Gesundheit heute

Kuren zur Vorsorge und Rehabilitation

Kuren sollen zum einen Krankheiten verhindern, also vorbeugend wirken, zum anderen die Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall ermöglichen, also der Rehabilitation dienen. Der Begriff „Kur“ wird heute offiziell gar nicht mehr verwendet; stattdessen sprechen die Krankenkassen von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Bei der Rehabilitation geht es darum, die Folgeschäden von Krankheiten oder Verletzungen möglichst gering zu halten.

Angebot der Krankenkassen:

  • Mutter-Kind-Kuren: Jeder, der ein Kind erzieht oder erzogen hat, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, alleine oder mit dem Kind, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Kur attestiert. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, allerdings ist für Erwachsene eine Zuzahlung erforderlich. Fast die Hälfte der zunächst abgelehnten Mutter-Kind-Kuranträge wird in einem zweiten Anlauf genehmigt. Zu bedenken ist dabei, dass Kuren mit kleinen Kindern nicht immer erholsam sind; denn oft fehlt eine Fremdbetreuung der Kinder, und die in den Kindergruppen schnell ausgetauschten Infekte sind nicht kurfördernd. Eine Mutter-Kind-Kur kann sowohl wegen der medizinischen Bedürfnisse des Kindes (Kinderkur) beantragt werden als auch wegen der medizinischen Bedürfnisse eines Elternteils; im letzteren Fall fährt Mutter oder Vater alleine in die Kur oder sie nehmen das Kind als Begleitperson mit.
  • Ambulante Vorsorgemaßnahmen: Diese Kuren dürfen nur in anerkannten Kurorten oder Heilbädern durchgeführt werden (daher heißen sie auch Badekuren). Ambulante Vorsorgemaßnahmen müssen teilweise selbst bezahlt werden (z. B. Übernachtungen); die Krankenkasse kann jedoch einen Zuschuss zu diesen Kosten gewähren. Eine besondere Form der ambulanten Vorsorge ist die Kompaktkur. Sie bietet einen intensivierten Behandlungsablauf, wird allerdings nur bei bestimmten Krankheitsbildern und nicht überall angeboten.
  • Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen: Hier wohnt der Patient zuhause und wird in Wohnortnähe behandelt.
  • Stationäre Vorsorgekur: Ganztägige Vorsorgemaßnahmen in einer Kurklinik.
  • Stationäre Rehabilitation: Klassische Form der Kur mit ganztägiger Behandlung in einer Kurklinik.
  • Anschlussheilbehandlung (AHB): Kur zur Rehabilitation direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, z. B. nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt.

Weiterführende Informationen

  • www.muettergenesungswerk.de – Website der Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk, Berlin: Bietet Antworten auf Fragen rund um Kuren, außerdem die Aufstellung von 88 Kurhäusern und Einrichtungen zur Vorsorge und Rehabilitation und eine Online-Suche nach einer der 1 300 Beratungs- und Vermittlungsstellen.
  • www.arbeitsgemeinschaft-kinderrehabilitation.de – Internetseite der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugend-Rehabilitation e. V., Bad Kreuznach: Infos zu Fragen zur Kinder- und Jugendrehabilitation.
  • www.rehadat.de – Internetseite der Deutschen Wirtschaft Köln: Hilfsmittel zur beruflichen Rehabilitation, Praxisbeispiele, Literatur und eine ausführliche Liste von Werkstätten.

Was Kuren bringen

Wie ein Blick nach Frankreich, England oder in die USA zeigt, sind medizinische Kuren außerhalb des deutschsprachigen Raums nur wenig bekannt. Und Skeptiker bezeichnen das Kurwesen hierzulande schon mal als einen „von Bismarck zur sozialen Befriedung geförderten Zauberberg-Sumpfblüten-Zopf“ (Prof. Klaus Dörner). Tatsächlich ist bis heute unklar, welchen medizinischen Wert das Kurwesen in einem modernen Gesundheitssystem hat. Kritiker geben zu bedenken, dass die für Kuren eingesetzten Geldmittel durch Hilfsangebote vor Ort weitaus besser genutzt werden könnten. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung sei weniger durch Erholung als vielmehr durch Lösung von Konflikten und Entlastung im Alltag zu erreichen. Viele Gesundheitsprobleme beträfen zudem ein ganzes System (z. B. das System Familie), das durch Kuren nur in Ausnahmefällen ganzheitlich zu erreichen ist. Außerdem stünden für viele der ehemals in Kuren behandelten Erkrankungen wie z. B. Asthma oder Neurodermitis heute wirkungsvolle Medikamente und vor Ort durchzuführende Therapiekonzepte zur Verfügung.

