Gesundheit heute

Juristische Fragen am Ende des Lebens

Wer eine palliativmedizinische Versorgung möchte, will sehr oft keine maximale medizinische Weiterbehandlung. Diese Willenserklärung ist solange kein Problem und vom Arzt ohne Wenn und Aber zu akzeptieren, solange der Patient in vollem Umfang geschäftsfähig ist. Oft ist dies aber nur noch mit Einschränkungen der Fall. Gerade ältere Menschen schätzen in dieser Lebensphase komplizierte medizinische Sachverhalte nicht mehr richtig ein. Das ändert aber nichts an dem Recht des Patienten, bis zum Schluss selbst über seine Behandlung oder Nichtbehandlung zu entscheiden. In einer Patientenverfügung können sie deshalb schon zu einem frühen Zeitpunkt ihren Willen festhalten.

Seit dem 1. September 2009 ist in Deutschland ein neues Patientenverfügungsgesetz (PatVerfG) in Kraft. Danach sind Patientenverfügungen für Ärzte und Betreuer verpflichtend. Die Bestimmungen aus der Patientenverfügung sind damit wichtiger als die Tatsache, wie der Arzt eine Krankheitslage einschätzt. Er muss sie unabhängig von Art oder Stadium der Verletzung bzw. Krankheit beurteilen. Das schließt ein, dass er unter Umständen das Ziel zurückstellen muss, Leben zu erhalten. Patientenverfügungen haben seither zudem eine größere Reichweite. Nun gelten sie auch bei Erkrankungen wie Wachkoma und Demenz, selbst wenn der Tod zeitlich noch nicht absehbar ist. Patienten können außerdem für möglicherweise eintretende Krankheitsfälle bereits im Vorfeld festlegen, welche Therapien sie wollen und welche nicht. Voraussetzung ist, dass die Verfügung schriftlich vorliegt. Um eine Patientenverfügung zu widerrufen, gilt dagegen auch eine mündliche Äußerung.

Patientenverfügungen mit einer Auflistung von 120 Situationen – wie sie in den USA üblich sind – binden den Arzt in ein Handlungskorsett, in dem er sich nicht viel bewegen kann, was sich letztlich oft sogar gegen die Interessen des Patienten richtet, der irgendetwas angekreuzt hat, das er nicht absehen konnte und was dann im Ernstfall auch nicht mehr seinen aktuellen Interessen entspricht.

Ist der Patient nur noch eingeschränkt geschäftsfähig, und kann er sich nicht mehr eindeutig artikulieren, müssen die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten darstellen. Sie dürfen aber nur „übersetzen“ und nicht ihre eigenen Vorstellungen oder gar Interessen in den Vordergrund rücken. Das aber findet oft statt. Deshalb stellen die Ärzte die Äußerungen der Angehörigen über den vermeintlichen Willen des Patienten häufig infrage.

Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der Geschäftsunfähigkeit rechtswirksam zu handeln. Ihre Erklärungen sind verbindlich. Einzelne Kompetenzen wie Finanzgeschäfte, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungen etc. sollten darin klar festgelegt sein. Eine „natürliche“ Vorsorgevollmacht kennt der Gesetzgeber nur für Eltern minderjähriger Kinder, auch wenn viele Ärzte und Gerichte ein gleiches Recht auch Ehegatten zuerkennen.

Sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten gelten nach dem neuen Gesetz zeitlich unbegrenzt. Dennoch ist es hilfreich, regelmäßig zu überprüfen, ob die einmal festgelegte Verfügung immer noch den eigenen Wünschen entspricht. Patienten können dann die Aktualität mit einem kurzen entsprechenden Hinweis mit Datum und Unterschrift bekunden. Aber auch ein Widerruf oder Änderungen sind jederzeit möglich. Es reicht aus, diese Entscheidungen mündlich zu äußern – etwa gegenüber dem behandelnden Arzt oder nahen Angehörigen.

