Gesundheit heute

Pflegebedürftigkeit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist dehnbar. Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht nur dann, wenn der Bedarf nach gesetzlich definierten Maßstäben anerkannt ist. Diese Maßstäbe können allerdings stark von der persönlichen Einschätzung des medizinischen Gutachters abweichen.

Als pflegebedürftig gilt, wer auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedarf. [SGB XI, §14].

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht, wenn ein dauerhafter Hilfebedarf bei den Aktivitäten des täglichen Lebens vorliegt. Der Hilfebedarf wird nach Art, Häufigkeit und zeitlichem Pflegeaufwand beurteilt. Zentrales Element für die Einstufung ist immer ein konkretes Bedürfnis an Grundpflege, das die Ernährung, die Körperpflege und die Mobilität (Beweglichkeit) des alten Menschen umfasst.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zoster-Impfung schützt das Gehirn

Wer im Alter gesund und fit sein möchte, sollte sich auch gegen Zoster impfen lassen.

Zoster-Impfung schützt das Gehirn

Jede fünfte Demenz vermeidbar?

Die Zosterimpfung schützt offenbar nicht nur vor der schmerzhaften Gürtelrose. Neue Studien zeigen, dass sie auch vor Demenz bewahren kann.

Zosterimpfung für alle ab 60 Jahren empfohlen

Die Impfung gegen Herpes zoster wird in Deutschland allen Personen über 60 Jahren und Über-50-Jährigen mit Immunschwäche oder bestimmten chronischen Erkrankungen empfohlen. Der Totimpfstoff, der zweimal verimpft wird, verringert nicht nur das Risiko, dass eine Gürtelrose auftritt. Kommt es trotz Impfung zu dazu, entwickeln sich seltener schwere Komplikationen wie z. B. die postherpetische Neuralgie.

20 % weniger Demenzkranke

Doch offenbar kann die Zosterimpfung noch mehr. Zwei neuen Studien zufolge schützt sie auch vor Demenz. In der ersten Studie verglich man Menschen über 50 Jahren, die entweder eine Pneumokokken- oder eine Zosterimpfung erhalten hatten. Beeinflussende Faktoren wie Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen wurden in der Analyse berücksichtigt. Das Ergebnis: In der Zoster-Gruppe litten drei Jahre später deutlich weniger Personen an Demenz als in der Pneumokokken-Gruppe. Bei der Lebendimpfung (die heute in Deutschland nicht mehr empfohlen wird) waren es 14 % weniger, beim Totimpfstoff etwa 24 %.

Ein ähnliches Ergebnis brachte eine britische Studie an 80-Jährigen zutage. Darin war die Demenzrate unter den Zoster-Geimpften um etwa 20% niedriger als bei den Senior*innen, die keine Zosterimpfung erhalten hatten.

Verklumpung von Eiweißen verringert

Eine Zosterimpfung kann offenbar jede fünfte Demenzerkrankung verhindern. Dabei scheint der Totimpfstoff effektiver zu sein als der Lebendimpfstoff. Vermutlich schützt die Impfung, indem sie die schädliche Wirkung des Varicella-Zoster-Virus im Gehirn abmildert, hieß es auf der Internationalen Konferenz der Alzheimer-Association in Philadelphia. Das Virus soll z.B. die Verklumpung bestimmter Eiweiße im Gehirn vorantreiben. Außerdem scheint es kleine Vesikel zu produzieren, die sowohl die Gefäße schädigen als auch das Immunsystem dämpfen.

Quelle: SpringerMedizin

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Westend61 / Oneinchpunch