Gesundheit heute
Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Deutschland umstritten. Doch was steckt eigentlich hinter „Gen-Food“ und ist es wirklich eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt?
Bei der Gentechnik verändern Molekularbiolog*innen gezielt das Erbgut und damit die Eigenschaften eines Lebewesens. Wissenschaftler*innen nutzen diese Technik für viele verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Medizin, die Industrie oder auch die Herstellung von Lebensmitteln. Am bekanntesten sind gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Soja, Mais oder Kartoffeln. Weniger bekannt ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen in der Lebensmittelindustrie. Diese werden genutzt, um Zusatzstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme herzustellen.
Landwirte versprechen sich von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen viele Vorteile. Denn durch die Veränderungen sollen Pflanzen zum Beispiel widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen und Krankheiten werden. Die Hoffnung: Dadurch könnten Landwirt*innen dadurch weniger giftige Pflanzenschutzmittel benötigen. Auch Hitze, Kälte oder Wassermangel sollen für viele gentechnisch veränderte Pflanzen kein Problem mehr sein. Forscher*innen haben es sogar geschafft, Pflanzen die Produktion von bestimmten Vitaminen oder Fettsäuren „beizubringen“.
Kritiker*innen bemängeln aber immer wieder, dass diese Versprechen bisher nicht eingehalten wurden und auch die Ökobilanz der Genpflanzen zu hinterfragen sei. Studien haben zum Beispiel gezeigt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oft genauso viel Pflanzenschutzmittel benötigen, wie traditionelle Nutzpflanzen. Hinzu kommt, dass das gentechnisches Saatgut für viele Landwirt*innen eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Saatgutfirmen bedeutet.
Dennoch nutzen viele Länder gentechnisch veränderte Pflanzen bereits im großen Stil, etwa für den Anbau von Mais und Soja für Futtermittel. In Deutschland ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen jedoch verboten. Grund dafür ist die Angst vor negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch Gentechnik. Denn einmal in der Umwelt besteht die Gefahr, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen heimische Arten verdrängen und das Ökosystem stören. Deshalb steht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gentechnisch veränderten Nutzpflanzen sehr kritisch gegenüber.
Der Verkauf einiger gentechnisch veränderter Lebensmittel ist jedoch erlaubt. Allerdings gilt das nur für von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel, wie zum Beispiel Zucker oder Rapsöl. Verbraucher*innen erkennen die Produkte an der Kennzeichnung "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellt" im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett.
Doch es gibt auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:
- Produkte von Tieren, die mit Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch, Joghurt, Milch oder Eier.
- Produkte, die nicht mehr als 9 Gramm gentechnisch veränderter Bestandteile pro Kilogramm enthalten. Dafür müssen Hersteller aber beweisen, dass der Zusatz technisch nicht zu vermeiden ist oder rein zufällig zustande kommt.
- Produkte, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch Geschmacksverstärker oder Enzyme, die in der Käseherstellung verwendet werden, dürfen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen.
Für ein Großteil der Verbraucher*innen steht allerdings fest: Sie möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Einkaufskorb. Neben der Gefahr für die Umwelt fürchten sie nämlich Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Allergien. Doch das Bundesinstitut für Ernährung und Landwirtschaft gibt Entwarnung. Nach derzeitigem Forschungsstand geht von dem gentechnisch veränderten Futtermittel keine Gesundheitsgefahr aus. Jeder genetisch veränderte Organismus wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf seine Sicherheit geprüft und zugelassen, bevor er in Europa verkauft wird. Auch die Weltgesundheitsorganisation sieht im Verzehr von den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit.
Wer trotzdem möglichst frei von Gentechnik essen möchte, verlässt sich am besten auf Bio-Produkte und Siegel. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Bio-Produkten nämlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind technisch unvermeidbare oder zufällige Verunreinigungen bis zu einer Höchstgrenze von 9 Gramm pro Kilogramm. Bei Produkten, die nicht bio, aber trotzdem frei von Gentechnik sind, dürfen Hersteller auch freiwillig das Siegel „ohne Gentechnik“ verwenden.
