Gesundheit heute

Sterbehilfe

Man unterscheidet zwei Formen der Sterbehilfe:

Aktive Sterbehilfe ist die bewusste Tötung auf Verlangen, insbesondere auch bewusste Tötung mittels eines Medikaments, z. B. durch Verabreichung einer Überdosis bestimmter Medikamente. Sie ist nach geltendem Recht in Deutschland und Österreich verboten und wird als Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verfolgt.

Passive Sterbehilfe bedeutet die Unterlassung von Maßnahmen wie z. B. künstliche Beatmung, Dialyse oder Sondenernährung, die lebensverlängernd oder sterbeverzögernd wirken. Die passive Sterbehilfe wird in vielen Staaten toleriert, so auch in den deutschsprachigen Ländern.

Der Konflikt. Der Wunsch zu sterben entsteht immer dann, wenn die Zukunft unerträglich erscheint. Bei unheilbar Kranken ist der Wunsch nach Sterbehilfe Ausdruck von Angst vor einem menschenunwürdigen Zugrundegehen, vor unerträglichen Schmerzen und vor der Unfähigkeit, elementarste Tätigkeiten wie Essen, Trinken und Ausscheiden selbst ausführen zu können.

Mithilfe der modernen Medizintechnik ist es möglich, Menschen z. B. monatelang im Wachkoma zu halten, einem Schwebezustand zwischen Leben und Tod, oder den Tod aussichtslos an Krebs Erkrankter durch Ernnährungssonden und andere Interventionen hinauszuzögern.

So ist es der Medizin heute sehr oft möglich, das Sterben unheilbar kranker Menschen um Tage, wenn nicht um Wochen aufzuschieben, indem z. B. bei zum Tode führenden Herzrhythmusstörungen wiederbelebt wird, bei tödlichem Flüssigkeitsverlust künstlich ernährt und bei tödlichem Nachlassen des Atemanreizes künstlich beatmet wird.

Daraus ist ein ethisches Dilemma entstanden: Denn niemand will unnötig leiden, und die meisten wünschen sich, in einer solchen im wahrsten Sinne des Wortes hoffnungslosen Situation „aus den Krallen der modernen Medizin befreit zu werden“, wie es z. B. die Gesellschaft für humanes Sterben in Worte fasst. So hat jeder Arzt die Unterlassung sterbeverzögernder Maßnahmen schon erlebt oder akzeptiert oder anderweitig verantwortet.

Auf der anderen Seite: Wer der Sterbehilfe das Wort redet, begibt sich auf einen schmalen Grat. Die ethischen Probleme beginnen schon damit, dass in der Praxis der Wille des Betroffenen nur selten wirklich feststeht. Und auch die „Aussichtslosigkeit“ einer Erkrankung mag für die Fälle monate- und jahrelangen Wachkomas zwar eindeutig gegeben sein – aber viele Ärzte haben Fälle erlebt, wo scheinbar hoffnungslos erkrankte Patienten sich wieder erholten.

Die praktischen Fragen sind jedoch die schwierigsten: Wie wird verhindert, dass ein Recht auf Sterbehilfe missbraucht wird? Von Erben, die schneller erben wollen, von Krankenhäusern, die in Zeiten der Fallpauschalen teure „Fälle“ loswerden wollen, von Ärzten, die Behandlungsfehler vertuschen möchten? Für diese Fragen gibt es zwar Ansätze einer Antwort, wie z. B. die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004, aber keine allgemein akzeptierten und für praktikabel erachteten Lösungen.

Viele Ärzte und Pflegende tun sich deshalb schwer mit der Sterbehilfe – und ganz besonders die in der Palliativmedizin tätigen Pflegenden und Mediziner. Sie erleben, dass viele Menschen ein pauschales Recht auf Sterbehilfe deshalb einfordern, weil sie Angst davor haben, in den letzten Tagen und Wochen alleine gelassen zu werden und große Schmerzen unbehandelt aushalten zu müssen. Doch diese Probleme sind heute lösbar – wie die Zufriedenheit der meisten Patienten und ihrer Angehörigen zeigt, die palliativmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.

