Gesundheit heute

Einrichtungen der Palliativversorgung

Palliativstationen sind eigenständige, spezialisierte Abteilungen in Krankenhäusern, in die Patienten mit begrenzter Lebenserwartung aufgenommen werden, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Ein Arzt und professionelle Pflegekräfte stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Charakteristisch für Palliativstationen sind multiprofessionelle Teams unterschiedlicher Berufsgruppen (Ärzte, Pflegekräfte, Psychologen), die in enger Verbindung mit ambulanten und stationären Hospizdiensten arbeiten. Für Angehörige gibt es kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten. Auch Pflegeheime ermöglichen oft Palliativbetreuung und stationäre Hospizbereiche.

Palliativkonsiliardienste haben Fachkräfte, die im Bedarfsfall von ambulanten oder stationären Diensten beratend hinzugezogen werden.

Brückenteams arbeiten vorwiegend im psychosozialen Bereich. Sie beziehen die Angehörigen mit ein und sind für die Übergänge von stationärer Behandlung und häuslicher Versorgung zuständig. Darüber hinaus begleiten sie Betroffene im häuslichen Umfeld.

Hospize sind stationäre Einrichtungen mit eigener Infrastruktur für Menschen mit begrenzter Lebenserwartung, die keiner ständigen Krankenhausbetreuung bedürfen, für die aber ein Leben zu Hause nicht möglich ist. Das Personal setzt sich aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen. Niedergelassene Hausärzte übernehmen die ärztliche Betreuung. Tageshospize bieten Menschen die Möglichkeit, dort in geschützter, freundlicher Atmosphäre zu leben und Linderung zu erfahren, aber z. B. nach einer Schmerzbehandlung wieder nach Hause zu gehen. Die Kranken kommen z. B. einmal pro Woche, um die Behandlung zu kontrollieren und neu abzustimmen. Das Personal besteht auch hier aus ausgebildeten, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie Ehrenamtlichen, die in Befähigungskursen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.

Ehrenamtlicheambulante Hospizdienste übernehmen die häusliche Betreuung Schwerstkranker in Abstimmung mit den Angehörigen. Dabei steht die psychosoziale Beratung im Vordergrund. Ein ambulanter Hospizdienst zählt mindestens zehn ehrenamtliche Mitglieder, die wöchentlich für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen und alle an Befähigungskursen teilgenommen haben. Es gibt einen fachlich qualifizierten Koordinator.

Ambulante Hospiz- und Palliativpflegedienste übernehmen spezialisiert die palliativpflegerische Versorgung in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten. Auch Angehörige werden bei palliativpflegerischen Maßnahmen angeleitet und unterstützt. Der Dienst besteht aus mindestens drei hauptamtlichen Palliativpflegefachkräften und ist rund um die Uhr erreichbar. Vom Gesetzgeber sind Rahmenbedingungen vorgegeben, die die Qualität dieser Dienste sichern sollen. Wer palliativmedizinische Betreuung und Unterstützung benötigt, erhält Adressen bei der Krankenkasse oder auch im Internet unter www.dhpv.de.

Die Versorgungsstruktur unterscheidet sich allerdings stark von Stadt zu Stadt. Lohnend ist auch immer ein Blick auf das Angebot der vielen Modellprojekte, die es in Deutschland inzwischen gibt: „Home Care Berlin“ etwa ist ein Dienst ambulant palliativmedizinisch tätiger Ärzte, die unheilbar Kranken das Sterben zu Hause ermöglichen. In Göttingen gibt es ebenfalls einen ambulanten Palliativdienst, das „SUPPORT-Projekt“, das Sterbenden rund um die Uhr beisteht. „Unser spezialisiertes Pflegepersonal greift dort ein, wo der normale Pflegedienst überfordert ist“, so Dr. Ensik vom Zentrum für Anästhesiologie, Rettungs- und Intensivmedizin der Uni Göttingen. „Den Hausarzt beraten wir in Fragen der Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Zudem vertreten wir ihn im Notfall, um zu vermeiden, dass ein Notarzt den Sterbenden doch noch in eine Klinik einweist. Auch psychologische Unterstützung bieten wir an. Manchmal erfüllen wir Wünsche wie eine letzte Reise ans Meer. Wir helfen und kümmern uns um die Organisation und den Transport größerer Morphinvorräte über die Grenzen“, erklärt er. „Für die Angehörigen sind wir auch dann noch da, wenn der Patient verstorben ist.“ [D03]

Bis heute ist die Abrechnung palliativer oder hospizdienstlicher Versorgung uneinheitlich. Die Finanzierung erfolgt durch die gesetzliche Sozialversicherung, private Spenden, ehrenamtliche Arbeit und Eigenbeteiligung der Patienten. Was im Einzelfall vom Betroffenen trotzdem an Kosten zu übernehmen ist, ist deshalb vorher zu klären, der Hausarzt leistet dabei, wenn nötig, Hilfestellung. Gleiches gilt für stationäre Hospize: Sie werden zwar durch die gesetzliche Pflegeversicherung und Krankenversicherung mitfinanziert (private Krankenversicherungen allerdings haben sich an diesen Regelungen bisher nicht beteiligt); ob eine vollständige Kostenübernahme möglich ist, sollte auch hier vor der Aufnahme geklärt werden.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Flugreise trotz Herzerkrankung

Trotz Herzerkrankung müssen viele Betroffene auf das Erkunden ferner Länder nicht verzichten.

Flugreise trotz Herzerkrankung

Was müssen Betroffene beachten?

Flugreisen können das Herz-Kreislauf-System belasten. Viele Herzpatienten besitzen dennoch eine  Flugreisetauglichkeit. Was Herzpatienten vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten.

Erst zum Arzt, dann ins Reisebüro

Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Herzkrankheit, etwa einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer chronischen Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Viele der Betroffenen planen eine Reise – oft über weitere Strecken. Doch der niedrige Luftdruck und die geringere Sauerstoffsättigung in einem Flugzeug sind eine Herausforderung für das Herz-Kreislauf-System. So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens.
„Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, rät der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung. „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens“, erläutert Prof. Schöls, Leiter des Herzzentrums Duisburg.

Flugreisen nach Herzinfarkt

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit unter anderem von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko können Betroffene häufig schon circa fünf bis acht Tage nach dem Ereignis wieder fliegen. Ein niedriges Risiko ist zum Beispiel durch folgende Faktoren gekennzeichnet: Alter unter 65 Jahren, erster Herzinfarkt, kleiner Infarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent und keine Komplikationen. Auch bei mittlerem und höherem Risiko ist das Fliegen häufig nach einer symptomfreien Zeitspanne wieder möglich. Der Kardiologe berät über die einzuhaltende Wartezeit individuell. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls.

Flugreisende mit Herzschwäche

Betroffene mit Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Herzschwäche bestimmen lassen. Der Schweregrad einer Herzschwäche richtet sich nach der sogenannten NYHA-Klassifikation. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht in der Regel volle Flugreisetauglichkeit. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

Von: Sandra Göbel; Bild: DigitalPen/Shutterstock.com