Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Hüft-TEP bessert Hirnleistung

Eine neue Hüfte macht körperlich und geistig mobil.

Hüft-TEP bessert Hirnleistung

Bahn frei für mehr Aufmerksamkeit

Eine neue Hüfte soll vor allem die Hüftschmerzen nehmen und beweglicher machen. Doch offenbar hat das Einpflanzen der Prothese auch positive Auswirkungen auf das Gehirn.

Arthrose als Hauptursache für ein neues Gelenk

Jährlich werden in Deutschland über 200.000 Hüftprothesen implantiert. Hauptursache ist die Hüftgelenksarthrose, die meisten Patient*innen sind über 60 Jahre alt. Gelingt die Operation, bessern sich nicht nur Schmerzen und Beweglichkeit. Ein Hamburger Ärzteteam hat herausgefunden, dass man sich mit einer neuen Hüfte auch über eine bessere Hirnleistung freuen kann.

101 Arthrosepatient*innen hatten an der Hamburger Studie teilgenommen. Sie erhielten einseitig ein neues Hüftgelenk und wurden sowohl vor als auch nach der Operation mithilfe neuropsychologischer Tests untersucht. Es stellte sich heraus, dass sich sechs Monate nach dem Eingriff sowohl Aufmerksamkeit als auch Gedächtnis und Konzentration deutlich gebessert hatten.

Langfristige Effekte auf das Gehirn

30 Patient*innen aus der Studiengruppe wurden etwa eineinhalb Jahre später erneut psychologisch getestet. Es zeigte sich, dass die positiven Effekte anhielten, die Hüft-Op die Hirnleistung also längerfristig verbessert hatte.

Offenbar geht der Nutzen einer Hüft-TEP über Schmerzlinderung und körperliche Funktionsverbesserung hinaus, schreiben die Forscher*innen. Das könnte darauf zurückzuführen sein, dass sich im Gehirn Schmerzen und Kognition bestimmte neuronale Netze teilen. Ist der Schmerz gebannt, ist die Bahn wieder frei – z. B. für mehr Gedächtnisleistung und Konzentration.

Quelle: Springer Medizin Verlag GmbH

Von: Dr. Sonja Kempinski; Bild: oneinchpunch/shutterstock.com