In der Tat greifen Kuren noch heute sehr stark auf physikalische Anwendungen zurück (z. B. Bäder- und Massagetherapie) und damit auf passive Therapieformen, für die ein wissenschaftlicher Wirknachweis nicht immer gegeben ist. Andererseits können gut geplante Kuren gerade in der Rehabilitation Konzepte und Lösungswege vermitteln, ohne die so mancher Knoten im Alltag gar nicht zu lösen wäre.

Zu erwarten ist, dass das Kurwesen vor dem Hintergrund der knapper werdenden Geldmittel im Gesundheitswesen in Zukunft stärker auf den Prüfstand gestellt wird. Mutter-Kind-Kuren werden dagegen seit der Gesundheitsreform 2007 verstärkt gefördert.

Der Kurantrag und die Kostenübernahme

Einen Kurantrag kann jeder stellen, der körperlich oder psychisch erkrankt ist, er braucht dazu allerdings ein Attest seines Arztes (Haus- oder Facharzt). Die Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung (ehemals BfA/LVA) schicken auf Anfrage entsprechende Formulare und Verzeichnisse von Kurhäusern zu. Bei der Antragstellung helfen der Arzt oder auch Wohlfahrtsverbände wie der VdK oder das Müttergenesungswerk. Der Antrag wird dann beim Kostenträger (Krankenkasse, bei Arbeitnehmern auch die Rentenversicherung) eingereicht. Die Kassen schalten zur Prüfung des Anspruchs oft ihren eigenen medizinischen Dienst ein. Bis die Kur beginnt, vergehen meist mindestens 3 Monate – die Frist kann kürzer sein, wenn der Arzt „dringend“ im Attest vermerkt. Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen, ein Arzt in der Kureinrichtung kann aber einen Verlängerungsantrag stellen. Nach einer Kur müssen vor einem neuen Antrag in der Regel 4 Jahre verstreichen. Wird ein Antrag von der Krankenkasse abgelehnt, ist es möglich, innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Bleibt auch der zweite Widerspruch erfolglos, so kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Das Verfahren ist zwar kostenlos, kann sich aber über 1 Jahr hinziehen. Wird einem Kurantrag stattgegeben, werden die Kosten zumindest teilweise vom Träger übernommen. Meist muss aber ein Eigenanteil bezahlt werden; wie hoch der ist, hängt auch von der Kurart ab. Bei stationären Kuren, Anschlussbehandlungen oder ambulanter Rehabilitation müssen in der Regel 10 EUR pro Tag zugezahlt werden (dies gilt nicht für Kurmaßnahmen der Berufsgenossenschaften). Bei der ambulanten Vorsorge und der Kompaktkur werden nur die Arztkosten übernommen, alle anderen Leistungen tragen Sie selbst.

Bei den privaten Krankenkassen hängen die Zuzahlungen vom Vertrag ab.

Bei geringem Einkommen und chronischen Krankheiten können Sie sich von den Zuzahlungen entweder ganz oder teilweise befreien lassen. Da hierzu Belege vorgelegt werden müssen, lohnt es sich, alle Belege für Fahrtkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu sammeln; hierzu gibt es in Apotheken und bei Krankenkassen auch Nachweishefte zur Bescheinigung von Zuzahlungen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Kampf der Gürtelrose!

Die echte Gürtelrose blüht mit roten Papeln und Bläschen weniger hübsch.

Kampf der Gürtelrose!

Gegen Schmerzen, Juckreiz, Krusten

Mit Ausschlag, Kribbeln, Jucken und Schmerzen kann eine Gürtelrose ganz schön unangenehm werden. In jedem zehnten Fall drohen sogar langfristige Nervenschmerzen, die Schlaf und Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Lesen Sie, wo die Gürtelrose herkommt, wie sich akute und chronische Beschwerden am besten behandeln lassen und wie man sich mit der Zosterimpfung schützt.

Viren auf Wanderschaft

Plötzliche Schmerzen und ein roter, gürtelförmiger Ausschlag am Rumpf —die Symptome einer Gürtelrose sind leicht zu erkennen. Verantwortlich für den Spuk ist das Windpocken- oder Varizellenvirus (lateinisch Varizella-Zoster-Virus). Es gehört zu der Gruppe der Herpesviren, weshalb die Erkrankung medizinisch auch Herpes zoster genannt wird.

