Gesundheit heute

Ertrinken

Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache von Kindern. Gründe sind mangelnde Beaufsichtigung von Nichtschwimmern und die Panikreaktion von Kleinkindern, die plötzlich in „tieferes“ Wasser geraten. Erwachsene hingegen unterschätzen in offenen Gewässern oft Gefahren wie Strömungen oder Strudel – vor allem unter Alkoholeinfluss. Auch im Wasser plötzlich auftretende Herzinfarkte gehen oft dem Tod durch Ertrinken voraus.

Maßnahmen

Hilferufe oder panisches Umherpaddeln im Wasser sind – auch im städtischen Schwimmbad – ernst zu nehmen. Alarmieren Sie auf jeden Fall sofort den Bademeister oder die Strandwacht. Sind Sie in der Situation alleine und fühlen Sie sich dazu in der Lage, versuchen Sie den Ertrinkenden so schnell wie möglich aus dem Wasser zu holen.

Ist der Gerettete noch bei Bewusstsein, so entfernen Sie die nasse Kleidung und rubbeln ihn vorsichtig trocken. Decken Sie ihn zu und flößen ihm warme Getränke ein. Ist der Betroffene bewusstlos, bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage. Wenn Sie einen Atem- und Kreislaufstillstand feststellen, beginnen Sie unverzüglich mit der Wiederbelebung und setzen einen Notruf ab.

Die Annahme, dass bei Ertrinkungsopfern zuerst das Wasser aus der Lunge gepumpt werden muss, ist unsinnig. Wasser dringt in kurzer Zeit weder in die Lunge, noch kann es dort schnell wieder herausgepumpt werden. Auch würde die Zeitspanne des lebensbedrohlichen Sauerstoffmangels nur unnötig verlängert.

Ertrinkende, die noch bei Bewusstsein sind, reagieren bei Rettungsversuchen oft panisch, indem sie sich fest an die Rettungsperson klammern und durch ihr Gewicht den Helfer am Schwimmen hindern oder mit unter Wasser ziehen. Bevor Sie sich selbst ins Wasser begeben, versuchen Sie deshalb immer, zuerst ein Rettungsboot oder weitere Helfer zu alarmieren.

Geben Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen auf keinen Fall frühzeitig auf. Beim Ertrinken im kalten Wasser ist eine Wiederbelebung auch bis zu 60 Minuten nach dem Unfall noch sinnvoll, da sich der Sauerstoffbedarf des Gehirns durch eine starke Unterkühlung auf ein Minimum verringert.

Der Notarzt ist immer zu rufen, auch wenn ein Beinahe-Ertrunkener nach kurzer Reanimation wieder atmet und das Bewusstsein wiedererlangt. Die Situation kann sich noch Stunden später – besonders bei Ertrinkungsunfällen im Salzwasser – durch in die Lunge gelangtes (Salz-)Wasser erneut verschlimmern.

Von: Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler
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Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Bei der Wiederbelebung können schon einmal Rippen brechen - das ist manchmal unvermeidbar.

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Die häufigsten Fehler

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.

Erste Hilfe ist Pflicht

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, zu helfen – das setzt nicht nur die Nächstenliebe voraus, sondern steht so auch im Strafgesetzbuch. Allerdings müssen Personen, die eine bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahme nicht selbst durchführen können, dies auch nicht tun. So werden Menschen, die beim Anblick von Blut in Ohnmacht fallen, beispielsweise nicht aktiv eine starke Blutung stillen. Das heißt aber keinesfalls, dass diese Personen nicht helfen müssen. Sie könnten dann beispielsweise diese Aufgabe an andere Menschen delegieren und Anweisungen geben.

Übrigens: Wer nicht hilft, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Regel Nummer 1: sich selbst und andere schützen

Bei einem Unfall sofort mit der Ersten Hilfe zu beginnen, haben einige Ersthelfer schon mit ihrem Leben bezahlt. Denn das Absichern der Gefahrenstelle sowie der Eigen- und Fremdschutz haben immer Vorrang. Besondere Vorsicht gilt auch bei Starkstrom- oder Gasunfällen: Hier können Ersthelfer meist nur einen Notruf absetzen, da sie sonst ihr eigenes Leben gefährden. Der häufigste und für die Betroffenen auch lebensgefährlichste Fehler ist aber, einfach weiter zu gehen und nicht zu helfen.

Übrigens: Ersthelfer sind in der Regel sehr behutsam und verletzen die Betroffenen nicht.

Was folgt nach dem Schützen?

  • Prüfen, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert sowie normal atmet.
  • Melden durch Absetzen eines Notrufs (112 wählen). Dieser ist sogar mit leerer Prepaid-Karte bzw. ohne Eingabe der PIN möglich. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person diesen Schritt, damit gleichzeitig mit den Erste Hilfe-Maßnahmen begonnen werden kann. Tipp: Beim Aufgaben delegieren umstehende Personen direkt ansprechen z. B. „Können Sie mit dem roten Schal…“.
  • Helfen

Wie funktioniert das mit dem Helfen?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt alle drei Jahre einen Auffrischungskurs. In diesen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unterschiedlichsten Notfällen erklärt und geübt. Eine gute Gedächtnisstütze im Ernstfall sind Übersichten mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen oder auch Erste-Hilfe Apps, wie z. B. die des Deutschen Roten Kreuzes. Aber auch die Mitarbeiter der Notrufleitstelle bieten Unterstützung an. Bei der sogenannten Telefon-Reanimation leiten sie den Ersthelfer übers Telefon an. Hier gilt: Lautsprecher einschalten!

Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung und Pharmazeutische Zeitung

Von: Dr. Silke Kerscher-Hack; Bild: CC7/Shutterstock.com