Gesundheit heute

Knaus-Ogino-Methode

Die Knaus-Ogino-Methode (Kalendermethode) ist die einfachste aller natürlichen Verhütungsmethoden. Man braucht nur einen Taschenkalender. Dann berechnet man auf Basis der angenommenen Zykluslänge, wann die Frau theoretisch ihre fruchtbaren Tage hat. Die Knaus-Ogino-Methode zählt zu den unsicheren Verhütungsmethoden.

Durchführung. Zuerst notiert die Frau über mindestens sechs Monate ihre Zykluslängen. Ein Zyklus umfasst den Zeitraum zwischen dem ersten Tag der Menstruation und dem letzten Tag vor der nächsten Menstruation. Zur Berechnung des ersten fruchtbaren Tages zieht man dann vom kürzesten Zyklus (z. B. 27 Tage) 18 Tage und vom längsten Zyklus (z. B. 31) 11 Tage ab, d. h. die voraussichtlich fruchtbaren Tage des nächsten Zyklus dauern vom 9. bis 20. Zyklustag.

Der Berechnung liegt zugrunde, dass bei einem durchschnittlichen Zyklus von 28 Tagen der Eisprung zwischen den 13. und 17. Tag nach Zyklusbeginn fällt und dass Spermien bis zu einer Woche überleben können.

Sicherheit. Mit einem Pearl-Index von 9 ist Knaus-Ogino etwas für Paare, die das Risiko lieben. Weil der weibliche Zyklus von Monat zu Monat stark variieren kann, ist die Methode nicht geeignet, um eine Schwangerschaft zu verhindern.

Weiterlesen: weitere natürliche Verhütungsmethoden

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler; Redaktionelle Bearbeitung und Aktualisierung: Sara Steer
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Röteln-Infektion bei Schwangeren

Mikrozephalie kann Folge sein

Die Mikrozephalie – ein zu kleiner Kopf bei Neugeborenen – erlangte als Folge der Zika-Virus-Infektion hohe Aufmerksamkeit. Doch auch hierzulande gibt es infektionsbedingte Mikrozephalien, etwa als Folge einer Rötelninfektion während der Schwangerschaft.

Röteln werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Eine Röteln-Infektion führt bei Kindern und Erwachsenen typischerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. In der Schwangerschaft gehören Röteln jedoch zu den am meisten gefürchteten Infektionen, denn es droht eine Fehlbildung des Kindes.

Zeitpunkt der Röteln-Infektion entscheidend

„Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, weil sie keine ausreichende Immunität gegen das Virus hat, kann sich das Röteln-Virus über die Plazenta im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion während der Schwangerschaft ab“, erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) mit Sitz in München.

Laut Robert Koch-Institut zeigen Beobachtungen, dass in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion in 90 Prozent der Fälle Schädigung des Embryos verursacht. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Schädigungen und beträgt im mittleren Drittel noch etwa 25–30 Prozent. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen berichtet.

Mikrozephalie führt zu Entwicklungsstörungen

Röteln können eine Vielzahl von Fehlbildungen beim Fötus verursachen, wobei hauptsächlich das zentrale Nervensystem, Auge, Ohr und Herz betroffenen sind. „Weitere mögliche Folgen sind unter anderem ein geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Leber und Milz, Enzephalitis [Gehirnentzündung], Hepatitis [Leberentzündung], Myokarditis [Herzmuskelentzündung] oder eben auch eine Mikrozephalie“, ergänzt Dr. Albring. „Bei einer Mikrozephalie kommen die betroffenen Kinder mit einem auffällig kleinen Kopf zur Welt – der Umfang liegt deutlich unter 32 Zentimetern. In manchen Fällen ist das Köpfchen kaum größer als eine Apfelsine. Mit zunehmendem Alter zeigt sich oft erst das Ausmaß der damit einhergehenden Entwicklungsstörung, weil sich das Gehirn nicht richtig entwickelt und der Kopf nicht entsprechend dem Körperwachstum mitwächst.“

Röteln-Impfung: Doppelt hält besser

Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und insbesondere Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Röteln-Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben, ohne Immunschutz sind sowie nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind. Sie können sich vor einer Röteln-Virus-Infektion durch die Impfung schützen, und dadurch das ungeborene Kind vor Schäden bewahren“, bekräftigt Dr. Albring. Die Kosten für die Standardimpfung für Frauen im gebärfähigen Alter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: BVF

Von: Sandra Göbel/BVF