Gesundheit heute
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:
- In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
- In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
- In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:
- Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
- Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
- Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
- Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.
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Komplikationen in der Schwangerschaft können das spätere kardiovaskuläre Risiko der Mutter erhöhen.
Präeklampsie & Co erhöhen Herzrisiko
Schwangerschaft mit Folgen
Schwangerschaftskomplikationen müssen nicht nur akut gut beobachtet werden. Betroffene Frauen haben auch lange nach der Geburt ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck und Herzinfarkt.
Spezielles Risiko für Frauen
Rauchen, Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörung: Das sind die allseits bekannten Risiken für Herz-Kreislauferkrankungen. Bei Frauen kommen allerdings noch eine Reihe weiterer Risikofaktoren dazu – die bisher viel zu wenig beachtet werden.
Ein wichtiger Faktor sind Komplikationen in der Schwangerschaft. Denn wie verschiedene Studien zeigen, sind Präeklampsie, Schwangerschaftsbluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes, Frühgeburt und die Geburt eines für das Gestationsalter zu kleinen Kindes mit einem erhöhten Herz-Kreislauf-Risiko für die Mutter verbunden.
Mehr KHK nach Präeklampsie
Da zeigt zum Beispiel eine schwedische Studie mit mehr als 2 Millionen Frauen: Untersucht wurde das Risiko für eine koronare Herzkrankheit innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Entbindung. Dieses war bei Frauen mit Schwangerschaftshypertonie etwa doppelt so hoch wie bei Frauen ohne diese Komplikation. Nach einer Präeklampsie war es um rund 50 %, nach einer Frühgeburt um etwa 70 % erhöht.
Gleiches ergab eine Studie mit 10.000 Teilnehmenden zwischen 45 und 74 Jahren aus der Region Hamburg. Ausgewertet wurden die Daten von 1970 Frauen, zu denen Informationen aus der Schwangerschaft vorlagen. Eine frühere Präeklampsie stand beispielsweise in Zusammenhang mit einem späteren Herzinfarkt. Eine Gewichtszunahme von mehr als 20 kg in der Schwangerschaft war mit ausgeprägten atherosklerotischen Veränderungen in der Halsschlagader verbunden.
Schwangerschaftskomplikationen berücksichtigen
Grund genug, Frauen mit Schwangerschaftskomplikationen gut im Blick zu behalten, betont die Internistin Dr. Elisabeth Unger. Es reicht also nicht aus, nur die klassischen „Big Five“-Risiken wie Rauchen und Diabetes im Blick zu behalten. Erfragt werden sollte immer auch eine Vorgeschichte mit Präeklampsie, Schwangerschaftshypertonie, Gestationsdiabetes oder Frühgeburt.
Quellen: Ärztezeitung, British Medical Journal

