Gesundheit heute

Tauchen

Bunte Korallenriffe, riesige Fischschwärme oder sogar ein altes Schiffswrack: Unter der Wasseroberfläche gibt es jede Menge zu entdecken. Allerdings birgt das Tauchen auch einige gesundheitliche Gefahren, über die Tauchwillige Bescheid wissen müssen.  

Vor dem Tauchausflug

Das schwerelose Gleiten unter Wasser fühlt sich für viele Taucher*innen mühelos an. Doch Tauchen ist eine große Belastung für den Körper, denn in der Tiefe üben die Wassermassen einen großen Druck auf den Körper aus. Um Unfälle und Folgeschäden durch das Tauchen zu vermeiden, ist bei vielen Tauchbasen im In- und Ausland der Nachweis einer ärztlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung Pflicht.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) führt eine Liste  mit speziell ausgebildeten Tauchmediziner*innen, die die Untersuchung durchführen. Besonders Menschen mit Vorerkrankungen sollten darauf achten, dass die Ärzt*in tauchmedizinisch weitergebildet ist.
So läuft die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ab:

  • Zunächst erhebt die Ärzt*in Vorerkrankungen und den Tauchausbildungsstand. Es gibt nämlich Erkrankungen, bei denen Betroffene besser auf das Tauchen verzichten sollten. Dazu gehören vor allem Erkrankungen an Lunge, Herz-Kreislauf-System, Ohren und Nasennebenhöhlen. Aber auch Augenerkrankungen können ein Ausschlussgrund sein.
  • Dann prüft die Ärzt*in den aktuellen Medikamentenplan. Medikamente, die müde machen und die Aufmerksamkeit einschränken, sind beim Tauchen gefährlich. Dazu gehören zum Beispiel  bestimmte Antidepressiva, Antipsychotika oder Antiepileptika. Aber auch „Allergietabletten“ – die Antihistaminika – oder Nasensprays sind tabu.
  • In einer ausführlichen körperlichen Untersuchung werden schließlich Herz, Lunge, Ohren, Haut, Augen, Bauch und Nervensystem unter die Lupe genommen.

Personen zwischen 18 und 39 Jahren  empfiehlt die GTÜM, die Untersuchung alle 3 Jahre zu wiederholen. Wer jünger oder älter ist oder an schweren Vorerkrankungen leidet, sollte sich jährlich vorstellen. Doch Vorsicht: Eine unauffällige Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist kein Freifahrtschein. Die Taucher*in muss ihre Tauglichkeit vor jedem Tauchgang selbst einschätzen. Auf keinen Fall Tauchen sollte man zum Beispiel bei Erkältungen oder Mittelohrentzündung. Im schlimmsten Fall reißt durch die Druckänderung unter Wasser das Trommelfell, was zur Erbrechen und einem Verlust der Orientierung führen kann.

Unter Wasser

Taucher*innen können entweder ganz ohne Atemgerät („Apnoetauchen“) oder mit Drucklufttauchgerät tauchen. Beide Techniken haben ihre Tücken. Besonders ungeübte Taucher*innen sollten sich gründlich vorbereiten und einen Tauchkurs besuchen. In jeder größeren deutschen Stadt und an vielen Seen gibt es Tauchbasen, die umfangreiche Schulungen anbieten. Der Tauchschein ist in Deutschland zwar keine Pflicht, viele Tauchbasen verlangen ihn jedoch vor den Tauchgängen.

Tauchmedizinische Notfälle

Gefahren beim Tauchen lauern nicht nur unter Wasser, sondern auch lange nach dem Auftauchen:

Dekompressionskrankheit:

Hier bilden sich durch falsches Auftauchen Gasblasen im Körper. Wann die Symptome auftreten, ist individuell verschieden. Manchmal macht sich die Erkrankung  schon 15 Minuten nach dem Auftauchen bemerkbar, manchmal auch erst 2 Tage danach. Betroffene klagen dann über Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Gelenkschmerzen, Muskelschwäche und Hautjucken. In schweren Fällen kommt es sogar zu Gefühlsstörungen an der Haut, Lähmungen, Seh- und Sprachstörungen und Bewusstlosigkeit. Die schwere Form der Dekompressionskrankheit ist ein absoluter Notfall und die Betroffene muss schnellstmöglich in einer Überdruckkammer versorgt werden. Um der Dekompressionskrankheit vorzubeugen, ist ein kontrolliertes, langsames Auftauchen nötig. Das lernen die Taucher*innen im Tauchkurs. Unter Wasser können auch moderne Tauchcomputer unterstützen, die einen individuellen Auftauchplan berechnen.

