Gesundheit heute
Reisen mit Herzerkrankungen
Die Faustregel für Patienten mit Herzerkrankungen ist ganz einfach: „Wer beschwerdefrei die Gangway hinaufkommt, ist – was die Herzfunktion betrifft – auch flugtauglich.“ Nach überstandenem Herzinfarkt ist jedoch frühestens sechs Wochen nach Ausheilung und nach einem Gespräch mit dem Arzt an eine weite Reise zu denken. Bei langen Flugreisen ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sehr wichtig, der Konsum von Alkohol oder Zigaretten sollte unterlassen werden. Vorsicht bei der Anwendung des Nitrosprays: Im Flugzeug kann die Wirkung schneller einsetzen als gewöhnlich – eine schnelle Zweitanwendung ist also zu unterlassen. Strikt zu meiden sind Aufenthalte in Höhen über 3 000 m aufgrund des Sauerstoffmangels.
Ein Herzschrittmacher stellt in der Regel kein Hindernis für eine Flugreise dar. Zwar entdecken die Metalldetektoren beim Sicherheitscheck den Schrittmacher, doch der mitgeführte Ausweis und die vorab erfolgte Information des Flughafenpersonals klären die Situation.
Beim Wandern durch den thailändischen Regenwald kann man sich eine Dengue-Infektion einfangen.
Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung
Reisen in Risikogebiete
Von Thailand bis in die Karibik: Denguefieber-Infektionen drohen in zahlreichen Reisegebieten. Bisher empfiehlt die STIKO die Impfung nur Personen, die sich bereits einmal damit infiziert haben. Die Deutsche Gesellschaft für Reisemedizin sieht das anders.
Infizierte Mücken lauern in Subtropen und Tropen
Mit Dengue kann man sich vor allem in tropischen und subtropischen Regionen anstecken. Deutsche Touristen infizieren sich besonders häufig in Thailand, Indonesien und Indien damit, seltener auch in Mexiko oder der Karibik. Übertragen wird das Dengue-Virus durch Mücken. Typische Symptome sind hohes Fieber, Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen, Hautausschlag und Erbrechen. Schwere Formen mit Beteiligung von ZNS, Leber, Niere oder Lunge sind möglich, aber selten.
Seit einigen Jahren gibt es Impfstoffe gegen Dengue. In Deutschland zugelassen ist ein abgeschwächter Lebendimpfstoff. Die STIKO empfiehlt seit 2023 die Impfung für Personen ab vier Jahren, die in ein Endemiegebiet reisen und vorher schon eine Dengue-Infektion durchgemacht haben – was sich im Blut nachweisen lässt.
Neuen Daten sprechen gegen STIKO-Empfehlung
Das sei so nicht mehr zu rechtfertigen, sagt Tomas Jelinek, Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin (DFR). Grund für die damalige Einschränkung war die Annahme, dass Nicht-Infizierte durch die Dengue-Impfung ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe bei einer späteren Dengue-Infektion haben könnten.
Neue Daten zeigen jedoch, dass das nicht der Fall ist, sagte Jelinek. In aktuellen Studien ist die Schutzrate der Impfung für beide Gruppen vergleichbar: sowohl bei Personen, die vorher eine Dengue-Infektion durchgemacht haben und Antikörper im Blut aufweisen, als auch bei bisher Nicht-Infizierten. Weltweit wurden zudem über 20 Millionen Impfdosen verabreicht, ohne dass sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Nicht-Infizierte gezeigt hat. Die DFR empfiehlt daher, auch Reisende ohne vorherige Denguefieber-Infektion nicht mehr von einer Impfung auszuschließen.
Zur Not schützt auch schon die erste Impfung
Die derzeitige STIKO-Empfehlung hat einen weiteren Schwachpunkt. Sie fordert eine abgeschlossene Impfserie mit zwei Impfungen im Abstand von drei Monaten. Das ist praktisch oft nicht umsetzbar, so Jelinek, und auch nicht zwingend erforderlich. Schon eine einzelne Dosis bietet mit rund 81 % einen gewissen Schutz. Zwar sind zwei Impfungen effektiver – doch wenn eine Reise kurzfristig ansteht, sollte man trotzdem mit der Immunisierung beginnen, auch wenn der Aufenthalt vor dem zweiten Impftermin liegt.
Kassen zahlen nach STIKO-Empfehlung
Zu beachten sind allerdings die Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an den STIKO-Empfehlungen: Reisenden mit erhöhtem Expositionsrisiko werden die Kosten für die Dengue-Impfung derzeit nur erstattet, wenn sie eine im Blut nachgewiesene Dengue-Infektion durchgemacht haben. Alle anderen müssen die Impfung, wenn gewünscht, selbst bezahlen.
Quellen: DFR, Ärztezeitung