Auch wenn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gewissenhaft formuliert sind, treten bei der Anwendung mitunter Probleme auf. Es ist schwierig, im Vorfeld exakte Beschreibungen aller erdenklichen Krankheitssituationen zu leisten. Daher deckt eine Verfügung nicht immer alle möglichen Behandlungswünsche vollständig ab. Wer möchte, kann sich bei der Erstellung von einem Arzt unterstützen lassen. Die Krankenkassen zahlen diese Beratungsleistung allerdings nicht.

Weiterführende Informationen

  • G. Geckle; M. Bonefeld: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Haufe 2009. Erläutert das neue Gesetz und gibt Hinweise zum richtigen Verfassen der Verfügungen.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Senioren am Steuer

Eigenverantwortung ist gefragt

Die meisten Senioren sind bis ins hohe Alter sichere Autofahrer. Doch seltene Fahrten, nachlassendes Reaktionsvermögen oder Krankheiten und Medikamentenkonsum können ältere Verkehrsteilnehmer verunsichern. Was Fahrer und Angehörige tun können.

Geht es um die Fahrtauglichkeit, ist häufig der Gesundheitszustand bedeutsamer als das Alter selbst. Je nach Erkrankung bleibt die Fahrtüchtigkeit dabei kürzer oder länger erhalten. Eine aufkommende Alterssichtigkeit gleichen Betroffene am besten rasch durch Sehhilfen aus. Bei geistigen und körperlichen Leiden sollten Betroffene oder deren Verwandte das Thema Fahrtüchtigkeit mit dem Arzt besprechen. Der Übergang auf neue Fortbewegungsmittel wie Taxi oder Bus fällt Betroffenen  leichter, wenn er frühzeitig und langsam erfolgt. Ein gemeinsamer Ausflug mit Bus oder Bahn macht Senioren, die nie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind, mit den noch ungewohnten Abläufen vertraut.

Fahruntüchtigkeit als Nebenwirkung

Mit dem Alter steigt häufig auch der Medikamentenkonsum. Anwender sollten unbedingt die möglichen Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit beachten – auch bei rezeptfreien Mitteln. Zu den Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit häufig beeinträchtigen, zählen:

  • Augentropfen
  • Schmerz- und Erkältungsmittel
  • Medikamente gegen Fieber und Entzündungen
  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Allergiemittel
  • Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen, Epilepsie oder Bluthochdruck

Die einfachsten Wege, sich über Nebenwirkungen schlau zu machen, ist ein Blick auf den Beipackzettel oder die Nachfrage beim Apotheker. 

Sicher fühlen – sicher fahren

„Wer sich am Steuer unsicher fühlt, sollte Verwandte oder Bekannte auf dem Beifahrersitz mitnehmen und um eine ehrliche Rückmeldung zum Fahrverhalten bitten", rät Jürgen Brenner-Hartmann, Fachleiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. Eine paar Stunden begleitetes Fahren bringen die nötige Praxis oft schnell zurück. „Ist das nicht möglich, können Senioren auch das Angebot von Fahrschulen in Anspruch nehmen. Eine Fahrstunde aus dem Programm für ältere Fahrer kostet etwa 40 Euro und kann eine erste Anlaufstelle sein“, empfiehlt Brenner-Hartmann. Auch die Landesverkehrswacht bietet Trainings wie Einparken oder Fahren im Winter an. Das Wichtigste ist, in Übung zu bleiben.

Wer seine eigene Fahrsicherheit testen möchte, kann beim TÜV einen kostenpflichtigen Fitness-Check durchführen lassen. In diesem streng vertraulichen Test werden Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit getestet, mitgebrachte medizinische Befunde bewertet und falls erforderlich ein praktischer Fahrtest durchgeführt. Individuelle Empfehlungen gibt es mit auf den Weg.

Testen Sie Ihre Reaktionsfähigkeit im Reaktionsspiel des TÜV SÜD

Von: Sandra Göbel/Simone Lang