Gesundheit heute

Wundversorgung

Bei der Wundversorgung können schwerwiegende Fehler auftreten. Deshalb sollte man sich auf die Wundbedeckung und bei stark blutenden Wunden auf die Blutstillung beschränken. Zum Selbstschutz vor einer möglichen Infektion sollte man bei stark blutenden Wunden – falls vorhanden – Einmalhandschuhe tragen.

Maßnahmen

Mit Ausnahme von Bisswunden lassen sich geringfügige Verletzungen selbst behandeln, wenn sie sauber sind, außerhalb des Gesichts liegen und nicht stark bluten. Bei Verletzungen an der Hand sind immer die oberflächlich verlaufenden Sehnen gefährdet. Prüfen Sie deshalb bei Wunden in diesem Bereich grundsätzlich die Beweglichkeit der Finger, bevor Sie sich für eine Behandlung in Eigenregie entscheiden. Eine Selbstbehandlung kommt in Betracht, wenn die Haut lediglich bis zu einer Tiefe von 5 mm durchtrennt ist und tiefer gelegene Strukturen wie Fettgewebe, Muskeln und Sehnen oder innere Organe nicht verletzt sind. Ansonsten erfordern sie eine Behandlung durch den Arzt.

Wenn Fettgewebe in einer Wunde zu erkennen ist oder tiefe Stichverletzungen vorliegen, sollte der Arzt aufgesucht werden.

An anderer Stelle besprochen: Behandlung von Bisswunden, Platzwunden, Schnittwunden und Schürfwunden

Jede Wunde ist anders, und eine falsche Behandlung ist schlimmer als gar keine. Die Wundbehandlung ist deshalb Aufgabe des Arztes. Ist ein Arzt nicht kurzfristig verfügbar, so soll man:

  • Verbrennungen ausgiebig mit Wasser kühlen
  • Verätzungen mit Wasser spülen
  • Wundverbände ausschließlich zur Abdeckung der Wunde anlegen.

Um offene Wunden vor Infektionen zu schützen, sollten sie keimfrei abgedeckt und anschließend verbunden werden. Hierfür verwendet man am besten mehrere Lagen Mullbinden aus dem Verbandskasten. Die Mullstücke sind steril verpackt. Das Dreiecktuch ist nicht steril und somit nicht zur Wundversorgung geeignet.

Das macht der Arzt

Der Arzt wird die Wunde gründlich säubern, desinfizieren und anschließend durch Kleben, Nähen oder Klammern verschließen. Ein Wundverschluss ist allerdings nur innerhalb der ersten sechs Stunden möglich, da sich später zunehmend Keime auf dem verletzten Gewebe ansiedeln und eine primäre Wundheilung verhindern. Ältere Wunden lässt der Arzt in der Regel offen; sie schließen sich langsam von selbst im Rahmen einer sekundären Wundheilung. Auch Bisswunden lässt er wegen der großen Infektionsgefahr offen oder näht sie nur mit wenigen Stichen, damit die infizierte Wundflüssigkeit abfließen kann.

Außerdem wird der Arzt den Impfschutz gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) prüfen und nötigenfalls auffrischen. Bei sauberen, geringfügigen Wunden gilt: Liegt die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurück, ist eine Auffrischimpfung erforderlich, möglichst noch am Tag der Verletzung. Bei allen anderen, insbesondere stark verschmutzten Wunden, empfiehlt sich eine Impfung, sofern die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt, ebenso bei unbekanntem oder unvollständigem Impfschutz. Bei Bissen durch unbekannte oder verdächtige Tiere wird zusätzlich eine Tollwutimpfung notwendig.

Silberhaltige Wundauflagen fördern die Wundheilung und beugen einer bakteriellen Infektion vor. Die Leitlinien empfehlen Silberverbände bei Dekubitus, Ulcus crusis, diabetischem Fußsyndrom, Verbrennungen und transplantierter Haut. Nicht verwendet werden Silberverbände hingegen bei sauberen Operationswunden sowie während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster; Dr. med. Arne Schäffler
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Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Bei der Wiederbelebung können schon einmal Rippen brechen - das ist manchmal unvermeidbar.

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Die häufigsten Fehler

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.

Erste Hilfe ist Pflicht

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, zu helfen – das setzt nicht nur die Nächstenliebe voraus, sondern steht so auch im Strafgesetzbuch. Allerdings müssen Personen, die eine bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahme nicht selbst durchführen können, dies auch nicht tun. So werden Menschen, die beim Anblick von Blut in Ohnmacht fallen, beispielsweise nicht aktiv eine starke Blutung stillen. Das heißt aber keinesfalls, dass diese Personen nicht helfen müssen. Sie könnten dann beispielsweise diese Aufgabe an andere Menschen delegieren und Anweisungen geben.

Übrigens: Wer nicht hilft, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Regel Nummer 1: sich selbst und andere schützen

Bei einem Unfall sofort mit der Ersten Hilfe zu beginnen, haben einige Ersthelfer schon mit ihrem Leben bezahlt. Denn das Absichern der Gefahrenstelle sowie der Eigen- und Fremdschutz haben immer Vorrang. Besondere Vorsicht gilt auch bei Starkstrom- oder Gasunfällen: Hier können Ersthelfer meist nur einen Notruf absetzen, da sie sonst ihr eigenes Leben gefährden. Der häufigste und für die Betroffenen auch lebensgefährlichste Fehler ist aber, einfach weiter zu gehen und nicht zu helfen.

Übrigens: Ersthelfer sind in der Regel sehr behutsam und verletzen die Betroffenen nicht.

Was folgt nach dem Schützen?

  • Prüfen, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert sowie normal atmet.
  • Melden durch Absetzen eines Notrufs (112 wählen). Dieser ist sogar mit leerer Prepaid-Karte bzw. ohne Eingabe der PIN möglich. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person diesen Schritt, damit gleichzeitig mit den Erste Hilfe-Maßnahmen begonnen werden kann. Tipp: Beim Aufgaben delegieren umstehende Personen direkt ansprechen z. B. „Können Sie mit dem roten Schal…“.
  • Helfen

Wie funktioniert das mit dem Helfen?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt alle drei Jahre einen Auffrischungskurs. In diesen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unterschiedlichsten Notfällen erklärt und geübt. Eine gute Gedächtnisstütze im Ernstfall sind Übersichten mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen oder auch Erste-Hilfe Apps, wie z. B. die des Deutschen Roten Kreuzes. Aber auch die Mitarbeiter der Notrufleitstelle bieten Unterstützung an. Bei der sogenannten Telefon-Reanimation leiten sie den Ersthelfer übers Telefon an. Hier gilt: Lautsprecher einschalten!

Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung und Pharmazeutische Zeitung

Von: Dr. Silke Kerscher-Hack; Bild: CC7/Shutterstock.com