Arterielle Gasembolie:

Im Gegensatz zur Dekompressionskrankheit treten die Beschwerden bei der arteriellen Gasembolie direkt nach dem Auftauchen auf. Die Symptome sind schwer: Taucher*innen sind bewusstlos oder haben sogar einen Herzstillstand. Dann muss eine Notärzt*in der Betroffenen sofort Sauerstoff verabreichen und sie in eine Druckkammer bringen. Um die schwere Erkrankung zu verhindern, ist auch hier das strenge Einhalten der Auftauchgeschwindigkeiten wichtig.

Tiefenrausch:

Durch die Druckverhältnisse unter Wasser lösen sich vermehrt Atemgase im Blut. Das ist besonders bei Stickstoff ein Problem, denn er entfaltet eine berauschende oder betäubende Wirkung.

Nach dem Tauchgang

Auch nach dem Auftauchen haben Taucher*innen einiges zu beachten:

  • Zwischen dem letzten Tauchgang und einem Flug (im Flugzeug herrscht reduzierter Kabinendruck!) muss ein Zeitraum von 24 Stunden liegen. Das gilt auch für Reisen  oder Wanderungen über hohe Pässe.
  • Auch wenn es schwer ist: Ärzt*innen empfehlen, sich pro Tag auf 2 Tauchgänge zu beschränken und dazwischen mindestens 4 Stunden Pause zu machen.

Weiterlesen: besondere Reisearten und -ziele

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
Zurück
Slushies können Kindern schaden

Vor allem die knallbunten Slushies enthalten häufig Glycerin, das in hohen Mengen Kindern schaden kann.

Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.

Glycerin hält das Eisgetränk weich

An heißen Sommertagen oder im Urlaub gehört Slush Ice für viele Kinder einfach dazu. Die bunten, halbgefrorenen Getränke sehen harmlos aus und sorgen für eine schnelle Abkühlung. Doch Fachleute raten inzwischen zur Vorsicht: Der häufig enthaltene Zusatzstoff Glycerin (E 422) kann in größeren Mengen gesundheitliche Beschwerden verursachen. Er ist vor allem in zuckerfreien und knallbunten Slushies vorhanden.

Glycerin ist ein seit Langem zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Er wird unter anderem als Feuchthaltemittel und Stabilisator verwendet. Bei Slush Ice sorgt er dafür, dass das Getränk auch bei Minusgraden weich bleibt und nicht zu einem festen Eisblock gefriert.

Die Dosis macht´s

Problematisch wird Glycerin jedoch, wenn innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufgenommen werden. Der Stoff beeinflusst den Wasserhaushalt des Körpers und wird deshalb in der Medizin sogar gezielt als Arzneimittel eingesetzt, etwa zur Senkung eines erhöhten Augen- oder Hirndrucks.

Genau diese Wirkung kann bei hohen Mengen auch nach dem Trinken eines Slush-Ice-Getränks auftreten. Mögliche Folgen sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit oder Durchfall. In seltenen Fällen wurden bei Kindern auch vorübergehende Bewusstseinsstörungen beobachtet. Dabei handelt es sich nicht um eine Lebensmittelvergiftung, sondern um die Wirkung einer zu hohen Glycerinmenge.

Schon 250 ml können zu viel sein für Kinder

Besonders gefährdet sind Kinder, weil sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Mengen erreichen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb erstmals einen Richtwert für die einmalige Aufnahme von Glycerin festgelegt. Pro kg Körpergewicht sollen nicht mehr als 125 mg Glycerin auf einmal aufgenommen werden. Bei einem Kind von 20 kg entspricht das einer Menge von 2500 mg Glycerin. In untersuchten Slushi-Proben lagen die Glycerinmengen jedoch bei 6250 mg bis 35500 mg pro 250-ml-Getränk.

Nach dieser Bewertung kann bereits ein großer Slushie ausreichen, um diese Menge zu überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, den Konsum glycerinhaltiger Slush-Ice-Getränke bei Kindern zu begrenzen.

Bei Beschwerden ärztliche Hilfe suchen

Eltern sollten darauf achten, dass Kinder Slush Ice nicht in großen Mengen oder sehr schnell trinken. Treten kurz nach dem Verzehr Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder starke Benommenheit auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass zuvor ein Slush-Ice-Getränk getrunken wurde.

Quelle:BfR

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Jennifer Jordan / Alamy / Alamy Stock Photos