Gesundheit heute

In-vitro-Fertilisation: großes Glück – oder riesige Enttäuschung

Die Geburt des ersten Retortenbabys Louise Brown 1978 in England war eine Sensation. Mediziner beschworen den Sieg über die ungewollte Kinderlosigkeit und Hunderttausende kinderlose Paare schöpften Hoffnung. Obwohl die Erfolgsaussichten der IVF zunächst gering waren, mangelte es ihr von Anfang an nicht an Patienten. Heute unterziehen sich allein in Deutschland 40 000 Frauen jährlich einer In-vitro-Fertilisation und weltweit dürften mittlerweile mehr als fünf Millionen Kinder im Reagenzglas gezeugt sein, Tendenz steigend. Die Reproduktionsmedizin zählt zu den größten Wachstumsbereichen der Medizin.

Die Hälfte der Paare hält am Ende der Behandlungsmühen irgendwann im Kreißsaal zwar erschöpft, aber glücklich ihren Säugling in den Armen. Endlich! Der Preis war hoch, aber er hat sich gelohnt. Demgegenüber steht jedoch die andere Hälfte, bei denen auch nach so und so vielen Versuchen der Erfolg ausbleibt, sich Verzweiflung und Enttäuschung breit machen, man aber auch nicht so wirklich aufgeben mag. Der (rechtzeitige) Ausstieg aus dem Behandlungskarussell fällt schwer. Und hängt man einmal drin, interessiert sich kaum jemand für die Gefühle des betroffenen Paares. Vor allem Frauen reagieren dann häufig mit depressiven Phasen, Schuldgefühlen und sozialem Rückzug. Und manche bis dato langjährig stabile Beziehungen halten plötzlich dem Druck nicht mehr Stand und zerbrechen.

Vielleicht hilft es, sich vor Augen zu halten, dass viele Paare, die sich nach etlichen Versuchen zum Aufhören durchgerungen haben, sich darüber im Nachhinein einfach nur erleichtert Äußern. Der Abschied vom Kinderwunsch fällt schwer, wird im Nachhinein aber häufig als ein erholsamer Wieder-Einstieg in ein Leben frei von Hormonspritzen und Samenproben und als Neustart der Beziehung erlebt.

Und die Paare, bei denen es geklappt hat? Irgendwann stellt sich auch nach einer gelungenen IVF-Behandlung die Normalität ein: Schwangerschafts- und Geburtsverlauf, Elternglück oder Erziehungsprobleme dürften bei den weltweit mittlerweile fünf Millionen Retortenkindern letztendlich nicht anders sein, als bei einer natürlich gezeugten Nachkommenschaft.

Louise Brown war im Gegensatz zu ihren Eltern beim Thema Nachwuchs nicht auf Ärztliche Hilfe angewiesen und brachte im Januar 2007 ihr erstes Kind zur Welt.

Weiterlesen: In-vitro-Fertilisation

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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EuGH-Urteil bedroht Apothekendichte

Versandhandelverbot als Lösung?

Ende Oktober 2016 hatte der EuGH geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen Europäisches Recht verstößt. Die Apotheker sehen die bundesweite Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken in Gefahr.

Die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf dem Urteil zufolge nicht für ausländische Versandapotheken gelten. „Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können“, fordert Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt.“ Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weist einen Durchschnitt von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner auf. In Deutschland stehen statistisch gesehen nur 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner zur Verfügung.

Mehrheit der EU-Länder verbietet Versandhandel

Nachdem EuGH-Urteil beschäftigt die Apotheker vor allem eine Frage: Wie wird der Gesetzesgeber auf das Urteil reagieren? In nur sieben der 28 EU-Länder ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Neben Deutschland zählen dazu beispielweise Dänemark, Schweden und Großbritannien. Drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene festzulegen. im Jahr 2003 hatte der EuGH geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, jedoch nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt. Apotheker der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordern die Politiker dazu auf, die künftige Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken mit ausreichender Apothekendichte sicherzustellen.

Von: Julia Schmidt/ABDA