Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Senioren am Steuer

Eigenverantwortung ist gefragt

Die meisten Senioren sind bis ins hohe Alter sichere Autofahrer. Doch seltene Fahrten, nachlassendes Reaktionsvermögen oder Krankheiten und Medikamentenkonsum können ältere Verkehrsteilnehmer verunsichern. Was Fahrer und Angehörige tun können.

Geht es um die Fahrtauglichkeit, ist häufig der Gesundheitszustand bedeutsamer als das Alter selbst. Je nach Erkrankung bleibt die Fahrtüchtigkeit dabei kürzer oder länger erhalten. Eine aufkommende Alterssichtigkeit gleichen Betroffene am besten rasch durch Sehhilfen aus. Bei geistigen und körperlichen Leiden sollten Betroffene oder deren Verwandte das Thema Fahrtüchtigkeit mit dem Arzt besprechen. Der Übergang auf neue Fortbewegungsmittel wie Taxi oder Bus fällt Betroffenen  leichter, wenn er frühzeitig und langsam erfolgt. Ein gemeinsamer Ausflug mit Bus oder Bahn macht Senioren, die nie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind, mit den noch ungewohnten Abläufen vertraut.

Fahruntüchtigkeit als Nebenwirkung

Mit dem Alter steigt häufig auch der Medikamentenkonsum. Anwender sollten unbedingt die möglichen Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit beachten – auch bei rezeptfreien Mitteln. Zu den Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit häufig beeinträchtigen, zählen:

  • Augentropfen
  • Schmerz- und Erkältungsmittel
  • Medikamente gegen Fieber und Entzündungen
  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Allergiemittel
  • Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen, Epilepsie oder Bluthochdruck

Die einfachsten Wege, sich über Nebenwirkungen schlau zu machen, ist ein Blick auf den Beipackzettel oder die Nachfrage beim Apotheker. 

Sicher fühlen – sicher fahren

„Wer sich am Steuer unsicher fühlt, sollte Verwandte oder Bekannte auf dem Beifahrersitz mitnehmen und um eine ehrliche Rückmeldung zum Fahrverhalten bitten", rät Jürgen Brenner-Hartmann, Fachleiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. Eine paar Stunden begleitetes Fahren bringen die nötige Praxis oft schnell zurück. „Ist das nicht möglich, können Senioren auch das Angebot von Fahrschulen in Anspruch nehmen. Eine Fahrstunde aus dem Programm für ältere Fahrer kostet etwa 40 Euro und kann eine erste Anlaufstelle sein“, empfiehlt Brenner-Hartmann. Auch die Landesverkehrswacht bietet Trainings wie Einparken oder Fahren im Winter an. Das Wichtigste ist, in Übung zu bleiben.

Wer seine eigene Fahrsicherheit testen möchte, kann beim TÜV einen kostenpflichtigen Fitness-Check durchführen lassen. In diesem streng vertraulichen Test werden Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit getestet, mitgebrachte medizinische Befunde bewertet und falls erforderlich ein praktischer Fahrtest durchgeführt. Individuelle Empfehlungen gibt es mit auf den Weg.

Testen Sie Ihre Reaktionsfähigkeit im Reaktionsspiel des TÜV SÜD

Von: Sandra Göbel/Simone Lang