird auch ein Wechsel auf eine befeuchtende Zahnpasta empfohlen.
Zum Schutz der Zähne sollte man außerhalb der Mahlzeiten auf süße und säurehaltige Speisen und Getränke verzichten. Denn Süßes und Saures greift den Zahnschmelz an und fördert die Bildung von Karies. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die Mundtrockenheit. Denn dadurch haften nicht nur Zuckerreste besser an den Zähnen an, es fehlt auch an schützendem Speichel.
Quelle: pta heute

