Gesundheit heute

Sterbehilfe

Man unterscheidet zwei Formen der Sterbehilfe:

Aktive Sterbehilfe ist die bewusste Tötung auf Verlangen, insbesondere auch bewusste Tötung mittels eines Medikaments, z. B. durch Verabreichung einer Überdosis bestimmter Medikamente. Sie ist nach geltendem Recht in Deutschland und Österreich verboten und wird als Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verfolgt.

Passive Sterbehilfe bedeutet die Unterlassung von Maßnahmen wie z. B. künstliche Beatmung, Dialyse oder Sondenernährung, die lebensverlängernd oder sterbeverzögernd wirken. Die passive Sterbehilfe wird in vielen Staaten toleriert, so auch in den deutschsprachigen Ländern.

Der Konflikt. Der Wunsch zu sterben entsteht immer dann, wenn die Zukunft unerträglich erscheint. Bei unheilbar Kranken ist der Wunsch nach Sterbehilfe Ausdruck von Angst vor einem menschenunwürdigen Zugrundegehen, vor unerträglichen Schmerzen und vor der Unfähigkeit, elementarste Tätigkeiten wie Essen, Trinken und Ausscheiden selbst ausführen zu können.

Mithilfe der modernen Medizintechnik ist es möglich, Menschen z. B. monatelang im Wachkoma zu halten, einem Schwebezustand zwischen Leben und Tod, oder den Tod aussichtslos an Krebs Erkrankter durch Ernnährungssonden und andere Interventionen hinauszuzögern.

So ist es der Medizin heute sehr oft möglich, das Sterben unheilbar kranker Menschen um Tage, wenn nicht um Wochen aufzuschieben, indem z. B. bei zum Tode führenden Herzrhythmusstörungen wiederbelebt wird, bei tödlichem Flüssigkeitsverlust künstlich ernährt und bei tödlichem Nachlassen des Atemanreizes künstlich beatmet wird.

Daraus ist ein ethisches Dilemma entstanden: Denn niemand will unnötig leiden, und die meisten wünschen sich, in einer solchen im wahrsten Sinne des Wortes hoffnungslosen Situation „aus den Krallen der modernen Medizin befreit zu werden“, wie es z. B. die Gesellschaft für humanes Sterben in Worte fasst. So hat jeder Arzt die Unterlassung sterbeverzögernder Maßnahmen schon erlebt oder akzeptiert oder anderweitig verantwortet.

Auf der anderen Seite: Wer der Sterbehilfe das Wort redet, begibt sich auf einen schmalen Grat. Die ethischen Probleme beginnen schon damit, dass in der Praxis der Wille des Betroffenen nur selten wirklich feststeht. Und auch die „Aussichtslosigkeit“ einer Erkrankung mag für die Fälle monate- und jahrelangen Wachkomas zwar eindeutig gegeben sein – aber viele Ärzte haben Fälle erlebt, wo scheinbar hoffnungslos erkrankte Patienten sich wieder erholten.

Die praktischen Fragen sind jedoch die schwierigsten: Wie wird verhindert, dass ein Recht auf Sterbehilfe missbraucht wird? Von Erben, die schneller erben wollen, von Krankenhäusern, die in Zeiten der Fallpauschalen teure „Fälle“ loswerden wollen, von Ärzten, die Behandlungsfehler vertuschen möchten? Für diese Fragen gibt es zwar Ansätze einer Antwort, wie z. B. die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004, aber keine allgemein akzeptierten und für praktikabel erachteten Lösungen.

Viele Ärzte und Pflegende tun sich deshalb schwer mit der Sterbehilfe – und ganz besonders die in der Palliativmedizin tätigen Pflegenden und Mediziner. Sie erleben, dass viele Menschen ein pauschales Recht auf Sterbehilfe deshalb einfordern, weil sie Angst davor haben, in den letzten Tagen und Wochen alleine gelassen zu werden und große Schmerzen unbehandelt aushalten zu müssen. Doch diese Probleme sind heute lösbar – wie die Zufriedenheit der meisten Patienten und ihrer Angehörigen zeigt, die palliativmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.

