Gesundheit heute

Der Weg zur professionellen Hilfe bei Kinderlosigkeit

Viele Paare, die sich schon längere Zeit um eine Schwangerschaft bemühen, entschließen sich, ärztlichen Rat und Hilfe zu holen. Erste Ansprechpartner sind in der Regel der Frauenarzt sowie der Urologe für den Mann. In größeren Städten gibt es mittlerweile auch auf die Fortpflanzungsmedizin spezialisierte Kinderwunschzentren.

Davon ausgehend, dass das Alter der Frau ein wichtiger Faktor für die Erfolgsaussichten einer Kinderwunschbehandlung sind, weisen viele Kinderwunschzentren Frauen, die älter als 40 Jahre alt sind, auf die deutlich geringeren Erfolgschancen reproduktionsmedizinischen Therapien hin, und bei einem Alter über 45 Jahren raten die Mehrzahl der Ärzte generell von ihnen ab.

Bevor die Ärzte mit den körperlichen Untersuchungen und der ausführlichen Sterilitätsdiagnostik (Sterilitätsdiagnostik bei der Frau, Sterilitätsdiagnostik beim Mann) beginnen, werden in einem ausführlichen Erstgespräch Fragen zu früheren Erkrankungen und eventuellen (Fehl-)Geburten abgeklärt. Aber auch intime Fragen zum Umgang mit der Sexualität oder zur Lebensweise (z. B. Alkohol- und Zigarettenkonsum) des Paares sind für die weitere Diagnostik unerlässlich:

  • Wie lange besteht der Kinderwunsch schon bei Ihnen?
  • Wer leidet in Ihrer Partnerschaft mehr unter dem unerfüllten Kinderwunsch, die Frau oder der Mann?
  • Wie häufig haben Sie Geschlechtsverkehr und wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Sexualität?
  • Hat sich Ihr Sexualverhalten im Hinblick auf Ihren Kinderwunsch verändert?
  • Was könnten die Ursachen für Ihre Unfruchtbarkeit sein?
  • Wie sollte Ihre Kinderlosigkeit behandelt werden und wo sehen Sie die Grenzen einer Sterilitätsbehandlung?
  • Wie geht es weiter, wenn die Behandlung erfolglos bleibt?

Für viele Paare ist es ungewohnt und vielleicht auch unangenehm solche Fragen zu beantworten, wichtig ist deswegen, sich an einen Arzt oder eine Ärztin zu wenden, denen man vertraut. Aber auch dann sollte man nur das von sich preisgeben, was man zu erzählen bereit ist.

Sinnvoll ist, zum Erstgespräch alle früheren Untersuchungsbefunde und Operationsberichte mitzubringen. Da sowohl beim Mann als auch bei der Frau Fruchtbarkeitsstörungen vorliegen können, werden grundsätzlich beide untersucht.

Zur Ursachenklärung der Kinderlosigkeit werden mehrere Untersuchungen durchgeführt, die teilweise sehr (zeit)aufwendig sind und den Betroffenen viel Geduld abfordern. Auch Angst und Unbehagen vor einer medizinischen Behandlung können sich zu diesem Zeitpunkt noch einstellen. Solche Gefühle sollten ernst genommen werden; oft hilft es, die Entscheidung und deren mögliche Folgen noch einmal ausführlich mit dem Partner oder einem professionellen Berater zu besprechen. Wichtig ist, dass sich das Paar gemeinsam für oder gegen eine Therapie entscheidet.

Die Kosten für das Gespräch und die ersten Untersuchungen übernimmt die gesetzliche oder private Krankenkasse; für die reproduktionsmedizinische Behandlung zahlt die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise muss das Paar verheiratet sein.

Weiterführende Informationen

  • www.repromed.de – Internetseite des Bundesverbands Reproduktionstechnischer Zentren Deutschlands, Düsseldorf: Gute Internetseite mit allen medizinischen und (kosten)rechtlichen Informationen zur ungewollten Kinderlosigkeit, einschließlich weiterführender Links und Adressen zu Reproduktionszentren und Selbsthilfegruppen.
  • www.donogene-insemination.de – Internetseite des Arbeitskreises Donogene Insemination, Fulda: Übersichtliche Information zur deutschen Rechtslage und Therapiemöglichkeiten. Mit Verlinkung zu bundesweit allen Samenbanken, Praxen, Kinderwunschzentren und Selbsthilfegruppen.

Weiterlesen:

  • Sterilitätsdiagnostik
  • Sterilitätstherapie

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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EuGH-Urteil bedroht Apothekendichte

Versandhandelverbot als Lösung?

Ende Oktober 2016 hatte der EuGH geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen Europäisches Recht verstößt. Die Apotheker sehen die bundesweite Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken in Gefahr.

Die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf dem Urteil zufolge nicht für ausländische Versandapotheken gelten. „Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können“, fordert Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt.“ Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weist einen Durchschnitt von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner auf. In Deutschland stehen statistisch gesehen nur 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner zur Verfügung.

Mehrheit der EU-Länder verbietet Versandhandel

Nachdem EuGH-Urteil beschäftigt die Apotheker vor allem eine Frage: Wie wird der Gesetzesgeber auf das Urteil reagieren? In nur sieben der 28 EU-Länder ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Neben Deutschland zählen dazu beispielweise Dänemark, Schweden und Großbritannien. Drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene festzulegen. im Jahr 2003 hatte der EuGH geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, jedoch nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt. Apotheker der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordern die Politiker dazu auf, die künftige Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken mit ausreichender Apothekendichte sicherzustellen.

Von: Julia Schmidt/ABDA