Gesundheit heute

Sterbehilfe

Man unterscheidet zwei Formen der Sterbehilfe:

Aktive Sterbehilfe ist die bewusste Tötung auf Verlangen, insbesondere auch bewusste Tötung mittels eines Medikaments, z. B. durch Verabreichung einer Überdosis bestimmter Medikamente. Sie ist nach geltendem Recht in Deutschland und Österreich verboten und wird als Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verfolgt.

Passive Sterbehilfe bedeutet die Unterlassung von Maßnahmen wie z. B. künstliche Beatmung, Dialyse oder Sondenernährung, die lebensverlängernd oder sterbeverzögernd wirken. Die passive Sterbehilfe wird in vielen Staaten toleriert, so auch in den deutschsprachigen Ländern.

Der Konflikt. Der Wunsch zu sterben entsteht immer dann, wenn die Zukunft unerträglich erscheint. Bei unheilbar Kranken ist der Wunsch nach Sterbehilfe Ausdruck von Angst vor einem menschenunwürdigen Zugrundegehen, vor unerträglichen Schmerzen und vor der Unfähigkeit, elementarste Tätigkeiten wie Essen, Trinken und Ausscheiden selbst ausführen zu können.

Mithilfe der modernen Medizintechnik ist es möglich, Menschen z. B. monatelang im Wachkoma zu halten, einem Schwebezustand zwischen Leben und Tod, oder den Tod aussichtslos an Krebs Erkrankter durch Ernnährungssonden und andere Interventionen hinauszuzögern.

So ist es der Medizin heute sehr oft möglich, das Sterben unheilbar kranker Menschen um Tage, wenn nicht um Wochen aufzuschieben, indem z. B. bei zum Tode führenden Herzrhythmusstörungen wiederbelebt wird, bei tödlichem Flüssigkeitsverlust künstlich ernährt und bei tödlichem Nachlassen des Atemanreizes künstlich beatmet wird.

Daraus ist ein ethisches Dilemma entstanden: Denn niemand will unnötig leiden, und die meisten wünschen sich, in einer solchen im wahrsten Sinne des Wortes hoffnungslosen Situation „aus den Krallen der modernen Medizin befreit zu werden“, wie es z. B. die Gesellschaft für humanes Sterben in Worte fasst. So hat jeder Arzt die Unterlassung sterbeverzögernder Maßnahmen schon erlebt oder akzeptiert oder anderweitig verantwortet.

Auf der anderen Seite: Wer der Sterbehilfe das Wort redet, begibt sich auf einen schmalen Grat. Die ethischen Probleme beginnen schon damit, dass in der Praxis der Wille des Betroffenen nur selten wirklich feststeht. Und auch die „Aussichtslosigkeit“ einer Erkrankung mag für die Fälle monate- und jahrelangen Wachkomas zwar eindeutig gegeben sein – aber viele Ärzte haben Fälle erlebt, wo scheinbar hoffnungslos erkrankte Patienten sich wieder erholten.

Die praktischen Fragen sind jedoch die schwierigsten: Wie wird verhindert, dass ein Recht auf Sterbehilfe missbraucht wird? Von Erben, die schneller erben wollen, von Krankenhäusern, die in Zeiten der Fallpauschalen teure „Fälle“ loswerden wollen, von Ärzten, die Behandlungsfehler vertuschen möchten? Für diese Fragen gibt es zwar Ansätze einer Antwort, wie z. B. die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004, aber keine allgemein akzeptierten und für praktikabel erachteten Lösungen.

Viele Ärzte und Pflegende tun sich deshalb schwer mit der Sterbehilfe – und ganz besonders die in der Palliativmedizin tätigen Pflegenden und Mediziner. Sie erleben, dass viele Menschen ein pauschales Recht auf Sterbehilfe deshalb einfordern, weil sie Angst davor haben, in den letzten Tagen und Wochen alleine gelassen zu werden und große Schmerzen unbehandelt aushalten zu müssen. Doch diese Probleme sind heute lösbar – wie die Zufriedenheit der meisten Patienten und ihrer Angehörigen zeigt, die palliativmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.

