Gesundheit heute

Ambulante und häusliche Pflege

Die ambulante Pflege ermöglicht alten Menschen, auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in der gewohnten Umgebung zu leben. Bei der Auswahl des Pflegediensts gibt es viele Kriterien, die vorher geprüft werden sollten. Neben der Fachkompetenz spielt vor allem Sympathie eine Rolle, wenn dauerhafte Unterstützung in der eigenen Wohnung erforderlich wird.

Ambulante Pflegedienste können pflegende Angehörige bei den täglich zu bewältigenden pflegerischen Verrichtungen unterstützen oder spezielle Pflegetätigkeiten übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag, in dem Leistungen und Kosten detailliert vereinbart werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Hilfebedarf zuvor von einem Gutachter bestätigt wurde. Dank eines pauschal bewilligten Pflegegelds können Betroffene und deren Angehörige auch eine Kombination aus Angehörigenpflege, professioneller Pflege und zusätzlicher Haushaltshilfe vereinbaren (Pflegeversicherungsgesetz). Pflegedienste vermitteln übrigens auch Kontakte zu Anbietern von „Essen auf Rädern“, zu Fußpflegern, Frisören oder Begleitpersonen für Spaziergänge.

Eine hilfreiche Einrichtung für Pflegebedürftige ist das Hausnotrufsystem. Voraussetzung für die Installation ist lediglich ein Telefonanschluss in der Wohnung. Sowohl an der Basisstation des Telefons als auch an einem tragbaren Funkgerät ist eine Meldetaste eingerichtet, die bei Bedarf nur gedrückt werden muss, um Hilfe herbeizurufen.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Flugreise trotz Herzerkrankung

Trotz Herzerkrankung müssen viele Betroffene auf das Erkunden ferner Länder nicht verzichten.

Flugreise trotz Herzerkrankung

Was müssen Betroffene beachten?

Flugreisen können das Herz-Kreislauf-System belasten. Viele Herzpatienten besitzen dennoch eine  Flugreisetauglichkeit. Was Herzpatienten vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten.

Erst zum Arzt, dann ins Reisebüro

Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Herzkrankheit, etwa einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer chronischen Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Viele der Betroffenen planen eine Reise – oft über weitere Strecken. Doch der niedrige Luftdruck und die geringere Sauerstoffsättigung in einem Flugzeug sind eine Herausforderung für das Herz-Kreislauf-System. So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens.
„Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, rät der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung. „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens“, erläutert Prof. Schöls, Leiter des Herzzentrums Duisburg.

Flugreisen nach Herzinfarkt

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit unter anderem von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko können Betroffene häufig schon circa fünf bis acht Tage nach dem Ereignis wieder fliegen. Ein niedriges Risiko ist zum Beispiel durch folgende Faktoren gekennzeichnet: Alter unter 65 Jahren, erster Herzinfarkt, kleiner Infarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent und keine Komplikationen. Auch bei mittlerem und höherem Risiko ist das Fliegen häufig nach einer symptomfreien Zeitspanne wieder möglich. Der Kardiologe berät über die einzuhaltende Wartezeit individuell. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls.

Flugreisende mit Herzschwäche

Betroffene mit Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Herzschwäche bestimmen lassen. Der Schweregrad einer Herzschwäche richtet sich nach der sogenannten NYHA-Klassifikation. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht in der Regel volle Flugreisetauglichkeit. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

Von: Sandra Göbel; Bild: DigitalPen/Shutterstock.com