Gesundheit heute

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Das Verhütungsstäbchen (Hormonimplantat, Verhütungsimplantat) ist eine hormonelle Verhütungsmethode. Das kleine Kunststoffstäbchen wird unter die Haut am Oberarm implantiert und gibt dort kontinuierlich das Hormon Gestagen ab. Das Verhütungsstäbchen schützt bis zu 3 Jahre lang sehr sicher vor einer Schwangerschaft, indem es den Eisprung verhindert. Außerdem verändert sich durch das Gestagen die Gebärmutterschleimhaut, sodass sich ein befruchtetes Ei nicht einnisten könnte.

Durchführung. Die Ärzt*in setzt das Stäbchen unter örtlicher Betäubung zwischen dem ersten und fünften Zyklustag ein. Mit einer Einführhülse wird das Stäbchen direkt unter die Haut an der Innenseite des Oberarms geschoben (implantiert). Um Infektionen und Blutergüsse zu vermeiden, legt sie anschließend einen Druckverband an. Der Verhütungsschutz setzt sofort ein. Implantiert man das Stäbchen an einem anderen Tag im Zyklus, muss die Frau für 7 Tage zusätzlich verhüten.

Die Frau sollte regelmäßig tasten, ob das Stäbchen noch an Ort und Stelle liegt. Selten sind Wanderungen des Implantats in Gefäße oder den Brustkorb möglich. Jedes nicht im Arm tastbare Implantat sollte mithilfe bildgebender Verfahren (dafür genügt meistens ein Ultraschall) lokalisiert und ggf. chirurgisch entnommen werden.

Spätestens nach drei Jahren muss das Stäbchen mit einem kleinen Schnitt von 2–3 mm entfernt werden. Eine Entfernung bei Unverträglichkeit ist aber jederzeit auch früher möglich. Es wird dringend empfohlen, dass nur Ärzt*innen das Stäbchen einlegen und entfernen, die ein spezielles Training absolviert haben.

Nebenwirkungen. Das Verhütungsstäbchen enthält wie die Minipille nur das Hormon Gestagen – also anders als die "normale" Pille kein Östrogen. Dennoch kommt es auch unter dem Verhütungsstäbchen zu Nebenwirkungen. Bei 25 % der Frauen treten Zwischenblutungen auf, bei 20 % der Anwenderinnen bleibt die Periode komplett aus. Ferner sind Nebenwirkungen wie Akne, Brustspannen, Gewichtszunahme, depressive Verstimmungen, Haarausfall und Kopfschmerzen möglich.

Bei der Einlage und der Entfernung des Verhütungsstäbchens sind vorübergehende Schmerzen, Schwellungen, Blutergüsse und Juckreiz an der betroffenen Körperstelle am Oberarm möglich – in selten Fällen eine Infektion, eine Narbe, ein Abszess oder lokale Taubheitsgefühle.

Weil das Verhütungsstäbchen kein Östrogen enthält, ist es gerade für solche Frauen eine Alternative zur Pille, die Präparate mit Östrogen nicht vertragen oder einnehmen dürfen. Das Stäbchen eignet sich auch für Frauen mit chronischen Magen-Darm-Krankheiten, bei denen die Pille nicht immer die volle Wirkung entfaltet.

Sicherheit. Studien ergaben einen Pearl-Index von unter 0,1. Damit ist das Verhütungsstäbchen sicherer als die Pille. Günstig für die Verhütungssicherheit ist auch, dass Anwendungsfehler durch die Frau ausgeschlossen sind. Das Verhütungsstäbchen bietet allerdings keinen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

Wie bei allen hormonellen Verhütungsmethoden schwächt sich die Verhütungswirkung ab, wenn gleichzeitig bestimmte Medikamente eingenommen werden. Dazu gehören manche Antibiotika und Psychopharmaka. Teilen Sie also Ihrer Ärzt*in oder Apotheker*in mit, wenn Sie das Verhütungsstäbchen nutzen.

Kosten. Das Verhütungsstäbchen kostet inklusive der Implantation um die 300 Euro. Für Frauen unter 22 Jahren übernehmen manchmal die Krankenkassen die Kosten.

Ab 18 Jahren müssen Sie aber in jedem Fall eine Zuzahlung leisten.

Weiterlesen:

andere hormonelle Verhütungsmethoden

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Aktualisiert durch Dr. Tobias Höflein
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Röteln-Infektion bei Schwangeren

Mikrozephalie kann Folge sein

Die Mikrozephalie – ein zu kleiner Kopf bei Neugeborenen – erlangte als Folge der Zika-Virus-Infektion hohe Aufmerksamkeit. Doch auch hierzulande gibt es infektionsbedingte Mikrozephalien, etwa als Folge einer Rötelninfektion während der Schwangerschaft.

Röteln werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Eine Röteln-Infektion führt bei Kindern und Erwachsenen typischerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. In der Schwangerschaft gehören Röteln jedoch zu den am meisten gefürchteten Infektionen, denn es droht eine Fehlbildung des Kindes.

Zeitpunkt der Röteln-Infektion entscheidend

„Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, weil sie keine ausreichende Immunität gegen das Virus hat, kann sich das Röteln-Virus über die Plazenta im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion während der Schwangerschaft ab“, erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) mit Sitz in München.

Laut Robert Koch-Institut zeigen Beobachtungen, dass in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion in 90 Prozent der Fälle Schädigung des Embryos verursacht. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Schädigungen und beträgt im mittleren Drittel noch etwa 25–30 Prozent. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen berichtet.

Mikrozephalie führt zu Entwicklungsstörungen

Röteln können eine Vielzahl von Fehlbildungen beim Fötus verursachen, wobei hauptsächlich das zentrale Nervensystem, Auge, Ohr und Herz betroffenen sind. „Weitere mögliche Folgen sind unter anderem ein geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Leber und Milz, Enzephalitis [Gehirnentzündung], Hepatitis [Leberentzündung], Myokarditis [Herzmuskelentzündung] oder eben auch eine Mikrozephalie“, ergänzt Dr. Albring. „Bei einer Mikrozephalie kommen die betroffenen Kinder mit einem auffällig kleinen Kopf zur Welt – der Umfang liegt deutlich unter 32 Zentimetern. In manchen Fällen ist das Köpfchen kaum größer als eine Apfelsine. Mit zunehmendem Alter zeigt sich oft erst das Ausmaß der damit einhergehenden Entwicklungsstörung, weil sich das Gehirn nicht richtig entwickelt und der Kopf nicht entsprechend dem Körperwachstum mitwächst.“

Röteln-Impfung: Doppelt hält besser

Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und insbesondere Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Röteln-Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben, ohne Immunschutz sind sowie nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind. Sie können sich vor einer Röteln-Virus-Infektion durch die Impfung schützen, und dadurch das ungeborene Kind vor Schäden bewahren“, bekräftigt Dr. Albring. Die Kosten für die Standardimpfung für Frauen im gebärfähigen Alter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: BVF

Von: Sandra Göbel/BVF