Gesundheit heute

Minipille

Die Minipille ist ein hormonelles Verhütungsmittel. Sie enthält im Gegensatz zur normalen „Pille" ausschließlich ein niedrig dosiertes Gestagen wie z. B. Levonorgestrel und kein Östrogen.

Die Präparate enthielten ursprünglich sehr niedrige Dosierungen an Gestagen – daher der Name „Minipille“. Inzwischen sind jedoch auch höher dosierte Präparate auf dem Markt.

Niedrig dosierte Gestagen-Präparate verhindern den Eisprung in der Regel nicht: Sie verfestigen nur den Gebärmutterhalsschleim und hemmen den Aufbau der Gebärmutterschleimhaut, sodass sich kein Ei einnisten kann.

Anwendung. Wie bei der normalen Pille, muss die Frau auch die Minipille jeden Tag einnehmen. Die Minipille wird aber nach 21 Tagen nicht ausgesetzt, sondern durchgängig eingenommen. Weil es keine Pause gibt, kommt es auch zu keiner Blutung. Eine Ausnahme sind Minipillen mit Drospirenon. 4 Tabletten aus dem Drospirenon-Blister enthalten keinen Wirkstoff, sodass es in dieser Zeit oft zu Blutungen kommt.

Entscheidend für die Verhütungssicherheit ist die regelmäßige Einnahme der Minipille. Bei Präparaten mit Levonorgestrel ist das besonders wichtig. Weicht die Einnahme nur 3 Stunden vom üblichen Zeitpunkt ab, schützt sie nicht mehr zuverlässig.

Wer die Einnahme der Minipille vergessen hat, holt sie nach und muss für die nächsten sieben Tage zusätzlich verhüten.

Nebenwirkungen. Weil die Minipille nur Gestagen und kein Östrogen enthält, sind die Nebenwirkungen geringer als bei der normalen Pille. So kommt es zum Beispiel seltener zu Kopfschmerzen, depressiven Verstimmungen oder Veränderungen der Libido. Gerade bei niedrig dosierten Präparaten kann es unter der Minipille allerdings zu Zwischenblutungen kommen.

Auch das Risiko für Thrombosen ist bei der Minipille niedriger als bei den kombinierten Östrogen-Gestagen-Pillen. Sie eignet sich deshalb vor allem für Frauen, die kein Östrogen vertragen oder ein erhöhtes Thromboserisiko aufweisen. Dies besteht etwa bei Migräne mit Aura, Thrombosen in der Vergangenheit, Hypertonie, erhöhten Blutfettwerten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Raucherinnen und adipösen Frauen über 35 Jahren.
Auch während der Stillzeit gilt die Minipille als Mittel der Wahl. Denn die niedrig dosierten Gestagene beeinflussen die Milchmenge und -zusammensetzung nicht.

Sicherheit. Die Minipille hat einen Pearl-Index von 0,5–3 und ist damit weniger sicher als die normale Pille. Gerade bei Levonorgestrel kommt es immer wieder vor, dass Nutzerinnen das Einnahme-Zeitfenster nicht einhalten und so die Verhütungssicherheit sinkt. Die Minipille schützt nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

Kosten. In Deutschland ist die Minipille verschreibungspflichtig: Gegen Rezept sind verschiedene Pillenpräparate in allen Apotheken erhältlich. Frauen über 21 Jahren müssen die Minipille selbst bezahlen. Je nach Präparat kosten sie in der Dreimonatspackung bis zu 45 Euro.

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andere hormonelle Verhütungsmethoden

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Aktualisiert und bearbeitet von Sara Steer.
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Röteln-Infektion bei Schwangeren

Mikrozephalie kann Folge sein

Die Mikrozephalie – ein zu kleiner Kopf bei Neugeborenen – erlangte als Folge der Zika-Virus-Infektion hohe Aufmerksamkeit. Doch auch hierzulande gibt es infektionsbedingte Mikrozephalien, etwa als Folge einer Rötelninfektion während der Schwangerschaft.

Röteln werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Eine Röteln-Infektion führt bei Kindern und Erwachsenen typischerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. In der Schwangerschaft gehören Röteln jedoch zu den am meisten gefürchteten Infektionen, denn es droht eine Fehlbildung des Kindes.

Zeitpunkt der Röteln-Infektion entscheidend

„Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, weil sie keine ausreichende Immunität gegen das Virus hat, kann sich das Röteln-Virus über die Plazenta im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion während der Schwangerschaft ab“, erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) mit Sitz in München.

Laut Robert Koch-Institut zeigen Beobachtungen, dass in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion in 90 Prozent der Fälle Schädigung des Embryos verursacht. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Schädigungen und beträgt im mittleren Drittel noch etwa 25–30 Prozent. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen berichtet.

Mikrozephalie führt zu Entwicklungsstörungen

Röteln können eine Vielzahl von Fehlbildungen beim Fötus verursachen, wobei hauptsächlich das zentrale Nervensystem, Auge, Ohr und Herz betroffenen sind. „Weitere mögliche Folgen sind unter anderem ein geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Leber und Milz, Enzephalitis [Gehirnentzündung], Hepatitis [Leberentzündung], Myokarditis [Herzmuskelentzündung] oder eben auch eine Mikrozephalie“, ergänzt Dr. Albring. „Bei einer Mikrozephalie kommen die betroffenen Kinder mit einem auffällig kleinen Kopf zur Welt – der Umfang liegt deutlich unter 32 Zentimetern. In manchen Fällen ist das Köpfchen kaum größer als eine Apfelsine. Mit zunehmendem Alter zeigt sich oft erst das Ausmaß der damit einhergehenden Entwicklungsstörung, weil sich das Gehirn nicht richtig entwickelt und der Kopf nicht entsprechend dem Körperwachstum mitwächst.“

Röteln-Impfung: Doppelt hält besser

Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und insbesondere Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Röteln-Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben, ohne Immunschutz sind sowie nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind. Sie können sich vor einer Röteln-Virus-Infektion durch die Impfung schützen, und dadurch das ungeborene Kind vor Schäden bewahren“, bekräftigt Dr. Albring. Die Kosten für die Standardimpfung für Frauen im gebärfähigen Alter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: BVF

Von: Sandra Göbel/BVF