Die Palliativmedizin setzt genau da an, wo der Wunsch nach Sterbehilfe in der Regel seinen Ausgang nimmt: bei der Angst vor unerträglichen Schmerzen und bei der Angst vor dem totalen Verlust der Menschenwürde. Sie schafft (fast immer) Lebensqualität statt nur ein erträgliches und rasches Ende. Palliativmedizin und Palliativpflege können allerdings nicht in allen Fällen helfen – insbesondere, wenn die höheren geistigen Funktionen, wie Bewusstsein und die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Kommunikation, schon am Erlöschen sind, sind ihre Möglichkeiten begrenzt.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Geschlechtsverkehr trotz Herzleiden

Sex führt nicht zu Herzinfarkten

Viele Menschen mit Herzerkrankungen fürchten, dass sie einen Herzinfarkt erleiden, wenn sie Geschlechtsverkehr haben. Ein Forscherteam aus Ulm räumt mit dieser Sorge auf. Menschen mit Herzleiden müssen ihr Sexualleben nicht einschränken. 

Rückfälle bei sexuell aktiven Patienten nicht häufiger

Über einen Zeitraum von zehn Jahren untersuchten die Wissenschaftler mehr als 500 Männer und Frauen im Alter von 30 bis 70 Jahren. Alle Studienteilnehmer hatten einen Herzinfarkt erlitten. Die Wissenschaftler befragten die Teilnehmer, wie häufig sie in den zwölf Monaten vor dem Herzinfarkt Geschlechtsverkehr hatten und wann sie den letzten Geschlechtsverkehr vor dem Herzinfarkt hatten. Als kritisch gilt ein Zeitfenster von zwei Stunden vor dem Infarkt. Doch lediglich 0,7 Prozent der Studienteilnehmer hatten innerhalb dieses Zeitrahmens Geschlechtsverkehr. Bei über 78 Prozent der Teilnehmer trat der Herzinfarkt mindestens 24 Stunden nach dem Sex auf. Während der Langzeitstudie erlitten 100 Patienten einen weiteren Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Rückfälle traten bei sexuell aktiven Teilnehmern nicht häufiger auf.

Sorge vor Herzinfarkten durch Sex ist unbegründet

„Die Daten unserer Langzeitstudie zeigen, dass sexuelle Aktivität kein relevanter Auslöser für einen Herzinfarkt ist und bei Patienten mit stabiler Herzerkrankung auch langfristig keine negativen Auswirkungen hat“, berichtet Professor Dietrich Rothenbacher, Leiter des Instituts für Epidemiologie und Medizinische Biometrie der Universität Ulm.

Die Studie schließt eine wichtige Informationslücke und räumt mögliche Sorgen und Ängste von Menschen mit Herzerkrankung aus. „Weniger als die Hälfte der Männer und weniger als ein Drittel der Frauen, die einen Herzinfarkt erlitten haben, erhalten ausreichende Informationen darüber, ob sie weiterhin sexuell aktiv sein können. Es ist wichtig, dass den Patienten versichert werden kann, dass sie sich nicht sorgen oder ihr gewohntes Sexualleben einschränken müssen“, erklärt Prof. Rothenbacher.

Erektionsstörungen als Nebenwirkung von Herzmedikamenten

Rothenbacher weist außerdem darauf hin, dass einige Herzmedikamente als Nebenwirkung Erektionsstörungen begünstigen. Nehmen Betroffene wegen ihrer Herzbeschwerden Nitrate ein und möchten mit Hilfe von Potenzmitteln den Erektionsstörungen entgegenwirken, droht ein plötzlicher Blutdruckabfall mit Bewusstlosigkeit. Männer mit Herzerkrankungen sollten sich deshalb bei Erektionsstörungen in einem vertraulichen Gespräch an ihren Arzt wenden und von der eigenmächtigen Einnahme von Potenzmitteln absehen.

Quelle: Universität Ulm

Von: Sandra Göbel