Gesundheit heute

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Deutschland umstritten. Doch was steckt eigentlich hinter „Gen-Food“ und ist es wirklich eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt?

Bei der Gentechnik verändern Molekularbiolog*innen gezielt das Erbgut und damit die Eigenschaften eines Lebewesens. Wissenschaftler*innen nutzen diese Technik für viele verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Medizin, die Industrie oder auch die Herstellung von Lebensmitteln. Am bekanntesten sind gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Soja, Mais oder Kartoffeln. Weniger bekannt ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen in der Lebensmittelindustrie. Diese werden genutzt, um Zusatzstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme herzustellen.

Landwirte versprechen sich von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen viele Vorteile. Denn durch die Veränderungen sollen Pflanzen zum Beispiel widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen und Krankheiten werden. Die Hoffnung: Dadurch könnten Landwirt*innen dadurch weniger giftige Pflanzenschutzmittel benötigen. Auch Hitze, Kälte oder Wassermangel sollen für viele gentechnisch veränderte Pflanzen kein Problem mehr sein. Forscher*innen haben es sogar geschafft, Pflanzen die Produktion von bestimmten Vitaminen oder Fettsäuren „beizubringen“.

Kritiker*innen bemängeln aber immer wieder, dass diese Versprechen bisher nicht eingehalten wurden und auch die Ökobilanz der Genpflanzen zu hinterfragen sei. Studien haben zum Beispiel gezeigt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oft genauso viel Pflanzenschutzmittel benötigen, wie traditionelle Nutzpflanzen. Hinzu kommt, dass das gentechnisches Saatgut für viele Landwirt*innen eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Saatgutfirmen bedeutet.

Dennoch nutzen viele Länder gentechnisch veränderte Pflanzen bereits im großen Stil, etwa für den Anbau von Mais und Soja für Futtermittel. In Deutschland ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen jedoch verboten. Grund dafür ist die Angst vor negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch Gentechnik. Denn einmal in der Umwelt besteht die Gefahr, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen heimische Arten verdrängen und das Ökosystem stören. Deshalb steht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gentechnisch veränderten Nutzpflanzen sehr kritisch gegenüber.

Der Verkauf einiger gentechnisch veränderter Lebensmittel ist jedoch erlaubt. Allerdings gilt das nur für von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel, wie zum Beispiel Zucker oder Rapsöl. Verbraucher*innen erkennen die Produkte an der Kennzeichnung "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellt" im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett.

Doch es gibt auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:

  • Produkte von Tieren, die mit Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch, Joghurt, Milch oder Eier.
  • Produkte, die nicht mehr als 9 Gramm gentechnisch veränderter Bestandteile pro Kilogramm enthalten. Dafür müssen Hersteller aber beweisen, dass der Zusatz technisch nicht zu vermeiden ist oder rein zufällig zustande kommt.
  • Produkte, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch Geschmacksverstärker oder Enzyme, die in der Käseherstellung verwendet werden, dürfen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen.

Für ein Großteil der Verbraucher*innen steht allerdings fest: Sie möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Einkaufskorb. Neben der Gefahr für die Umwelt fürchten sie nämlich Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Allergien. Doch das Bundesinstitut für Ernährung und Landwirtschaft gibt Entwarnung. Nach derzeitigem Forschungsstand geht von dem gentechnisch veränderten Futtermittel keine Gesundheitsgefahr aus. Jeder genetisch veränderte Organismus wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf seine Sicherheit geprüft und zugelassen, bevor er in Europa verkauft wird. Auch die Weltgesundheitsorganisation sieht im Verzehr von den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit.

Wer trotzdem möglichst frei von Gentechnik essen möchte, verlässt sich am besten auf Bio-Produkte und Siegel. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Bio-Produkten nämlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind technisch unvermeidbare oder zufällige Verunreinigungen bis zu einer Höchstgrenze von 9 Gramm pro Kilogramm. Bei Produkten, die nicht bio, aber trotzdem frei von Gentechnik sind, dürfen Hersteller auch freiwillig das Siegel „ohne Gentechnik“ verwenden.

Quellen: WHO, BMEL, Bundeinformationszentrum Landwirtschaft, BMUV

Weiterführende Informationen

  • www.foodwatch.de – Vom ehemaligen Greenpeace-Geschäftsführer Thilo Bode gegründete Verbraucherschutzorganisation: Kämpft mit Kampagnen für die Qualität von Lebensmitteln.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer
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Warnung vor Tiefkühlbeeren

Tiefkühlbeeren können Krankheitskeime enthalten und sollten auch beim Verzehr in Eis oder Smoothies vorher gründlich durcherhitzt werden.

Warnung vor Tiefkühlbeeren

Keime überleben die Kälte

Tiefkühlbeeren sind lecker und schnell serviert. Doch wer sie direkt aus dem Gefrierfach in Smoothies, Desserts oder andere Speisen gibt, geht ein gesundheitliches Risiko ein: Krankheitserreger können die Kälte überstehen.

Tiefkühlbeeren besser nicht roh essen

Ob Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren oder Beerenmischungen: Tiefgekühlte Früchte sind praktisch, weil sie lange haltbar sind und sich schnell verwenden lassen. Sie werden beispielsweise direkt in Smoothies und Milchshakes gegeben, unter Joghurt oder Quark gemischt, für Eis und Desserts verwendet oder als Zutat für andere kalte Speisen genutzt.

Genau bei dieser rohen Verwendung besteht jedoch ein Risiko. Das Problem: Manche Beeren sind mit Krankheitserregern belastet. Insbesondere Viren können jedoch das Einfrieren überstehen. Werden die Beeren nach dem Auftauen nicht erhitzt, können sie daher noch infektiös sein. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt Tiefkühlbeeren wegen einer möglichen Belastung mit Noroviren oder Hepatitis-A-Viren zurückgerufen. Durch diese Keime drohen Magen-Darm-Infektionen und Hepatitis.

Besonders vorsichtig sollten ältere Menschen, Schwangere, Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sein. Bei ihnen können Infektionen mit Krankheitserregern problematischer verlaufen.

Mikrowelle reicht nicht aus

Deshalb empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung, tiefgekühlte Beeren vor dem Verzehr ausreichend zu erhitzen. Kurzes Erwärmen in der Mikrowelle reicht dafür nicht aus. Auch wenn aufgetaute Beeren im Mixer zu einem Smoothie verarbeitet werden, werden mögliche Viren dadurch nicht zuverlässig unschädlich gemacht.

Am besten ist es, die Beeren in einem Topf ein bis zwei Minuten bei einer Temperatur von über 90 Grad zu erhitzen. Sollen die Tiefkühlbeeren gekocht oder in einem Kuchen gebacken werden, ist das nicht nötig. Denn Kochen und Backen tötet die Keime ebenfalls ab.

Hinweise fehlen häufig

Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass entsprechende Hinweise auf den Verpackungen häufig fehlen. Gleichzeitig finden sich im Internet Rezepte von Anbietern, bei denen Tiefkühlbeeren ohne Erhitzen verwendet werden. Einige Händler haben angekündigt, ihre Hinweise entsprechend anzupassen.

Quellen: BfR, ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Istetiana / Alamy / Alamy Stock Photos