Gesundheit heute

Streitthema späte Mutterschaft

Mit zunehmendem Alter der Schwangeren steigt das Risiko für Chromosomenfehlverteilungen, die zu geistiger und körperlicher Beeinträchtigung des Kindes führen (Chromosomenanomalie). Das bekannteste Beispiel dafür ist das Down-Syndrom (Trisomie 21). Für Frauen ab 35 sehen die deutschen Mutterschaftsrichtlinien daher die Beratung und das Angebot der Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie (Chorionzotten-Entnahme) vor; d. h. die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Eine Fehlverteilung der Chromosomen tritt aber auch bei Kindern von jüngeren Müttern auf – denn die Altersgrenze 35 ist willkürlich gewählt. Die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, beträgt bei einer 30-jährigen Schwangeren 0,1 %, bei einer 35-jährigen 0,3 %, bei einer 40-jährigen 1 % und bei einer 45-jährigen 4 %. Diese gesetzte Grenze entspricht dem Fehlgeburtsrisiko durch eine Fruchtwasseruntersuchung. Empfohlen wird eine Fruchtwasseruntersuchung also nur dann, wenn das Risiko eines Down-Syndroms über dem einer Fehlgeburt liegt. Die Lebenszufriedenheit von Down-Kindern ist nach allem, was betroffene Eltern berichten, keineswegs geringer als von gesunden Kindern.

Die Kritik reicht aber noch weiter. So fragen z. B. Selbsthilfegruppen, -verbände und Eltern von Down-Syndrom-Kindern, warum die Pränataldiagnostik so stark die Chromosomenfehlverteilungen betont. Sie glauben, dass in den letzten Jahren durch diese Diagnostik ein gewisser Automatismus entstanden ist mit der Folge, dass Down-Syndrom-Schwangerschaften grundsätzlich abgebrochen werden. Down-Syndrom-Kinder haben inzwischen aber eine Lebenserwartung von 60 Jahren und subjektiv wie objektiv eine oft sehr gute Lebensqualität; was nicht ausschließt, dass der Betreuungsaufwand für die Eltern außerordentlich hoch ist. Die überwiegende Mehrzahl der schwersten Behinderungen, die zu einer geringen oder sogar keiner Lebenserwartung führen, werden durch die Fruchtwasseruntersuchung und die Chorionzottenbiopsie dagegen nicht sicher entdeckt.

Die Entscheidung, ob ein behindertes Ungeborenes abgetrieben werden soll oder nicht, muss jedes Paar für sich treffen.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler, in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Vit-D-Tabletten komplett auflösen!

Säuglinge benötigen bis mindestens zum ersten Geburtstag täglich Vitamin D.

Vit-D-Tabletten komplett auflösen!

Aufpassen bei Säuglingen

Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.

Täglich Vitamin D ist Standard

Im Mutterleib ist das Ungeborene über die Plazenta gut mit allen Nährstoffen und Vitaminen versorgt – auch mit Vitamin D. Nach der Geburt ändert sich das. Denn in den ersten eineinhalb Lebensjahren reicht die Zufuhr von Vitamin D über die Muttermilch oder die Flaschennahrung nicht aus. Deshalb bekommen Säuglinge ab der zweiten Woche jeden Tag 400 bis 500 I.E. Vitamin D, entweder als Tropfen oder als Tabletten. Weil es bei Tropfen leicht zu einer Überdosierung kommen kann, empfehlen Expert*innen meist die Gabe von Vitamin-D-Tabletten, meist in Kombination mit Fluoriden.

Auf Zerfall achten

Bei der Gabe der Vitamin-D-Tablette ist jedoch einiges zu beachten. Die Tablette muss in einer Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten nimmt man dafür einen Teelöffel mit Wasser und lässt die Tablette darin zerfallen. Andere Flüssigkeiten wie Tee oder Saft sollten nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich in der Gebrauchsinformation genannt sind. In Muttermilch lösen sich Vitamin-D-Tabletten nur sehr langsam auf, weshalb man besonders sorgfältig auf den Zerfall achten muss.

Bloß nicht in die Backentasche!

Keinesfalls dürfen Vitamin-D-Tabletten unaufgelöst in die Backentasche des Säuglings gelegt werden. Denn dann droht die Gefahr, dass das Kind die Tablette versehentlich verschluckt. Gelangt der unaufgelöste Festkörper dann in die Atemwege, kann das Kind ersticken – wie es tragischerweise im Oktober 2025 in Österreich passiert ist.

Diesen Fall nahm das BfArM zum Anlass, noch einmal an die korrekte Gabe von Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge zu erinnern. Damit die Tablette nicht in die Atemwege gelangt, muss sie vor der Verabreichung immer komplett aufgelöst werden. Die Hersteller werden deshalb aufgefordert, ihre Packungsbeilagen zu überprüfen und, wenn erforderlich, den entsprechend Hinweis einzufügen.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Picture Partners / Alamy / Alamy Stock Photos