Gesundheit heute

Krankheiten & Therapie: Schmerz- und Schlafmedizin

Schmerz- und Schlafmedizin

Schmerz- und Schlafmedizin

Schmerzen können das Leben zur Hölle machen. Eigentlich signalisieren sie drohende Gefahr und leiten Schutzreflexe ein. Sie haben aber die fatale Eigenschaft, sich zu verselbständigen, wenn unser Schmerzgedächtnis den Schmerz erinnert, auch wenn er im Moment nicht vorhanden ist. Schmerzmittel bringen dann meist nur mäßige Linderung und bergen erhebliche Risiken und Nebenwirkungen. Die moderne Schmerzmedizin packt deshalb das Übel bei der Wurzel: nämlich im Kopf. „Schmerzpatienten können ihre Schmerzen nicht nur lernen, sie können sie auch wieder verlernen“, so lautet ihre Grundthese. Schmerzen können auch den Schlaf rauben - daher veranlasst jeder Schlafmediziner einen diagnostischen Schlaf im Schlaflabor, wenn er hinter Schlafproblemen ernste organische Erkrankungen vermutet. Hierbei werden während einer ganzen Nacht Gehirnaktivitäten, Atemfrequenz, die Sauerstoffsättigung im Blut, Puls, EKG und die Muskelaktivität in den Beinen aufgezeichnet. Hinter sehr vielen Schlafproblemen stecken aber keine organischen, sondern psychische Störungen oder Dauerbelastungen. Schlaffördernde Medikamente treten für die Schlafmedizin daher zunehmend in den Hintergrund, während sich moderne Verhaltenstherapien immer weiter durchsetzen.
(Bild: Wavebreakmediamicrro/veer)

Neuer Warnhinweis für Schmerzmittel

Bundesrat billigt Verordnung

Auf den Verpackungen von rezeptfrei erhältlichen Schmerzmitteln warnen zukünftig neue Hinweise vor einer zu langen Einnahme. Der Bundesrat stimmte der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung zu.

Einnahmedauer oft zu lange

Am 8. Juni 2018 billigte der Bundesrat die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Analgetika-Warnhinweis-Verordnung. In Zukunft muss der Satz „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben“ auf der Außenpackung aufgedruckt werden. Die Verordnung erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und die beispielsweise die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac oder Acetylsalicylsäure (ASS) enthalten.

Studien zufolge nehmen ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer derartige Analgetika länger als die vorgegebenen vier Tage. Bei zu langer Einnahme erhöht sich das Risiko für Magen-Darm-Blutungen, Nierenschäden und Schlaganfälle.

Schutz für die Verbraucher

Mit der neuen Verordnung würden die Verbraucher „in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen Rat von über vier Tagen abgehalten“, begrüßt der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft Martin Schmelz den Beschluss des Bundesrates. Vielen Menschen sei nicht klar, dass auch rezeptfreie Schmerzmittel gefährlich sein könnten.

Quelle: Ärzteblatt

Weiterführende Informationen über den Beschluss zur Analgetika-Warnhinweis-Verordnung auf den Seiten des Bundesrates.

Von: Simone Lang