Gesundheit heute

Juristische Fragen am Ende des Lebens

Wer eine palliativmedizinische Versorgung möchte, will sehr oft keine maximale medizinische Weiterbehandlung. Diese Willenserklärung ist solange kein Problem und vom Arzt ohne Wenn und Aber zu akzeptieren, solange der Patient in vollem Umfang geschäftsfähig ist. Oft ist dies aber nur noch mit Einschränkungen der Fall. Gerade ältere Menschen schätzen in dieser Lebensphase komplizierte medizinische Sachverhalte nicht mehr richtig ein. Das ändert aber nichts an dem Recht des Patienten, bis zum Schluss selbst über seine Behandlung oder Nichtbehandlung zu entscheiden. In einer Patientenverfügung können sie deshalb schon zu einem frühen Zeitpunkt ihren Willen festhalten.

Seit dem 1. September 2009 ist in Deutschland ein neues Patientenverfügungsgesetz (PatVerfG) in Kraft. Danach sind Patientenverfügungen für Ärzte und Betreuer verpflichtend. Die Bestimmungen aus der Patientenverfügung sind damit wichtiger als die Tatsache, wie der Arzt eine Krankheitslage einschätzt. Er muss sie unabhängig von Art oder Stadium der Verletzung bzw. Krankheit beurteilen. Das schließt ein, dass er unter Umständen das Ziel zurückstellen muss, Leben zu erhalten. Patientenverfügungen haben seither zudem eine größere Reichweite. Nun gelten sie auch bei Erkrankungen wie Wachkoma und Demenz, selbst wenn der Tod zeitlich noch nicht absehbar ist. Patienten können außerdem für möglicherweise eintretende Krankheitsfälle bereits im Vorfeld festlegen, welche Therapien sie wollen und welche nicht. Voraussetzung ist, dass die Verfügung schriftlich vorliegt. Um eine Patientenverfügung zu widerrufen, gilt dagegen auch eine mündliche Äußerung.

Patientenverfügungen mit einer Auflistung von 120 Situationen – wie sie in den USA üblich sind – binden den Arzt in ein Handlungskorsett, in dem er sich nicht viel bewegen kann, was sich letztlich oft sogar gegen die Interessen des Patienten richtet, der irgendetwas angekreuzt hat, das er nicht absehen konnte und was dann im Ernstfall auch nicht mehr seinen aktuellen Interessen entspricht.

Ist der Patient nur noch eingeschränkt geschäftsfähig, und kann er sich nicht mehr eindeutig artikulieren, müssen die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten darstellen. Sie dürfen aber nur „übersetzen“ und nicht ihre eigenen Vorstellungen oder gar Interessen in den Vordergrund rücken. Das aber findet oft statt. Deshalb stellen die Ärzte die Äußerungen der Angehörigen über den vermeintlichen Willen des Patienten häufig infrage.

Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der Geschäftsunfähigkeit rechtswirksam zu handeln. Ihre Erklärungen sind verbindlich. Einzelne Kompetenzen wie Finanzgeschäfte, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungen etc. sollten darin klar festgelegt sein. Eine „natürliche“ Vorsorgevollmacht kennt der Gesetzgeber nur für Eltern minderjähriger Kinder, auch wenn viele Ärzte und Gerichte ein gleiches Recht auch Ehegatten zuerkennen.

Sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten gelten nach dem neuen Gesetz zeitlich unbegrenzt. Dennoch ist es hilfreich, regelmäßig zu überprüfen, ob die einmal festgelegte Verfügung immer noch den eigenen Wünschen entspricht. Patienten können dann die Aktualität mit einem kurzen entsprechenden Hinweis mit Datum und Unterschrift bekunden. Aber auch ein Widerruf oder Änderungen sind jederzeit möglich. Es reicht aus, diese Entscheidungen mündlich zu äußern – etwa gegenüber dem behandelnden Arzt oder nahen Angehörigen.

Auch wenn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gewissenhaft formuliert sind, treten bei der Anwendung mitunter Probleme auf. Es ist schwierig, im Vorfeld exakte Beschreibungen aller erdenklichen Krankheitssituationen zu leisten. Daher deckt eine Verfügung nicht immer alle möglichen Behandlungswünsche vollständig ab. Wer möchte, kann sich bei der Erstellung von einem Arzt unterstützen lassen. Die Krankenkassen zahlen diese Beratungsleistung allerdings nicht.

Weiterführende Informationen

  • G. Geckle; M. Bonefeld: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Haufe 2009. Erläutert das neue Gesetz und gibt Hinweise zum richtigen Verfassen der Verfügungen.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Wandern für Körper und Geist

Wandern im Alter ist ein Fitness-Trend, der sich lohnt.

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Trendsport auch für Ältere

Wandern ist Trend: Fast jeder Zweite begibt sich hierzulande regelmäßig in die „Wildnis“. Gerade für ältere Menschen ist Wandern die perfekte Freizeitaktivität. Was sie vor der Wandertour wissen müssen.

Einfach mal tief durchatmen

„Kaum etwas eignet sich so gut zum Abschalten und Auftanken wie eine Wanderung“, findet Klaus Möhlendick, Diplom-Sportwissenschaftler von der Barmer. „An der frischen Luft, am besten in Gesellschaft, fällt es leicht, einfach mal durchzuatmen. Und das gleich im doppelten Sinn, denn durch die körperliche Aktivität weitet sich einerseits die Lunge, andererseits kommt auch der Geist zur Ruhe und wir können Stress abbauen.“

Vielfältige positive Effekte für den Körper

Die positiven Effekte sind vielfältig: So stärkt Wandern das Immunsystem, bringt das Herz-Kreislauf-System in Schwung und senkt den Blutdruck. „Besonders im Alter wirkt sich die Bewegung positiv aus. Sie wirkt stabilisierend auf Knochen, Gelenke, Sehnen und Bänder an Armen und Beinen, und auch die Haltemuskulatur an der Wirbelsäule und den Gelenken wird gestärkt. Durch die Bewegung kann sogar Osteoporose vorgebeugt werden, und die verbesserte Koordination trägt zur Sturzprofilaxe bei“, erklärt Möhlendick.

Wandertour sollte gut vorbereitet sein

Zwar lässt sich Wandern ganz auf die individuelle Fitness abstimmen, doch gerade Senioren sollten sich auf die geplante Tour gut vorbereiten. „Egal ob im Urlaub oder vor der eigenen Haustür, die Route sollte weder zu lang, noch zu anstrengend sein.“, rät der Experte. „Am besten informiert man sich vorab, etwa anhand eines Wanderführers, über die geografischen Gegebenheiten und über Möglichkeiten, Pausen einzulegen. Auch das Tempo ist ein wichtiger Faktor, denn erfahrungsgemäß brauchen untrainierte Wanderer zusätzlich noch einmal ungefähr die Hälfte der Zeit, die für die jeweilige Wanderung offiziell angegeben ist.“

Das gehört in den Rucksack:

• Bequeme, wetterfeste Kleidung
• Ausreichende Menge zu trinken (mindestens 2 Liter pro Person und Tag)
• Wanderkarte, eventuell Kompass und Taschenlampe
• Aufgeladenes Handy für Notfälle
• Erste-Hilfe-Ausrüstung

Quelle: Barmer

Von: Leonard Olberts; Bild: Ivica Drusany/Shutterstock.com