Die Palliativmedizin setzt genau da an, wo der Wunsch nach Sterbehilfe in der Regel seinen Ausgang nimmt: bei der Angst vor unerträglichen Schmerzen und bei der Angst vor dem totalen Verlust der Menschenwürde. Sie schafft (fast immer) Lebensqualität statt nur ein erträgliches und rasches Ende. Palliativmedizin und Palliativpflege können allerdings nicht in allen Fällen helfen – insbesondere, wenn die höheren geistigen Funktionen, wie Bewusstsein und die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Kommunikation, schon am Erlöschen sind, sind ihre Möglichkeiten begrenzt.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Senioren am Steuer

Eigenverantwortung ist gefragt

Die meisten Senioren sind bis ins hohe Alter sichere Autofahrer. Doch seltene Fahrten, nachlassendes Reaktionsvermögen oder Krankheiten und Medikamentenkonsum können ältere Verkehrsteilnehmer verunsichern. Was Fahrer und Angehörige tun können.

Geht es um die Fahrtauglichkeit, ist häufig der Gesundheitszustand bedeutsamer als das Alter selbst. Je nach Erkrankung bleibt die Fahrtüchtigkeit dabei kürzer oder länger erhalten. Eine aufkommende Alterssichtigkeit gleichen Betroffene am besten rasch durch Sehhilfen aus. Bei geistigen und körperlichen Leiden sollten Betroffene oder deren Verwandte das Thema Fahrtüchtigkeit mit dem Arzt besprechen. Der Übergang auf neue Fortbewegungsmittel wie Taxi oder Bus fällt Betroffenen  leichter, wenn er frühzeitig und langsam erfolgt. Ein gemeinsamer Ausflug mit Bus oder Bahn macht Senioren, die nie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind, mit den noch ungewohnten Abläufen vertraut.

Fahruntüchtigkeit als Nebenwirkung

Mit dem Alter steigt häufig auch der Medikamentenkonsum. Anwender sollten unbedingt die möglichen Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit beachten – auch bei rezeptfreien Mitteln. Zu den Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit häufig beeinträchtigen, zählen:

  • Augentropfen
  • Schmerz- und Erkältungsmittel
  • Medikamente gegen Fieber und Entzündungen
  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Allergiemittel
  • Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen, Epilepsie oder Bluthochdruck

Die einfachsten Wege, sich über Nebenwirkungen schlau zu machen, ist ein Blick auf den Beipackzettel oder die Nachfrage beim Apotheker. 

Sicher fühlen – sicher fahren

„Wer sich am Steuer unsicher fühlt, sollte Verwandte oder Bekannte auf dem Beifahrersitz mitnehmen und um eine ehrliche Rückmeldung zum Fahrverhalten bitten", rät Jürgen Brenner-Hartmann, Fachleiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. Eine paar Stunden begleitetes Fahren bringen die nötige Praxis oft schnell zurück. „Ist das nicht möglich, können Senioren auch das Angebot von Fahrschulen in Anspruch nehmen. Eine Fahrstunde aus dem Programm für ältere Fahrer kostet etwa 40 Euro und kann eine erste Anlaufstelle sein“, empfiehlt Brenner-Hartmann. Auch die Landesverkehrswacht bietet Trainings wie Einparken oder Fahren im Winter an. Das Wichtigste ist, in Übung zu bleiben.

Wer seine eigene Fahrsicherheit testen möchte, kann beim TÜV einen kostenpflichtigen Fitness-Check durchführen lassen. In diesem streng vertraulichen Test werden Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit getestet, mitgebrachte medizinische Befunde bewertet und falls erforderlich ein praktischer Fahrtest durchgeführt. Individuelle Empfehlungen gibt es mit auf den Weg.

Testen Sie Ihre Reaktionsfähigkeit im Reaktionsspiel des TÜV SÜD

Von: Sandra Göbel/Simone Lang