Gesundheit heute

Tauchen

Bunte Korallenriffe, riesige Fischschwärme oder sogar ein altes Schiffswrack: Unter der Wasseroberfläche gibt es jede Menge zu entdecken. Allerdings birgt das Tauchen auch einige gesundheitliche Gefahren, über die Tauchwillige Bescheid wissen müssen.  

Vor dem Tauchausflug

Das schwerelose Gleiten unter Wasser fühlt sich für viele Taucher*innen mühelos an. Doch Tauchen ist eine große Belastung für den Körper, denn in der Tiefe üben die Wassermassen einen großen Druck auf den Körper aus. Um Unfälle und Folgeschäden durch das Tauchen zu vermeiden, ist bei vielen Tauchbasen im In- und Ausland der Nachweis einer ärztlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung Pflicht.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) führt eine Liste  mit speziell ausgebildeten Tauchmediziner*innen, die die Untersuchung durchführen. Besonders Menschen mit Vorerkrankungen sollten darauf achten, dass die Ärzt*in tauchmedizinisch weitergebildet ist.
So läuft die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ab:

  • Zunächst erhebt die Ärzt*in Vorerkrankungen und den Tauchausbildungsstand. Es gibt nämlich Erkrankungen, bei denen Betroffene besser auf das Tauchen verzichten sollten. Dazu gehören vor allem Erkrankungen an Lunge, Herz-Kreislauf-System, Ohren und Nasennebenhöhlen. Aber auch Augenerkrankungen können ein Ausschlussgrund sein.
  • Dann prüft die Ärzt*in den aktuellen Medikamentenplan. Medikamente, die müde machen und die Aufmerksamkeit einschränken, sind beim Tauchen gefährlich. Dazu gehören zum Beispiel  bestimmte Antidepressiva, Antipsychotika oder Antiepileptika. Aber auch „Allergietabletten“ – die Antihistaminika – oder Nasensprays sind tabu.
  • In einer ausführlichen körperlichen Untersuchung werden schließlich Herz, Lunge, Ohren, Haut, Augen, Bauch und Nervensystem unter die Lupe genommen.

Personen zwischen 18 und 39 Jahren  empfiehlt die GTÜM, die Untersuchung alle 3 Jahre zu wiederholen. Wer jünger oder älter ist oder an schweren Vorerkrankungen leidet, sollte sich jährlich vorstellen. Doch Vorsicht: Eine unauffällige Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist kein Freifahrtschein. Die Taucher*in muss ihre Tauglichkeit vor jedem Tauchgang selbst einschätzen. Auf keinen Fall Tauchen sollte man zum Beispiel bei Erkältungen oder Mittelohrentzündung. Im schlimmsten Fall reißt durch die Druckänderung unter Wasser das Trommelfell, was zur Erbrechen und einem Verlust der Orientierung führen kann.

Unter Wasser

Taucher*innen können entweder ganz ohne Atemgerät („Apnoetauchen“) oder mit Drucklufttauchgerät tauchen. Beide Techniken haben ihre Tücken. Besonders ungeübte Taucher*innen sollten sich gründlich vorbereiten und einen Tauchkurs besuchen. In jeder größeren deutschen Stadt und an vielen Seen gibt es Tauchbasen, die umfangreiche Schulungen anbieten. Der Tauchschein ist in Deutschland zwar keine Pflicht, viele Tauchbasen verlangen ihn jedoch vor den Tauchgängen.

Tauchmedizinische Notfälle

Gefahren beim Tauchen lauern nicht nur unter Wasser, sondern auch lange nach dem Auftauchen:

Dekompressionskrankheit:

Hier bilden sich durch falsches Auftauchen Gasblasen im Körper. Wann die Symptome auftreten, ist individuell verschieden. Manchmal macht sich die Erkrankung  schon 15 Minuten nach dem Auftauchen bemerkbar, manchmal auch erst 2 Tage danach. Betroffene klagen dann über Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Gelenkschmerzen, Muskelschwäche und Hautjucken. In schweren Fällen kommt es sogar zu Gefühlsstörungen an der Haut, Lähmungen, Seh- und Sprachstörungen und Bewusstlosigkeit. Die schwere Form der Dekompressionskrankheit ist ein absoluter Notfall und die Betroffene muss schnellstmöglich in einer Überdruckkammer versorgt werden. Um der Dekompressionskrankheit vorzubeugen, ist ein kontrolliertes, langsames Auftauchen nötig. Das lernen die Taucher*innen im Tauchkurs. Unter Wasser können auch moderne Tauchcomputer unterstützen, die einen individuellen Auftauchplan berechnen.