Die Palliativmedizin setzt genau da an, wo der Wunsch nach Sterbehilfe in der Regel seinen Ausgang nimmt: bei der Angst vor unerträglichen Schmerzen und bei der Angst vor dem totalen Verlust der Menschenwürde. Sie schafft (fast immer) Lebensqualität statt nur ein erträgliches und rasches Ende. Palliativmedizin und Palliativpflege können allerdings nicht in allen Fällen helfen – insbesondere, wenn die höheren geistigen Funktionen, wie Bewusstsein und die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Kommunikation, schon am Erlöschen sind, sind ihre Möglichkeiten begrenzt.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Wahl eines Pflegeheimes

Einrichtungen vorher besuchen

Mit der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen wächst die Zahl an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten. Experten geben Tipps, woran Angehörige qualitativ hochwertige Angebote erkennen.

Pflegeeinrichtungen werben mit modernem Wohnambiente, individuellen Betreuungskonzepten und zuvorkommendem Pflegepersonal. Vielen Angehörigen fällt es dadurch schwer, eine Pflegeeinrichtung für den Pflegebedürftigen zu wählen. „Wichtig ist, sich nicht von Hochglanz-Prospekten blenden zu lassen“, rät Uwe Vogt vom Serviceteam der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Dresden. „In erster Linie sollten eine qualifizierte Betreuung und eine gute Einbindung in die medizinische Versorgung ausschlaggebend für die Wahl eines Anbieters sein.“

„Pflegelotse“ der KKH hilft bei der Suche

Bei der Wahl eines geeigneten Heims für Pflegebedürftige hilft die Suchmaske „Pflegelotse“der vdek (Verband der Ersatzkassen), die auch Fremdversicherten zur Verfügung steht. Die ermittelten Vorschläge enthalten Bewertungen durch den Medizinischen Dienst der Verband de Ersatzkassen. Dieser hat deutschlandweit ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen anhand von Qualitätskriterien geprüft und benotet.

Heime zu verschiedenen Tageszeiten besuchen

„Das derzeitige Prüf- und Benotungssystem von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist eine Orientierungshilfe, bildet die Realität aber leider nicht vollständig ab“, kommentiert Vogt. Ein Besuch der potentiellen Pflegeeinrichtungen hilft Angehörigen, sich ein eigenes Bild von der Einrichtung zu machen. „Am besten sucht man die Heime zu verschiedenen Tageszeiten auf, um den Alltag mitzuerleben. Auch ein Gespräch mit anderen Heimbewohnern oder deren Angehörigen kann hilfreich sein“, rät Vogt.

Worauf Sie bei der Wahl der Einrichtung achten sollten

Besichtigen Angehörige eine Pflegeeinrichtung, sollten sie insbesondere auf folgende Dinge achten:

  • Ist das Pflegepersonal freundlich und nimmt sich Zeit für die Bedürfnisse der Heimbewohner?
  • Gibt es ein Pflegeleitbild im Haus?
  • Wie viele Betreuer versorgen wie viele Bewohner?
  • Sind die Bewohner an der Organisation beteiligt (Heimbeirat)?
  • Wird nach Qualitätsstandards gepflegt, zum Beispiel im Falle von Druckgeschwüren (Dekubitus)?
  • Ist das Personal für Patienten mit Demenz speziell geschult?
  • Gibt es ein Konzept zur Sturzprophylaxe?
  • Sind alle anfallenden Kosten in einer Preisliste aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt?

In manchen Einrichtungen ist zudem ein Probewohnen möglich. Auch nachdem die Entscheidung für einen Anbieter gefallen ist, sollten Angehörige darauf achten, dass die Betreuung keine Mängel aufweist und das Personal die vereinbarten Leistungen erbringen. Weist die Betreuung erhebliche Mängel auf, sind die Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner und beraten Betroffene und Angehörige.

Von: Julia Schmidt/KKH