Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Beim Entwässern auf Natrium achten

Vor allem zu Beginn einer Entwässerungstherapie sollte gut auf Nebenwirkungen geachtet werden.

Beim Entwässern auf Natrium achten

Vorsicht mit Diuretika

Entwässerungsmittel werden bei vielen Erkrankungen eingesetzt. Eine Wirkstoffgruppe, die Thiazide, führt häufig zu einem Natriummangel im Blut. Und das vor allem zu Beginn der Therapie.

Von Müdigkeit bis Koma

Ob Wasser in den Beinen (Ödeme), Bluthochdruck oder Herzschwäche: Bei all diesen Erkrankungen gehört es zur Therapie, Flüssigkeit über die Niere aus dem Körper auszuschwemmen. Neben anderen Entwässerungsmitteln (Diuretika) werden dafür häufig Thiazide eingesetzt. Sie führen dazu, dass die Niere vermehrt Natrium und dadurch auch vermehrt Wasser ausscheidet.

Wie alle Medikamente haben auch Thiazide Nebenwirkungen. Die häufigsten betreffen den Elektrolythaushalt. Durch die gesteigerte Ausscheidung von Natrium droht ein Natriummangel, der sich auf verschiedene Arten bemerkbar macht. So kommt es bei den Betroffenen zu Müdigkeit und Lethargie, die vor allem bei älteren Patient*innen häufig zu Stürzen führen. Ist der Mangel an Natrium sehr ausgeprägt, drohen Muskelkrämpfe und Krampfanfälle, im schlimmsten Fall sogar ein Koma.

Risiko fast verdreifacht

Wie oft es zu einem Natriummangel unter einer Thiazidtherapie kommt, hat eine dänische Arbeitsgruppe untersucht. Sie verglich in zwei Studien die Auswirkung einer Hochdrucktherapie auf den Natriumhaushalt. Die mehr als 170 000 Patient*innen bekamen entweder ein Hochdruckmedikament allein oder ein Hochdruckmedikament plus Thiazid.

Das Risiko für einen Natriummangel wurde durch eine Therapie mit einem Thiazid fast verdreifacht. Am höchsten war es in den ersten Monaten der Behandlung. Auch die Dosis des Diuretikums war entscheidend: Je höher die tägliche Einnahmemenge, desto häufiger war der Natriummangel. Einen weiteren Einfluss hatte das Alter der Patient*innen: Mit den Jahren stieg das Risiko kontinuierlich an.

Bei Warnzeichen zur Ärzt*in

Diese Studie zeigt, dass man vor allem zu Beginn einer Behandlung mit Thiaziddiuretika aufmerksam sein sollte. Ärzt*innen müssen regelmäßig den Natriumspiegel im Blut messen. Und für Patient*innen ist es wichtig zu wissen, welche Beschwerden auf einen Natriummangel hindeuten. Bei einer unerklärbaren Müdigkeit oder Muskelkrämpfen sollten sie unverzüglich die Hausärzt*in informieren bzw. aufsuchen.

Quelle: Annals of Internal Medicine

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Viacheslav Iakobchuk / Alamy / Alamy Stock Photos