Gesundheit heute

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Deutschland umstritten. Doch was steckt eigentlich hinter „Gen-Food“ und ist es wirklich eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt?

Bei der Gentechnik verändern Molekularbiolog*innen gezielt das Erbgut und damit die Eigenschaften eines Lebewesens. Wissenschaftler*innen nutzen diese Technik für viele verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Medizin, die Industrie oder auch die Herstellung von Lebensmitteln. Am bekanntesten sind gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Soja, Mais oder Kartoffeln. Weniger bekannt ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen in der Lebensmittelindustrie. Diese werden genutzt, um Zusatzstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme herzustellen.

Landwirte versprechen sich von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen viele Vorteile. Denn durch die Veränderungen sollen Pflanzen zum Beispiel widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen und Krankheiten werden. Die Hoffnung: Dadurch könnten Landwirt*innen dadurch weniger giftige Pflanzenschutzmittel benötigen. Auch Hitze, Kälte oder Wassermangel sollen für viele gentechnisch veränderte Pflanzen kein Problem mehr sein. Forscher*innen haben es sogar geschafft, Pflanzen die Produktion von bestimmten Vitaminen oder Fettsäuren „beizubringen“.

Kritiker*innen bemängeln aber immer wieder, dass diese Versprechen bisher nicht eingehalten wurden und auch die Ökobilanz der Genpflanzen zu hinterfragen sei. Studien haben zum Beispiel gezeigt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oft genauso viel Pflanzenschutzmittel benötigen, wie traditionelle Nutzpflanzen. Hinzu kommt, dass das gentechnisches Saatgut für viele Landwirt*innen eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Saatgutfirmen bedeutet.

Dennoch nutzen viele Länder gentechnisch veränderte Pflanzen bereits im großen Stil, etwa für den Anbau von Mais und Soja für Futtermittel. In Deutschland ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen jedoch verboten. Grund dafür ist die Angst vor negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch Gentechnik. Denn einmal in der Umwelt besteht die Gefahr, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen heimische Arten verdrängen und das Ökosystem stören. Deshalb steht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gentechnisch veränderten Nutzpflanzen sehr kritisch gegenüber.

Der Verkauf einiger gentechnisch veränderter Lebensmittel ist jedoch erlaubt. Allerdings gilt das nur für von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel, wie zum Beispiel Zucker oder Rapsöl. Verbraucher*innen erkennen die Produkte an der Kennzeichnung "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellt" im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett.

Doch es gibt auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:

  • Produkte von Tieren, die mit Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch, Joghurt, Milch oder Eier.
  • Produkte, die nicht mehr als 9 Gramm gentechnisch veränderter Bestandteile pro Kilogramm enthalten. Dafür müssen Hersteller aber beweisen, dass der Zusatz technisch nicht zu vermeiden ist oder rein zufällig zustande kommt.
  • Produkte, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch Geschmacksverstärker oder Enzyme, die in der Käseherstellung verwendet werden, dürfen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen.

Für ein Großteil der Verbraucher*innen steht allerdings fest: Sie möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Einkaufskorb. Neben der Gefahr für die Umwelt fürchten sie nämlich Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Allergien. Doch das Bundesinstitut für Ernährung und Landwirtschaft gibt Entwarnung. Nach derzeitigem Forschungsstand geht von dem gentechnisch veränderten Futtermittel keine Gesundheitsgefahr aus. Jeder genetisch veränderte Organismus wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf seine Sicherheit geprüft und zugelassen, bevor er in Europa verkauft wird. Auch die Weltgesundheitsorganisation sieht im Verzehr von den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit.

Wer trotzdem möglichst frei von Gentechnik essen möchte, verlässt sich am besten auf Bio-Produkte und Siegel. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Bio-Produkten nämlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind technisch unvermeidbare oder zufällige Verunreinigungen bis zu einer Höchstgrenze von 9 Gramm pro Kilogramm. Bei Produkten, die nicht bio, aber trotzdem frei von Gentechnik sind, dürfen Hersteller auch freiwillig das Siegel „ohne Gentechnik“ verwenden.

Quellen: WHO, BMEL, Bundeinformationszentrum Landwirtschaft, BMUV

Weiterführende Informationen

  • www.foodwatch.de – Vom ehemaligen Greenpeace-Geschäftsführer Thilo Bode gegründete Verbraucherschutzorganisation: Kämpft mit Kampagnen für die Qualität von Lebensmitteln.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer
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Slushies können Kindern schaden

Vor allem die knallbunten Slushies enthalten häufig Glycerin, das in hohen Mengen Kindern schaden kann.

Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.

Glycerin hält das Eisgetränk weich

An heißen Sommertagen oder im Urlaub gehört Slush Ice für viele Kinder einfach dazu. Die bunten, halbgefrorenen Getränke sehen harmlos aus und sorgen für eine schnelle Abkühlung. Doch Fachleute raten inzwischen zur Vorsicht: Der häufig enthaltene Zusatzstoff Glycerin (E 422) kann in größeren Mengen gesundheitliche Beschwerden verursachen. Er ist vor allem in zuckerfreien und knallbunten Slushies vorhanden.

Glycerin ist ein seit Langem zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Er wird unter anderem als Feuchthaltemittel und Stabilisator verwendet. Bei Slush Ice sorgt er dafür, dass das Getränk auch bei Minusgraden weich bleibt und nicht zu einem festen Eisblock gefriert.

Die Dosis macht´s

Problematisch wird Glycerin jedoch, wenn innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufgenommen werden. Der Stoff beeinflusst den Wasserhaushalt des Körpers und wird deshalb in der Medizin sogar gezielt als Arzneimittel eingesetzt, etwa zur Senkung eines erhöhten Augen- oder Hirndrucks.

Genau diese Wirkung kann bei hohen Mengen auch nach dem Trinken eines Slush-Ice-Getränks auftreten. Mögliche Folgen sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit oder Durchfall. In seltenen Fällen wurden bei Kindern auch vorübergehende Bewusstseinsstörungen beobachtet. Dabei handelt es sich nicht um eine Lebensmittelvergiftung, sondern um die Wirkung einer zu hohen Glycerinmenge.

Schon 250 ml können zu viel sein für Kinder

Besonders gefährdet sind Kinder, weil sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Mengen erreichen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb erstmals einen Richtwert für die einmalige Aufnahme von Glycerin festgelegt. Pro kg Körpergewicht sollen nicht mehr als 125 mg Glycerin auf einmal aufgenommen werden. Bei einem Kind von 20 kg entspricht das einer Menge von 2500 mg Glycerin. In untersuchten Slushi-Proben lagen die Glycerinmengen jedoch bei 6250 mg bis 35500 mg pro 250-ml-Getränk.

Nach dieser Bewertung kann bereits ein großer Slushie ausreichen, um diese Menge zu überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, den Konsum glycerinhaltiger Slush-Ice-Getränke bei Kindern zu begrenzen.

Bei Beschwerden ärztliche Hilfe suchen

Eltern sollten darauf achten, dass Kinder Slush Ice nicht in großen Mengen oder sehr schnell trinken. Treten kurz nach dem Verzehr Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder starke Benommenheit auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass zuvor ein Slush-Ice-Getränk getrunken wurde.

Quelle:BfR

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Jennifer Jordan / Alamy / Alamy Stock Photos