Gesundheit heute

Einweisung und Aufenthalt in psychiatrische Kliniken

In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen.

Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest.

Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:

  • Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt! Schildern Sie die Problematik, damit die Leitstelle Fachärzte schicken kann, um den Patienten einzuschätzen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Falls der Notarzt eine Einweisung für erforderlich hält, der Patient dies aber verweigert, wird er die Polizei zur Hilfe rufen.
  • Besteht akute Gefahr (z. B. durch Handgreiflichkeiten oder weil sich der Betroffene unter Selbstmorddrohungen eingeschlossen hat), so rufen Sie unverzüglich die Polizei und den Notarzt.
  • Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Hilfe mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben, ihn zu beruhigen und abzulenken. Personen, die den Patienten reizen (die er z. B. angegriffen hat), sollten den Raum oder das Umfeld verlassen.

Bei einer stationären (und nicht freiwilligen) Unterbringung sieht das Gesetz vor, dass der Patient innerhalb von 24 Stunden von einem Facharzt begutachtet und – bei Fortbestehen der Gefährdung – eine richterliche Verfügung erwirkt werden muss. Diese muss spätestens bis zum Ende des auf die Zwangseinweisung folgenden Tages vorliegen. Ergeht eine richterliche Anordnung nicht binnen dieser Frist, muss die Klinik den Patienten entlassen. Ist nach ärztlicher Einschätzung jedoch immer noch eine erhebliche Gefährdung gegeben oder flackert diese wieder akut auf, so können auch Behandlungsmaßnahmen (meist medikamentöser Art) gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden. Es liegt dann – nach §34 des Strafgesetzbuchs – ein „rechtfertigender Notstand“ vor.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Gisela Finke in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Überlebenshilfe für Videokonferenzen

Bei Videokonferenzen ständig im Blickfeld zu sein löst bei vielen Menschen Stress aus.

Überlebenshilfe für Videokonferenzen

Zoom-Müdigkeit greift um sich

Videokonferenzen scheinen sich zu einem besonderen Stressfaktor im Homeoffice zu entwickeln. Vor allem Frauen gehen die Online-Meetings auf die Nerven. Doch man kann etwas gegen die neue „Zoom-Müdigkeit“ tun.

Potenzierter Alptraum

Schon vor Pandemiezeiten waren Sitzungen und Konferenzen im Kollegenkreis für viele Berufstätige ein Energieräuber. Noch viel anstrengender sind jedoch offenbar die homeoffice-bedingten Videokonferenzen, wie Forscher*innen der Stanford Universität herausgefunden haben.

Über 10 000 Personen, die täglich an Videokonferenzen teilnehmen mussten, wurden in dieser Untersuchung zu ihren Erfahrungen befragt. Die Anzahl der täglichen Videomeetings war bei Frauen und Männern in etwa gleich. Auffällig war jedoch, dass die Online-Konferenzen der Frauen sich länger hinzogen und ihre Pausen dazwischen kürzer waren.

Frauen doppelt so häufig betroffen

Das könnte einer der Gründe dafür sein, warum doppelt so viele Frauen wie Männer (13,8% vs. 5,5%) unter einer Zoom-Müdigkeit, d.h. unter Müdigkeit und Erschöpfung durch Videokonferenzen litten. Insgesamt gaben die Stanforder Kommunikationswissenschaftler*innen aber weitere Ursachen für die Zoom-Müdigkeit an, wobei die Frauen unter allen Mechanismen häufiger litten als die Männer:

  • Spiegelangst. Bei Videokonferenzen sehen sich die Teilnehmer*innen permanent auch selbst. Diese Selbstaufmerksamkeit macht vielen Angst, weil sie sich darüber Gedanken machen, wie sie von den anderen Teilnehmer*innen wahrgenommen werden.
  • Physische Eingeengtheit. Das Gefühl, in einem engen Lichtkegel gefangen zu sein, ist für viele sehr belastend.
  • Hyperblick. In Präsenzkonferenzen oder Vorträgen nimmt man als Redner*in ein einziges Gegenüber ins Blickfeld, um Reaktionen zu testen. In Zoom-Meetings wird man quasi von allen angestarrt. Das löst bei vielen Menschen Stress und Angst aus.

Daneben gibt es weitere Stressfaktoren: Der Aufwand, sich verständlich zu machen – oder andere zu verstehen – ist durch das schlechtere Erkennen von Mimik und Gestik anstrengender. Introvertierte Menschen leiden zudem eher unter Online-Meetings als extrovertierte, interessanterweise sind jüngere Menschen stärker von der Zoom-Müdigkeit betroffen als ältere.

Das kann man dagegen tun:

Zum Glück kann man einiges gegen die Zoom-Müdigkeit tun: Bei ausgeprägter Spiegelangst hilft es, immer mal wieder die Kamera auszuschalten. Gegen die physische Eingeengtheit kann man den Abstand zur Kamera und damit den Aktionsradius vergrößern. Generell raten die Wissenschaftler*innen, Videokonferenzen auf ein Mindestmaß zu beschränken und zur Erholung an einem Tag der Woche ganz darauf zu verzichten.

Quelle: Ärzteblatt

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Fizkes/Shutterstock.com