Gesundheit heute

Einweisung und Aufenthalt in psychiatrische Kliniken

In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen.

Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest.

Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:

  • Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt! Schildern Sie die Problematik, damit die Leitstelle Fachärzte schicken kann, um den Patienten einzuschätzen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Falls der Notarzt eine Einweisung für erforderlich hält, der Patient dies aber verweigert, wird er die Polizei zur Hilfe rufen.
  • Besteht akute Gefahr (z. B. durch Handgreiflichkeiten oder weil sich der Betroffene unter Selbstmorddrohungen eingeschlossen hat), so rufen Sie unverzüglich die Polizei und den Notarzt.
  • Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Hilfe mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben, ihn zu beruhigen und abzulenken. Personen, die den Patienten reizen (die er z. B. angegriffen hat), sollten den Raum oder das Umfeld verlassen.

Bei einer stationären (und nicht freiwilligen) Unterbringung sieht das Gesetz vor, dass der Patient innerhalb von 24 Stunden von einem Facharzt begutachtet und – bei Fortbestehen der Gefährdung – eine richterliche Verfügung erwirkt werden muss. Diese muss spätestens bis zum Ende des auf die Zwangseinweisung folgenden Tages vorliegen. Ergeht eine richterliche Anordnung nicht binnen dieser Frist, muss die Klinik den Patienten entlassen. Ist nach ärztlicher Einschätzung jedoch immer noch eine erhebliche Gefährdung gegeben oder flackert diese wieder akut auf, so können auch Behandlungsmaßnahmen (meist medikamentöser Art) gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden. Es liegt dann – nach §34 des Strafgesetzbuchs – ein „rechtfertigender Notstand“ vor.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Gisela Finke in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
Zurück
Soziale Medien für Kinder verbieten!

Kinder werden von Influencer*innen auf sozialen Plattformen stark beeinflusst.

Soziale Medien für Kinder verbieten!

Weil sie krank und dumm machen

Soziale Medien machen Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, warnt ein Kinder- und Jugendarzt. Er fordert deshalb ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre – doch Verbote allein reichen seiner Ansicht nach nicht aus.

Kinder psychisch stark belastet

Corona ist vorbei, die psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sind es offenbar nicht. Nach Einschätzung des Kinder- und Jugendpsychiaters Jakob Maske sind die Fallzahlen nach dem starken Anstieg während der Corona-Maßnahmen auf einem hohen Niveau geblieben. Als einen Grund nennt er die große Verunsicherung durch Kriege, Krisen und Konflikte. Auch die steigenden Kosten infolge des Iran-Krieges könnten jungen Menschen Angst machen.

Freie Meinung kaum noch möglich

Besonders kritisch sieht der Experte auch die Nutzung von Social Media und digitalen Geräten. In seiner Praxis beobachte er, dass die Probleme mit der Bildschirmnutzung zunehmen. Dass Social Media gerade junge Menschen krank und dumm macht, ist längst erwiesen, betont er. Kinder könnten sich der Beeinflussung durch soziale Plattformen kaum entziehen, Jugendlichen falle es zunehmend schwer, sich eine freie Meinung zu bilden. Auch Fälle von risikobehafteter Bildschirmnutzung nähmen zu – immer mehr junge Leute nutzen also die Medien so stark, dass es ihrer Gesundheit schadet.

Dabei sieht der Arzt auch die Eltern in der Verantwortung. Sie sollten Grenzen setzen, selbst mit gutem Beispiel vorangehen und sich dafür interessieren, was ihre Kinder auf Smartphone, Tablet oder anderen Geräten anschauen. Das geschehe seiner Erfahrung nach allerdings zu selten. Besonders bei kleinen Kindern beobachte er einen Trend, Geräte einzusetzen, damit sie ruhig sind. Seine Forderung lautet deshalb: „bildschirmfrei bis drei“.

Gesetzgeber und Eltern in der Pflicht

Was dagegen helfen könnte? Der Experte hält Aufklärung für wichtig. Jugendlichen müsse vermittelt werden, welche Folgen eine sehr intensive Smartphone- und Social-Media-Nutzung haben kann. Gleichzeitig fordert er strengere Regeln für die Betreiber der Plattformen. Ein Social-Media-Verbot bis zum Alter von 14 Jahren könne aus seiner Sicht ein Baustein sein – allein reiche es aber nicht aus, da Jugendliche solche Verbote umgehen könnten.

Für Eltern bleibt damit vor allem eine Aufgabe: Sie sollten die Mediennutzung ihrer Kinder begleiten, klare Grenzen setzen und selbst Vorbild sein. Denn nach Einschätzung des Experten geht es dabei nicht nur um den Umgang mit Smartphones, sondern um die Zukunft von Kindern und Jugendlichen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Gabriel Soler Tomasella / Alamy / Alamy Stock Photos