Arterielle Gasembolie:

Im Gegensatz zur Dekompressionskrankheit treten die Beschwerden bei der arteriellen Gasembolie direkt nach dem Auftauchen auf. Die Symptome sind schwer: Taucher*innen sind bewusstlos oder haben sogar einen Herzstillstand. Dann muss eine Notärzt*in der Betroffenen sofort Sauerstoff verabreichen und sie in eine Druckkammer bringen. Um die schwere Erkrankung zu verhindern, ist auch hier das strenge Einhalten der Auftauchgeschwindigkeiten wichtig.

Tiefenrausch:

Durch die Druckverhältnisse unter Wasser lösen sich vermehrt Atemgase im Blut. Das ist besonders bei Stickstoff ein Problem, denn er entfaltet eine berauschende oder betäubende Wirkung.

Nach dem Tauchgang

Auch nach dem Auftauchen haben Taucher*innen einiges zu beachten:

  • Zwischen dem letzten Tauchgang und einem Flug (im Flugzeug herrscht reduzierter Kabinendruck!) muss ein Zeitraum von 24 Stunden liegen. Das gilt auch für Reisen  oder Wanderungen über hohe Pässe.
  • Auch wenn es schwer ist: Ärzt*innen empfehlen, sich pro Tag auf 2 Tauchgänge zu beschränken und dazwischen mindestens 4 Stunden Pause zu machen.

Weiterlesen: besondere Reisearten und -ziele

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Beim Wandern durch den thailändischen Regenwald kann man sich eine Dengue-Infektion einfangen.

Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Reisen in Risikogebiete

Von Thailand bis in die Karibik: Denguefieber-Infektionen drohen in zahlreichen Reisegebieten. Bisher empfiehlt die STIKO die Impfung nur Personen, die sich bereits einmal damit infiziert haben. Die Deutsche Gesellschaft für Reisemedizin sieht das anders.

Infizierte Mücken lauern in Subtropen und Tropen

Mit Dengue kann man sich vor allem in tropischen und subtropischen Regionen anstecken. Deutsche Touristen infizieren sich besonders häufig in Thailand, Indonesien und Indien damit, seltener auch in Mexiko oder der Karibik. Übertragen wird das Dengue-Virus durch Mücken. Typische Symptome sind hohes Fieber, Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen, Hautausschlag und Erbrechen. Schwere Formen mit Beteiligung von ZNS, Leber, Niere oder Lunge sind möglich, aber selten.

Seit einigen Jahren gibt es Impfstoffe gegen Dengue. In Deutschland zugelassen ist ein abgeschwächter Lebendimpfstoff. Die STIKO empfiehlt seit 2023 die Impfung für Personen ab vier Jahren, die in ein Endemiegebiet reisen und vorher schon eine Dengue-Infektion durchgemacht haben – was sich im Blut nachweisen lässt.

Neuen Daten sprechen gegen STIKO-Empfehlung

Das sei so nicht mehr zu rechtfertigen, sagt Tomas Jelinek, Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin (DFR). Grund für die damalige Einschränkung war die Annahme, dass Nicht-Infizierte durch die Dengue-Impfung ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe bei einer späteren Dengue-Infektion haben könnten.

Neue Daten zeigen jedoch, dass das nicht der Fall ist, sagte Jelinek. In aktuellen Studien ist die Schutzrate der Impfung für beide Gruppen vergleichbar: sowohl bei Personen, die vorher eine Dengue-Infektion durchgemacht haben und Antikörper im Blut aufweisen, als auch bei bisher Nicht-Infizierten. Weltweit wurden zudem über 20 Millionen Impfdosen verabreicht, ohne dass sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Nicht-Infizierte gezeigt hat. Die DFR empfiehlt daher, auch Reisende ohne vorherige Denguefieber-Infektion nicht mehr von einer Impfung auszuschließen.

Zur Not schützt auch schon die erste Impfung

Die derzeitige STIKO-Empfehlung hat einen weiteren Schwachpunkt. Sie fordert eine abgeschlossene Impfserie mit zwei Impfungen im Abstand von drei Monaten. Das ist praktisch oft nicht umsetzbar, so Jelinek, und auch nicht zwingend erforderlich. Schon eine einzelne Dosis bietet mit rund 81 % einen gewissen Schutz. Zwar sind zwei Impfungen effektiver – doch wenn eine Reise kurzfristig ansteht, sollte man trotzdem mit der Immunisierung beginnen, auch wenn der Aufenthalt vor dem zweiten Impftermin liegt.

Kassen zahlen nach STIKO-Empfehlung

Zu beachten sind allerdings die Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an den STIKO-Empfehlungen: Reisenden mit erhöhtem Expositionsrisiko werden die Kosten für die Dengue-Impfung derzeit nur erstattet, wenn sie eine im Blut nachgewiesene Dengue-Infektion durchgemacht haben. Alle anderen müssen die Impfung, wenn gewünscht, selbst bezahlen.

Quellen: DFR, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Jaromír Chalabala / Alamy / Alamy Stock Photos