Das Varizellenvirus hat ganz besondere Eigenschaften. Infiziert man sich damit, erkrankt man zunächst an Windpocken. Nach dem Abheilen des juckenden Ausschlags verschwinden die Viren aber nicht. Stattdessen wandern sie in bestimmte Nervenzellen, die Ganglienzellen von Hirn- oder Spinalnerven. Dort lassen sie sich lebenslang nieder – in Schach gehalten vom körpereigenen Immunssystem. Schwächelt das Immunsystem, werden die Viren reaktiviert und befallen den Körper „von innen“ erneut. Geschwächt wird das Immunssystem z. B. durch

  • seelischen und körperlichen Stress
  • normale Alterungsprozesse
  • immunsuppressive Therapien, also Therapien die das Immunsystem gezielt unterdrücken (z. B. zur Behandlung von Krebs oder einer rheumatoiden Arthritis)
  • Immunerkrankungen, z.B. eine HIV-Infektion.

Manchmal tritt die Gürtelrose aber auch auf, ohne dass sich ein spezieller Grund dafür feststellen lässt.

Die typische Gürtelrose

Werden die Viren reaktiviert, wandern sie die Nervenfaser entlang in Richtung Körperoberfläche. Am häufigsten geschieht das im Bereich von Brustkorb und Rumpf. Auf der Haut lösen sie dann einen gürtelförmigen Ausschlag mit gleichförmigen Papeln und Bläschen auf rotem Grund aus. Zum charakteristischen Muster des Ausschlages kommt es, weil die Viren sich nicht frei, sondern entlang der Nervenfaser ausbreiten. Diese Nervenfasern sind wiederum gürtelförmig, also quer von der Wirbelsäule bis zur Vorderseite angeordnet. Der gürtelförmige Ausschlag ist so typisch, dass meist keine weitere Diagnostik erforderlich ist. Im Zweifel lassen sich die Viren aber auch durch Laboruntersuchungen von Blut oder Hirnflüssigkeit nachweisen.

Manchmal macht sich die Gürtelrose schon vor dem Hautausschlag durch Kribbeln oder Taubheitsgefühl bemerkbar. Ist sie voll erblüht, leiden die Erkrankten je nach Ausmaß unter

  • Fieber und starkem Krankheitsgefühl
  • Wundschmerzen im Bereich des Ausschlags
  • Nervenschmerzen im Bereich des befallenen Nervens, z. B. starke Missempfindungen (Ameisenlaufen, Juckreiz) und bohrende oder stechende Schmerzen.

Normalerweise heilt der Ausschlag innerhalb von zwei bis vier Wochen folgenlos aus. Bei jeder zehnten Patient*in dauern Schmerzen und Missempfindungen jedoch auch nach Abheilen des Hautausschlags an oder flackern nach einem beschwerdefreien Intervall wieder auf. In diesen Fällen spricht man von der Post-Zoster-Neuralgie. Deren Prognose ist nicht besonders gut: Bei einem Drittel der Betroffenen greift die Schmerztherapie nicht, und manche haben lebenslang mit den Beschwerden zu kämpfen (mehr dazu siehe unten).

Hinweis: Achtung, ansteckend! In den Bläschen des Ausschlags befinden sich massenweise Varizellenviren. Gürtelrose-Patient*innen können durch Schmierinfektionen andere infizieren. Ganz besonders gefährdet sind Schwangere, die noch keine Windpocken hatten. Bei einer Infektion kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden. Um jede Ansteckung zu vermeiden sollte der Ausschlag bis zum Abheilen gut abgedeckt (passende Pflaster dafür gibt es in der Apotheke) und der Kontakt zu Ungeimpften bzw. noch nicht an Windpocken Erkrankten vermieden werden.

Zoster in Ohr und Auge

Neben der typischen Gürtelrose gibt es auch andere Formen des Herpes zoster. Besonders unangenehm wird es, wenn die Varizellen in den Ganglienzellen der Hirnnerven sitzen und dort reaktiviert werden. Dann wandern sie die Nervenfasern entlang in Richtung Kopfhaut vor. Ist der Trigeminalnerv betroffen, kommt es zu einem Zoster ophthalmicus mit Ausschlag und Schmerzen im Bereich von Stirn, Nasenwurzel und Nasenrücken, meist begleitet von Fieber und einem starken Krankheitsgefühl. Es droht die Infektion des Auges mit Bindehautentzündung, Hornhautentzündung, Augenmuskellähmung und sogar der Gefahr der Erblindung. Ein Befall der Nerven, die für das Ohr zuständig sind, macht sich als Zoster oticus mit Ohrenschmerzen, Hörminderung, Schwindel und schmerzhafte Bläschen am Gehörgang bemerkbar.

