Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Wahl eines Pflegeheimes

Einrichtungen vorher besuchen

Mit der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen wächst die Zahl an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten. Experten geben Tipps, woran Angehörige qualitativ hochwertige Angebote erkennen.

Pflegeeinrichtungen werben mit modernem Wohnambiente, individuellen Betreuungskonzepten und zuvorkommendem Pflegepersonal. Vielen Angehörigen fällt es dadurch schwer, eine Pflegeeinrichtung für den Pflegebedürftigen zu wählen. „Wichtig ist, sich nicht von Hochglanz-Prospekten blenden zu lassen“, rät Uwe Vogt vom Serviceteam der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Dresden. „In erster Linie sollten eine qualifizierte Betreuung und eine gute Einbindung in die medizinische Versorgung ausschlaggebend für die Wahl eines Anbieters sein.“

„Pflegelotse“ der KKH hilft bei der Suche

Bei der Wahl eines geeigneten Heims für Pflegebedürftige hilft die Suchmaske „Pflegelotse“der vdek (Verband der Ersatzkassen), die auch Fremdversicherten zur Verfügung steht. Die ermittelten Vorschläge enthalten Bewertungen durch den Medizinischen Dienst der Verband de Ersatzkassen. Dieser hat deutschlandweit ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen anhand von Qualitätskriterien geprüft und benotet.

Heime zu verschiedenen Tageszeiten besuchen

„Das derzeitige Prüf- und Benotungssystem von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist eine Orientierungshilfe, bildet die Realität aber leider nicht vollständig ab“, kommentiert Vogt. Ein Besuch der potentiellen Pflegeeinrichtungen hilft Angehörigen, sich ein eigenes Bild von der Einrichtung zu machen. „Am besten sucht man die Heime zu verschiedenen Tageszeiten auf, um den Alltag mitzuerleben. Auch ein Gespräch mit anderen Heimbewohnern oder deren Angehörigen kann hilfreich sein“, rät Vogt.

Worauf Sie bei der Wahl der Einrichtung achten sollten

Besichtigen Angehörige eine Pflegeeinrichtung, sollten sie insbesondere auf folgende Dinge achten:

  • Ist das Pflegepersonal freundlich und nimmt sich Zeit für die Bedürfnisse der Heimbewohner?
  • Gibt es ein Pflegeleitbild im Haus?
  • Wie viele Betreuer versorgen wie viele Bewohner?
  • Sind die Bewohner an der Organisation beteiligt (Heimbeirat)?
  • Wird nach Qualitätsstandards gepflegt, zum Beispiel im Falle von Druckgeschwüren (Dekubitus)?
  • Ist das Personal für Patienten mit Demenz speziell geschult?
  • Gibt es ein Konzept zur Sturzprophylaxe?
  • Sind alle anfallenden Kosten in einer Preisliste aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt?

In manchen Einrichtungen ist zudem ein Probewohnen möglich. Auch nachdem die Entscheidung für einen Anbieter gefallen ist, sollten Angehörige darauf achten, dass die Betreuung keine Mängel aufweist und das Personal die vereinbarten Leistungen erbringen. Weist die Betreuung erhebliche Mängel auf, sind die Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner und beraten Betroffene und Angehörige.

Von: Julia Schmidt/KKH