Gesundheit heute

Bluterguss

Wird Unterhaut oder Muskelgewebe durch Stoß- oder Scherkräfte zerquetscht (z. B. am Oberschenkel bei einem Sturz auf die Seite), so kommt es zur Einblutung in das Gewebe, die oft mit einer Schwellung einhergeht. Die Blutansammlung zeigt sich zunächst als rot-violetter Fleck, der innerhalb von zwei Wochen durch den Abbau der Blutkörperchen erst blau und später gelb wird. Besonders gefährlich sind solche stumpfen Stoßverletzungen, wenn das Weichteilgewebe direkt auf einem Knochen liegt. Dabei können auch die Knochen mitverletzt sein, ohne dass der Betroffene etwas merkt.

Ein ringförmiger Bluterguss (blauer Fleck, Hämatom) um die Augen (Monokel- bzw. Brillenhämatom) kann sogar auf einen Schädelbruch hinweisen.

Anzeichen und Beschwerden

  • Kleine, rote Punkte und lila-rote Verfärbungen auf der Haut
  • Beule oder (flächenhafte) Schwellung einer Körperstelle oder eines größeren Körperteils ohne sichtbare Wunde
  • Schockzeichen bei großem Blutverlust (kommt vor allem bei einer Verletzung am Oberschenkel vor).

Maßnahmen

Kühlen Sie die betroffenen Körperstellen durch Umschläge und Eisbeutel. Bei einer großflächigen Schwellung lagern Sie das Körperteil hoch und stellen es ruhig. Tragen Sie heparin- oder arnikahaltige Salben (z.B. Thrombareduct Gel®) auf. Bei schlimmen Blutergüssen oder Schockzeichen Notarzt rufen oder ins Krankenhaus fahren!

Sondertext: Kühlen – so ist es richtig

Von: Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler
Zurück
Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Bei der Wiederbelebung können schon einmal Rippen brechen - das ist manchmal unvermeidbar.

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Die häufigsten Fehler

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.

Erste Hilfe ist Pflicht

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, zu helfen – das setzt nicht nur die Nächstenliebe voraus, sondern steht so auch im Strafgesetzbuch. Allerdings müssen Personen, die eine bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahme nicht selbst durchführen können, dies auch nicht tun. So werden Menschen, die beim Anblick von Blut in Ohnmacht fallen, beispielsweise nicht aktiv eine starke Blutung stillen. Das heißt aber keinesfalls, dass diese Personen nicht helfen müssen. Sie könnten dann beispielsweise diese Aufgabe an andere Menschen delegieren und Anweisungen geben.

Übrigens: Wer nicht hilft, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Regel Nummer 1: sich selbst und andere schützen

Bei einem Unfall sofort mit der Ersten Hilfe zu beginnen, haben einige Ersthelfer schon mit ihrem Leben bezahlt. Denn das Absichern der Gefahrenstelle sowie der Eigen- und Fremdschutz haben immer Vorrang. Besondere Vorsicht gilt auch bei Starkstrom- oder Gasunfällen: Hier können Ersthelfer meist nur einen Notruf absetzen, da sie sonst ihr eigenes Leben gefährden. Der häufigste und für die Betroffenen auch lebensgefährlichste Fehler ist aber, einfach weiter zu gehen und nicht zu helfen.

Übrigens: Ersthelfer sind in der Regel sehr behutsam und verletzen die Betroffenen nicht.

Was folgt nach dem Schützen?

  • Prüfen, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert sowie normal atmet.
  • Melden durch Absetzen eines Notrufs (112 wählen). Dieser ist sogar mit leerer Prepaid-Karte bzw. ohne Eingabe der PIN möglich. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person diesen Schritt, damit gleichzeitig mit den Erste Hilfe-Maßnahmen begonnen werden kann. Tipp: Beim Aufgaben delegieren umstehende Personen direkt ansprechen z. B. „Können Sie mit dem roten Schal…“.
  • Helfen

Wie funktioniert das mit dem Helfen?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt alle drei Jahre einen Auffrischungskurs. In diesen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unterschiedlichsten Notfällen erklärt und geübt. Eine gute Gedächtnisstütze im Ernstfall sind Übersichten mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen oder auch Erste-Hilfe Apps, wie z. B. die des Deutschen Roten Kreuzes. Aber auch die Mitarbeiter der Notrufleitstelle bieten Unterstützung an. Bei der sogenannten Telefon-Reanimation leiten sie den Ersthelfer übers Telefon an. Hier gilt: Lautsprecher einschalten!

Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung und Pharmazeutische Zeitung

Von: Dr. Silke Kerscher-Hack; Bild: CC7/Shutterstock.com