Schwerste Formen des Herpes zoster sind der Befall des Gehirns (Zoster-Enzephalitis) oder die Ausbreitung der Varizellenviren über den gesamten Körper inklusive innerer Organe (Zoster generalisatus). Diese lebensbedrohlichen Varianten kommen bei Menschen vor, deren Immunsystem sehr geschwächt ist.

Hinweis: Eine weitere seltene Sonderform des Herpes zoster ist der „Zoster sine herpete“. Hier leiden die Betroffenen unter heftigen Schmerzen in einem Dermatom, es fehlt aber der typische bläschenförmige Ausschlag.

Wen kann es treffen?

Jeder, der einmal an Windpocken erkrankt war, beherbergt die Viren und kann Monate, Jahre oder Jahrzehnte später an einer Gürtelrose oder einer anderen Form des Herpes zoster erkranken. Allerdings steigt das Risiko mit dem Alter, weil das Immunsystem dann allgemein weniger gut arbeitet. Ab 50 ist jedoch nicht nur die Gefahr einer Virusreaktivierung erhöht. Auch die Schwere der Erkrankung nimmt zu.

Doch nicht nur durchgemachte Windpocken lassen eine Gürtelrose erblühen. Auch Menschen, die gegen Windpocken geimpft wurden, können an einem Herpes zoster erkranken. Denn das abgeschwächte Impfvirus zieht sich ebenso wie das „echte“ Virus in Ganglienzellen der Spinal- oder Hirnnerven zurück. Weil das Impfvirus sich jedoch weniger leicht reaktivieren lässt als sein natürlicher Verwandter tritt ein Zoster nach Impfung sehr selten auf. Und kommt es doch einmal dazu, verläuft die Erkrankung deutlich milder als der Herpes zoster durch das echte Virus.

Akut gegen Virus, Schmerz und Krusten

Die normale Gürtelrose ist zwar unangenehm, hat aber eine relativ gute Prognose. Etwa 70–80% der Fälle heilen mithilfe der passenden Therapie folgenlos aus. Diese ruht auf drei Säulen: Die Viren zu bekämpfen, Schmerzen und Juckreiz einzudämmen und das Abheilen der Bläschen zu fördern.

Antivirale Medikamente. Mit ihnen wird der Verlauf der Erkrankung abgemildert und die Ansteckungsgefahr reduziert. Deshalb wird auf die antivirale Therapie nur bei sehr leichten Verläufen darauf verzichtet. Zwingend erforderlich ist sie bei

  • Patient*innen über 50 Jahren
  • Zoster im Kopfbereich
  • stark ausgeprägtem Zoster, z. B. beim Befall mehrerer Dermatome am Rumpf
  • kompliziertem Verlauf
  • Immunschwäche.

Zum Einsatz kommen die Wirkstoffe Aciclovir, Valaciclovir, Famcicluvir und Brivudin. Je nach Präparat werden die antiviralen Medikamente drei- bis fünfmal täglich als Tabletten eingenommen. In schweren Fällen gibt man sie auch intravenös. Dies ist bei Zoster ophthalmicus oder Zoster oticus der Fall. Hier kombinieren die Ärzt*innen das Virostatikum auch oft mit Kortison, um das Risiko für gefährliche Komplikationen wie Seh- oder Hörverlust zu reduzieren.

Schmerztherapie. Der entzündliche Ausschlag verursacht oft unangenehme Wundschmerzen. Diesen begegnet man mit entzündungs- und schmerzlindernden Wirkstoffen wie Ibuprofen oder Paracetamol. Bei sehr starken Schmerzen kommen auch Opioide zum Zug, beispielsweise Oxycodon-Tabletten oder intravenös verabreichtes Morphin.

Ist der Nerv angegriffen, entwickeln sich zusätzlich neuropathische Schmerzen. Sie reichen von Kribbeln oder Taubheitsgefühl bis zum ausgeprägten Brennen, Bohren oder Stechen. Hier können Wirkstoffe helfen, die auch bei der Post-Zoster-Neuralgie eingesetzt werden, so zum Beispiel Gabapentin, Pregabalin oder auch das Antidepressivum Amitryptilin.

