Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Wie erkenne ich einen Schlaganfall?

FAST-Test hilft beim Beurteilen

Bei einem Schlaganfall zählt jede Sekunde. Doch im Ernstfall ist das rasche Erfassen der Lage für Betroffene und deren Angehörigen häufig nicht leicht. Ein einfacher Test hilft dabei, die Situation richtig einzuordnen und für bestmögliche Hilfe zu sorgen.

FAST-Test hilft beim Einordnen von Schlaganfall-Beschwerden

„Schnelles Erkennen und Handeln sind Voraussetzung dafür, bei einem Schlaganfall das Schlimmste zu verhindern und eventuelle Folgeschäden zu vermeiden“, betont Astrid Hopfengart vom Serviceteam der KKH Kaufmännischen Krankenkasse in Brandenburg. Doch nicht immer lassen sich die Beschwerden eindeutig einem Schlaganfall zuordnen. Gerade bei leichten Schlaganfällen liegt die Diagnose oft nicht auf der Hand. Dann hilft Angehörigen und Ersthelfern zur ersten Einschätzung der rasch und einfach durchführbare FAST-Test:

  • F wie Face (Gesicht): Bitten Sie die Person zu lächeln. Ist das Gesicht einseitig verzogen? Das deutet auf einen Schlaganfall mit Halbseitenlähmung hin.
  • A wie Arms (Arme): Bitten Sie die Person, die Arme nach vorn zu strecken und dabei die Handflächen nach oben zu drehen. Bei einer schlaganfallbedingten Lähmung können nicht beide Arme gehoben werden. Die Arme sinken oder drehen sich.
  • S wie Speech (Sprache): Lassen Sie die Person einen einfachen Satz wie „Meine Lieblingsfarbe ist Blau“ nachsprechen. Ist sie dazu nicht in der Lage oder klingt die Stimme verwaschen, liegt vermutlich ein Schlaganfall mit Sprachstörung vor.
  • T wie Time (Zeit): Wählen Sie unverzüglich den Notruf 112. Wenn Sie auffällige Beobachtung gemacht haben, weisen Sie Ihren Gesprächspartner auf die vorliegenden Schlaganfall-Symptome hin und äußern Sie deutlich: „Verdacht auf einen Schlaganfall“. Wichtig: Für einen Schlaganfall-Verdacht genügt es, wenn einer der drei Tests Auffälligkeiten offenbart.

Bei Schlaganfall-Verdacht: Betroffenem kein Trinken geben

Darüber hinaus sollten Helfer folgendes beachten: Wenn Sie den Verdacht auf einen Schlaganfall haben, geben Sie dem Betroffenen besser nichts zu essen oder zu trinken. Denn der Schluckreflex kann gestört sein. Im schlimmsten Fall droht dadurch Erstickungsgefahr! Notieren Sie sich die Symptome und den genauen Zeitpunkt des Auftretens, damit Sie diese Informationen dem eintreffenden Notarzt mitteilen können. Sorgen Sie dafür, dass der Betroffene gut Luft bekommt. Achten Sie deshalb auf freie Atemwege, entfernen Sie gegebenenfalls störende Zahnprothesen und öffnen Sie einengende Kleidungsstücke.

Weniger Todesfälle durch Schlaganfall

In Deutschland führte die Akutversorgung durch spezialisierte Schlaganfall-Stationen (Stroke Units) in den vergangenen Jahren zu immer weniger Todesfällen durch Schlaganfall. Über 280 zertifizierte Stroke Units gibt es inzwischen an deutschen Kliniken. Und dennoch gilt: „Vorbeugung ist immer noch die beste Medizin. Stellen Sie das Rauchen ein, ernähren Sie sich gesundheitsbewusster und bewegen Sie sich regelmäßig“, rät Astrid Hopfengart. Der Abbau von Übergewicht und regelmäßige Arztbesuche – zum Beispiel im Rahmen des kostenfreien Check-ups – helfen, das Schlaganfall-Risiko zu senken.

Eine Liste der zertifizierten Stroke Units, einen Schlaganfall-Risiko-Test und zusätzliche Informationen für Betroffene und Angehörige finden Sie unter www.schlaganfall-hilfe.de.

Von: Sandra Göbel/KKH