Gesundheit heute

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Deutschland umstritten. Doch was steckt eigentlich hinter „Gen-Food“ und ist es wirklich eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt?

Bei der Gentechnik verändern Molekularbiolog*innen gezielt das Erbgut und damit die Eigenschaften eines Lebewesens. Wissenschaftler*innen nutzen diese Technik für viele verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Medizin, die Industrie oder auch die Herstellung von Lebensmitteln. Am bekanntesten sind gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Soja, Mais oder Kartoffeln. Weniger bekannt ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen in der Lebensmittelindustrie. Diese werden genutzt, um Zusatzstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme herzustellen.

Landwirte versprechen sich von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen viele Vorteile. Denn durch die Veränderungen sollen Pflanzen zum Beispiel widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen und Krankheiten werden. Die Hoffnung: Dadurch könnten Landwirt*innen dadurch weniger giftige Pflanzenschutzmittel benötigen. Auch Hitze, Kälte oder Wassermangel sollen für viele gentechnisch veränderte Pflanzen kein Problem mehr sein. Forscher*innen haben es sogar geschafft, Pflanzen die Produktion von bestimmten Vitaminen oder Fettsäuren „beizubringen“.

Kritiker*innen bemängeln aber immer wieder, dass diese Versprechen bisher nicht eingehalten wurden und auch die Ökobilanz der Genpflanzen zu hinterfragen sei. Studien haben zum Beispiel gezeigt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oft genauso viel Pflanzenschutzmittel benötigen, wie traditionelle Nutzpflanzen. Hinzu kommt, dass das gentechnisches Saatgut für viele Landwirt*innen eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Saatgutfirmen bedeutet.

Dennoch nutzen viele Länder gentechnisch veränderte Pflanzen bereits im großen Stil, etwa für den Anbau von Mais und Soja für Futtermittel. In Deutschland ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen jedoch verboten. Grund dafür ist die Angst vor negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch Gentechnik. Denn einmal in der Umwelt besteht die Gefahr, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen heimische Arten verdrängen und das Ökosystem stören. Deshalb steht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gentechnisch veränderten Nutzpflanzen sehr kritisch gegenüber.

Der Verkauf einiger gentechnisch veränderter Lebensmittel ist jedoch erlaubt. Allerdings gilt das nur für von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel, wie zum Beispiel Zucker oder Rapsöl. Verbraucher*innen erkennen die Produkte an der Kennzeichnung "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellt" im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett.

Doch es gibt auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:

  • Produkte von Tieren, die mit Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch, Joghurt, Milch oder Eier.
  • Produkte, die nicht mehr als 9 Gramm gentechnisch veränderter Bestandteile pro Kilogramm enthalten. Dafür müssen Hersteller aber beweisen, dass der Zusatz technisch nicht zu vermeiden ist oder rein zufällig zustande kommt.
  • Produkte, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch Geschmacksverstärker oder Enzyme, die in der Käseherstellung verwendet werden, dürfen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen.

Für ein Großteil der Verbraucher*innen steht allerdings fest: Sie möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Einkaufskorb. Neben der Gefahr für die Umwelt fürchten sie nämlich Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Allergien. Doch das Bundesinstitut für Ernährung und Landwirtschaft gibt Entwarnung. Nach derzeitigem Forschungsstand geht von dem gentechnisch veränderten Futtermittel keine Gesundheitsgefahr aus. Jeder genetisch veränderte Organismus wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf seine Sicherheit geprüft und zugelassen, bevor er in Europa verkauft wird. Auch die Weltgesundheitsorganisation sieht im Verzehr von den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit.

Wer trotzdem möglichst frei von Gentechnik essen möchte, verlässt sich am besten auf Bio-Produkte und Siegel. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Bio-Produkten nämlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind technisch unvermeidbare oder zufällige Verunreinigungen bis zu einer Höchstgrenze von 9 Gramm pro Kilogramm. Bei Produkten, die nicht bio, aber trotzdem frei von Gentechnik sind, dürfen Hersteller auch freiwillig das Siegel „ohne Gentechnik“ verwenden.

Quellen: WHO, BMEL, Bundeinformationszentrum Landwirtschaft, BMUV

Weiterführende Informationen

  • www.foodwatch.de – Vom ehemaligen Greenpeace-Geschäftsführer Thilo Bode gegründete Verbraucherschutzorganisation: Kämpft mit Kampagnen für die Qualität von Lebensmitteln.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer
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Kind bezahlt mit späterer Krankheit

Wer seinem Baby Gutes tun möchte, beschränkt seinen Zuckerkonsum in der Schwangerschaft.

Kind bezahlt mit späterer Krankheit

Zuviel Zucker in der Schwangerschaft

Die Zeit von der Empfängnis bis zum zweiten Geburtstag ist entscheidend für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Erhält es währenddessen zu hohe Mengen Zucker, drohen später Typ-2-Diabetes und Bluthochdruck.

Rationierung nach dem 2. Weltkrieg

Die ersten 1000 Tage im Leben eines Kindes gelten als eine ganz besonders sensible Phase für die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes. Das ist zwar schon lange bekannt, wird aber zu selten beachtet. Eine aktuelle britische Studie untermauert nun eindrucksvoll, wie schwerwiegend die Folgen schlechter Ernährung in diesem Zeitraum sind.

Untersucht wurden darin Personen, die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Großbritannien geboren worden waren. In dieser Zeit gab es dort eine staatliche Zuckerrationierung. Für Erwachsene – also auch für werdende Mütter – waren täglich maximal 40 g Zucker erlaubt.

Seltener Diabetes und Hochdruck

Das hatte positive Folgen für die Gesundheit: Die Kinder, die dadurch als Ungeborene weniger Zucker aufgenommen hatten, entwickelten im Erwachsenenalter deutlich seltener einen Typ-2-Diabetes oder einen Bluthochdruck als die Menschen, die der Rationierung nicht ausgesetzt waren, berichtet die Ernährungswissenschaftlerin Prof. Sandra Hummel.

Noch deutlicher wurde der schützende Effekt, wenn der Zuckerkonsum sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Lebensmonaten geringgehalten wurde. Diese Phase überschneidet sich mit der Einführung der Beikost und gilt als besonders sensibel. In den ersten sechs Lebensmonaten sollten Babys idealerweise überhaupt keinen zugesetzten Zucker bekommen, betonte die Expertin.

Nicht mehr als 15 bis 25 g Zucker am Tag

Auch später gilt es, den Zuckerkonsum zu bremsen. So wie Erwachsene sollten auch Kinder maximal 10% ihres Energiebedarfs als Zucker aufnehmen. Das sind je nach Alter, Geschlecht und Kalorienbedarf maximal 15 bis 25 g am Tag. Die Realität sind anders aus: Im Durchschnitt nehmen Kinder doppelt so viel Zucker zu sich, mahnte die Expertin.

Kinder müssen vor zu viel Zucker geschützt werden, fordern verschiedene Fachgesellschaften. Es ist dringend geboten, zuckerreiche Lebensmittel gezielt zu besteuern und die Werbung für ungesunde Kinderprodukte zu verbieten. „Zucker darf nicht länger ein günstiger Füllstoff für Kinderlebensmittel sein. Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, die die Gesundheit der nächsten Generation schützen“, betont Hummel.

Quelle: Pressemeldung DDG und DGE

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Ambrozinio / Alamy / Alamy Stock Photos