Lokaltherapie. Die lokale Therapie fördert die Abheilung und reduziert das Risiko einer bakteriellen Infektion des Ausschlags. Polihexanid-Gele beispielsweise wirken antiseptisch und helfen, die Verkrustungen zu lösen. Lösungen aus Polihexanid oder Octenidin sind ebenfalls antiseptisch und lindern Schmerzen und Missempfindungen durch ihren kühlenden Effekt. Synthetische Gerbstoffe verringern ebenfalls den Juckreiz und lassen die Läsionen abtrocknen.

Hinweis: Zur lokalen Therapie keine Schüttelmixtur mit Zink verwenden! Diese lindert zwar den Juckreiz, fördert jedoch neuen Untersuchungen zufolge eine bakterielle Infektion der Läsionen. Außerdem lässt sich unter der weißlichen Schicht das Abheilen des Ausschlags nicht gut kontrollieren.

Wenn die Post-Zoster-Neuralgie zubeißt

In etwa 10% der Fälle entwickeln die Betroffenen eine Post-Zoster-Neuralgie. Dabei bleiben die Nervenschmerzen länger als vier Wochen bestehen, obwohl der Hautausschlag längst abgeklungen ist. Manchmal entwickeln sie sich aber auch erst nach einem beschwerdefreien Intervall. Typisch sind Missempfindungen und starke brennende, bohrende oder stechende Schmerzen. Oft ist die Region auch besonders berührungsempfindlich, was beispielsweise das Scheuern von Gürteln oder BH-Trägern unerträglich machen kann.

Die Behandlung der Post-Zoster-Neuralgie ist kompliziert, oft müssen verschiedene Wirkstoffe probiert und kombiniert werden. Etwa 30% der Patient*innen werden auch durch intensive Maßnahmen nicht schmerzfrei. Zum Einsatz kommen

  • Antikonvulsiva (Medikamente gegen Krampfanfälle) wie Gabapentin, Pregabalin
  • Antidepressiva wie Amitryptilin
  • Opioide wie Tramadol oder Morphin
  • Lidocain-Pflaster
  • Pflaster mit Capsaicin
  • als Ersatzmedikamente Carbamazepin oder Duloxetin.

Wenn die Hautempfindlichkeit des betroffenen Dermatoms intakt ist, empfehlen manche Ärzt*innen auch die Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS). Die elektrische Stimulation des betroffenen Gebietes verursacht (gewünschte) Missempfindungen wie Kribbeln oder Taubheitsgefühl, wodurch die Schmerzempfindung selbst verringert wird. Daneben können auch andere Verfahren der physikalischen Therapie, z. B. Kälte- oder Wärmeanwendungen helfen, die Beschwerden der Post-Zoster-Neuralgie abzumildern.

Hinweis: Eine Post-Zoster-Neuralgie kann psychisch sehr belastend sein. In manchen Fällen sind Verhaltens- oder Psychotherapien hilfreich, um besser mit den chronischen Schmerzen umzugehen.

Stärkste Waffe: Impfung

Ein besonders starkes Mittel gegen die Gürtelrose und ihre Komplikationen ist die Zosterimpfung. Es gibt sie mit einem abgeschwächten Virus als Lebendimpfstoff und als Totimpfstoff. Letzterer soll effektiver sein und einen längeren Impfschutz bieten, weshalb dieser von der STIKO vorgezogen wird. Sie empfiehlt die Zosterimpfung mit dem Totimpfstoff

  • allen Personen über 60
  • Menschen ab 50 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für Herpes zoster haben (z.B. aufgrund einer immunsuppressiven Therapie oder einer Grunderkrankungen wie Diabetes, COPD, oder rheumatoider Arthritis).

Die Impfung erhöht die zelluläre Immunabwehr und unterstützt dadurch den Körper, die in den Nervenzellen sitzenden Varizellenviren weiter in Schach zu halten.

Für einen vollständigen Schutz sind zwei Impfungen mit einem Abstand von zwei bis sechs Monaten erforderlich. Ob eine Auffrischung nötig ist, wird noch diskutiert. Bis jetzt gehen die Expert*innen davon aus, dass Geimpfte etwa zehn Jahre lang vor einer Gürtelrose bewahrt werden.

Hinweis: Die Zoster-Impfung verträgt sich gut mit anderen Impfungen. Auch eine Covid-19-Impfung ist kein Grund, darauf zu verzichten. Zur Sicherheit empfiehlt die STIKO bei der Zoster-Impfung lediglich, vor und nach der Covid-19-Impfung 14 Tage Abstand einzuhalten.

Quellen: DAZ 2021, Nr. 18, S. 38; RKI

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Rawpixel.com/shutterstock.com