Quellen: WHO, BMEL, Bundeinformationszentrum Landwirtschaft, BMUV
Weiterführende Informationen
- www.foodwatch.de – Vom ehemaligen Greenpeace-Geschäftsführer Thilo Bode gegründete Verbraucherschutzorganisation: Kämpft mit Kampagnen für die Qualität von Lebensmitteln.
Ziegenmilch-basierte Flaschennahrung könnte für Babys hinsichtlich einer Neurodermitis günstiger sein als Kuhmilch.
Ziegenmilch gegen Neurodermitis?
Babys vor atopischer Dermatitis schützen
Ziegenmilch statt Kuhmilch – könnte das Babys Haut vor Neurodermitis schützen? Eine Studie liefert Hinweise auf einen möglichen vorbeugenden Effekt. Für Kinder mit bereits bestehender Erkrankung gilt das allerdings nicht.
2100 Säuglinge getestet
Neurodermitis gehört zu den häufigsten Hauterkrankungen im Säuglingsalter: Etwa jedes fünfte Kind ist betroffen. Die entzündliche Hauterkrankung entsteht durch das Zusammenspiel genetischer Veranlagung, einer gestörten Hautbarriere und verschiedener Umweltfaktoren. Auch die Art der Flaschennahrung könnte eine Rolle spielen.
Um dies zu klären, haben Forschende eine Studie gestartet. Mehr als 2100 gesunde, reif geborene Säuglinge aus Spanien und Polen erhielten entweder Säuglingsnahrung auf Basis von Ziegen-Vollmilch oder eine kuhmilchbasierte Nahrung.
Bis zum Ende des ersten Lebensjahres untersuchte das Studienteam die Kinder bei drei festgelegten Terminen nach wissenschaftlichen Kriterien. Ob Ziegen- oder Kuhmilchnahrung: Rund 12 von 100 Kindern entwickelten eine Neurodermitis. Einen Unterschied zwischen den Gruppen gab es dabei nicht.
Bei ärztlicher Diagnose war ein Effekt nachweisbar
Das Ergebnis ist allerdings nicht ganz so eindeutig, wie es zunächst klingt. Unter bestimmten Umständen war die Rate bei den Ziegenmilch-Kindern doch niedriger - wenn erfasst wurde, ob im ersten Lebensjahr eine Ärzt*in eine Neurodermitis diagnostiziert hatte. Dann war dasRisiko für eine Neurodermitis um etwa ein Drittel geringer. Bei Babys mit einem Elternteil, der selbst Neurodermitis hatte, fiel der Unterschied noch deutlicher aus.
Milde Formen werden leicht übersehen
Doch warum unterscheiden sich die Ergebnisse? Ein Grund dafür könnte sein, dass die Diagnose bei Babys nicht immer einfach ist. Juckreiz, ein wichtiges Diagnosekriterium, lässt sich bei Säuglingen nur schwer beurteilen. Dadurch könnten mildere oder frühe Formen der Neurodermitis in der Studie teilweise übersehen worden sein. Zudem untersuchte das Studienteam die Kinder zu drei vorgegebenen Zeitpunkten. Eine ärztliche Diagnose konnte dagegen jederzeit im ersten Lebensjahr gestellt worden sein. Dadurch können unterschiedliche Fälle erfasst werden.
Kein Grund, bei Neurodermitis die Nahrung zu wechseln
Für Eltern ist vor allem eines wichtig: Die Studie liefert einen Hinweis auf einen möglichen vorbeugenden Effekt von Ziegenmilchnahrung – sie beweist ihn aber nicht eindeutig. Um dies zu untermauern, sind weitere Untersuchungen nötig. Besorgte Eltern können ihre Säuglinge aber durchaus mit Ziegen- statt kuhmilchbasierte Flaschennahrung füttern – insbesondere, wenn sie selbst mit Neurodermitis belastet sind.
Hat ein Baby jedoch bereits Neurodermitis, gibt die Studie keinen Anlass, deshalb von Kuhmilch- auf Ziegenmilchnahrung umzustellen, betonen die Forschenden.
Quellen: ptaheute, Clinical Nutrition

