Gesundheit heute

Dreimonatsspritze

Die Dreimonatsspritze ist eine hormonelle Verhütungsmethode. Dabei wird der Frau alle drei Monate von der Frauenärzt*in das Hormon Gestagen in einen Muskel oder unter die Haut gespritzt. Das so angelegte Gestagen-Depot gibt dann kontinuierlich geringe Hormonmengen ins Blut ab, wodurch für drei Monate ein sehr sicherer Empfängnisschutz gewährleistet ist. Die Hormone verhindern nämlich, dass ein Eisprung stattfindet. Außerdem verändern sie die Gebärmutterschleimhaut so, dass sich ein befruchtetes Ei nicht einnisten kann.

Anwendung. Die erste Spritze gibt die Frauenärzt*in während der ersten fünf Tage des Zyklus, also nach Menstruationsbeginn. Das Gestagen wird je nach Präparat entweder in einen Muskel oder unter die Haut gespritzt. Der Verhütungsschutz beginnt sofort und hält circa 90 Tage an. Setzt die Ärzt*in die Spritze nach dem 5. Tag des Zyklus, schützt die Spritze erst 7 Tage später vor einer Schwangerschaft.

Nebenwirkungen. Das Konzept der Dreimonatsspritze klingt erst einmal sehr verlockend – schließlich muss sich die Anwenderin nach dem Piks für drei Monate keine Gedanken mehr über die Verhütung machen. Die Dreimonatsspritze hat aber auch deutliche Nachteile gegenüber anderen hormonellen Verhütungsmitteln wie der Pille. Zum Beispiel ist das Gestagen relativ hoch dosiert, sodass sie häufiger Nebenwirkungen verursacht. Dann kommt es zum Beispiel zu starker Gewichtszunahme, Galaktorrhö, Libidoverlust, Blähungen, Schwindel, Kopfschmerzen und depressiven Verstimmungen. Bei entsprechender Veranlagung kann Akne auftreten (oder schlimmer werden). Bei jüngeren Frauen kann die Dreimonatsspritze die Knochendichte (Osteoporose) verringern. Viele Frauen haben nach der 1. Dreimonatsspritze zunächst Zwischenblutungen, langfristig bleibt bei der Mehrzahl der Frauen die Monatsblutung aus. Nach der Behandlung dauert es 4–8 Monate, bis sich wieder ein regelmäßiger Zyklus einstellt. Frauen mit Kinderwunsch sollten also gut abwägen, ob die Dreimonatsspritze eine gute Wahl für sie ist.

Im Gegensatz zur "Pille" und Minipille lässt sich die Dreimonatsspritze bei Unverträglichkeit nicht sofort absetzen. Deshalb sowie aufgrund der ausgeprägten Nebenwirkungen ist die Dreimonatsspritze nur für Frauen geeignet, die andere Verhütungsmethoden nicht vertragen und/oder bei denen die regelmäßige Einnahme der "Pille" schwierig, eine dauerhafte Verhütung aber gewünscht ist. Das kann z. B. der Fall sein bei sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Flugbegleiterinnen), bei chronischen Magen-Darm-Erkrankungen, aber auch bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie geistiger Behinderung.

Nach einer Schwangerschaft kann frühestens sechs Wochen nach der Entbindung mit der Dreimonatsspritze verhütet werden, da sonst schwere und verlängerte Blutungen drohen.

Sicherheit. Mit einem Pearl-Index von 0,3 bis 0,88 ist die Dreimonatsspritze ein sehr sicheres Verhütungsmittel. Voraussetzung ist, dass die Spritze pünktlich alle drei Monate gesetzt wird. Einen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten bietet die Dreimonatsspritze nicht.

Kosten. Die Dreimonatsspritze kostet um die 30 Euro, dazu kommen die Kosten für das Verabreichen der Spritze. Bei Frauen unter 22 Jahren bezahlt die gesetzliche Krankenkasse.

Weiterlesen:

andere hormonelle Verhütungsmethoden

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Aktualisiert durch: Sara Steer
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Röteln-Infektion bei Schwangeren

Mikrozephalie kann Folge sein

Die Mikrozephalie – ein zu kleiner Kopf bei Neugeborenen – erlangte als Folge der Zika-Virus-Infektion hohe Aufmerksamkeit. Doch auch hierzulande gibt es infektionsbedingte Mikrozephalien, etwa als Folge einer Rötelninfektion während der Schwangerschaft.

Röteln werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Eine Röteln-Infektion führt bei Kindern und Erwachsenen typischerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. In der Schwangerschaft gehören Röteln jedoch zu den am meisten gefürchteten Infektionen, denn es droht eine Fehlbildung des Kindes.

Zeitpunkt der Röteln-Infektion entscheidend

„Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, weil sie keine ausreichende Immunität gegen das Virus hat, kann sich das Röteln-Virus über die Plazenta im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion während der Schwangerschaft ab“, erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) mit Sitz in München.

Laut Robert Koch-Institut zeigen Beobachtungen, dass in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion in 90 Prozent der Fälle Schädigung des Embryos verursacht. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Schädigungen und beträgt im mittleren Drittel noch etwa 25–30 Prozent. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen berichtet.

Mikrozephalie führt zu Entwicklungsstörungen

Röteln können eine Vielzahl von Fehlbildungen beim Fötus verursachen, wobei hauptsächlich das zentrale Nervensystem, Auge, Ohr und Herz betroffenen sind. „Weitere mögliche Folgen sind unter anderem ein geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Leber und Milz, Enzephalitis [Gehirnentzündung], Hepatitis [Leberentzündung], Myokarditis [Herzmuskelentzündung] oder eben auch eine Mikrozephalie“, ergänzt Dr. Albring. „Bei einer Mikrozephalie kommen die betroffenen Kinder mit einem auffällig kleinen Kopf zur Welt – der Umfang liegt deutlich unter 32 Zentimetern. In manchen Fällen ist das Köpfchen kaum größer als eine Apfelsine. Mit zunehmendem Alter zeigt sich oft erst das Ausmaß der damit einhergehenden Entwicklungsstörung, weil sich das Gehirn nicht richtig entwickelt und der Kopf nicht entsprechend dem Körperwachstum mitwächst.“

Röteln-Impfung: Doppelt hält besser

Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und insbesondere Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Röteln-Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben, ohne Immunschutz sind sowie nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind. Sie können sich vor einer Röteln-Virus-Infektion durch die Impfung schützen, und dadurch das ungeborene Kind vor Schäden bewahren“, bekräftigt Dr. Albring. Die Kosten für die Standardimpfung für Frauen im gebärfähigen Alter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: BVF

Von: Sandra Göbel/BVF