Gesundheit heute

Kleines Lexikon der Leukämietherapie

Agranulozytose: Absinken der Granulozyten unter 500 pro µl Blut. Dadurch extreme Infektionsgefahr und Notwendigkeit weit reichender Vorsichtsmaßnahmen (siehe Knochenmarktransplantation).

Klassifizierung des Therapieerfolgs

  • Remission: Tumorrückbildung
  • Teilremission: Deutliche Tumorrückbildung (über die Hälfte). Bei Leukämie weniger als 25 % Leukämiezellen im Blut, weniger als 5 % im Knochenmark
  • Vollremission: Kein Tumor mehr nachweisbar. Bei Leukämie Normalisierung des Blutbilds, weniger als 5 % Leukämiezellen im Knochenmark
  • Minimale Resterkrankung (minimal residual disease): Nachweis von Leukämiezellen mit molekulargenetischen Methoden, nicht aber mit konventionellen Diagnoseverfahren wie etwa der Mikroskopie. Zunehmende Bedeutung in der Prognoseabschätzung und der Behandlungsplanung nach erreichter Vollremission

Immunphänotypisierung und Monoklonale Antikörper

CD-Moleküle. Wie alle Körperzellen sind auch die weißen Blutkörperchen von einer Zellmembran umschlossen. Auf ihrer Oberfläche befinden sich verschiedene Eiweiße, die CD-Moleküle, die wahrscheinlich für die Kommunikation der Abwehrzellen eine Rolle spielen. Sie werden auch für die exakte Klassifikation einer Leukämie herangezogen, denn welche der über 200 CD-Moleküle ein weißes Blutkörperchen auf seiner Oberfläche trägt, hängt von seiner genauen Art und seiner Entwicklungsstufe ab. So trägt etwa ein B-Lymphozyt die Moleküle CD19–CD21 auf seiner Zellmembran, ein T-Lymphozyt hingegen die Moleküle CD2, CD3, CD5, CD7 und je nach Untergruppe CD4 (T-Helferzelle) oder CD8 (zytotoxische T-Zelle).

Monoklonale Antikörper. Mithilfe gentechnisch hergestellter monoklonaler Antikörper, die alle genau gleich sind und ganz exakt jeweils nur zu einem CD-Molekül passen, können Leukämien heute viel genauer differenziert und eingeteilt werden als noch vor wenigen Jahren. Richtig interessant wird diese Immunzytologie oder Immunphänotypisierung aber erst durch ihre Konsequenzen für die Behandlung:

Zum einen können Leukämien, deren Zellen unter dem Mikroskop gleich aussehen, sich aber durch die CD-Moleküle auf den Membranen unterscheiden, ganz unterschiedlich auf die „konventionelle“ Leukämiebehandlung ansprechen.

Zum anderen können auch die monoklonalen Antikörper selbst zur Behandlung genutzt werden. Sie entfalten ihre Wirkung entweder, indem sie die normale Signalwirkung des Moleküls blockieren, oder es werden im Vorfeld Gifte oder radioaktive Substanzen labortechnisch an sie gebunden, wodurch die kranken Zellen genauer getroffen werden als bei den bislang gängigen Therapien.

Beispiele für heute schon genutzte monoklonale Antikörperpräparate (MABs) sind Alemtuzumab (MabCampath®, gegen CD52), Rituximab (MabThera®, gegen CD20) oder Gemtuzumab (gegen CD33, in Mylotarg® gekoppelt an ein Zellgift). Selbst wenn die Therapieergebnisse mit den monoklonalen Antikörpern alles in allem ermutigend sind – insgesamt steckt diese Behandlungsform der Leukämie noch in den Kinderschuhen, und manch neue Therapieform konnte die in sie gesetzten Hoffnungen letztendlich nicht erfüllen.

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Vitamin D senkt Krebssterberate

Sonne und Supplemente sorgen beide für einen ausreichend hohen Vitamin-D-Spiegel im Blut.

Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.

Krebssterberate um 13% gesenkt

Große Studien konnten zeigen, dass die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten die Sterberaten an Krebs um etwa 13 % senkt. Der Effekt zeigt sich zum Beispiel in Ländern, die ihre Lebensmittel mit Vitamin D anreichern. Anhand der Daten von 34 europäischen Ländern haben Wissenschaftler*innen vom Deutschen Krebsforschungszentrum DKFZ nun errechnet, wie sich eine generelle Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D auswirkt.

Die Forscher*innen kamen zu dem Ergebnis: In den Ländern, in denen dies erlaubt ist, werden pro Jahr 27.000 Krebstodesfälle vermieden. Würden alle 34 Länder Lebensmittel mit ausreichend Vitamin D versehen, ließen sich pro Jahr sogar 130.000 krebsbedingte Todesfälle verhindern, rechnen die Wissenschaftler*innen vom DKFZ vor.

Anreicherung in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung

Nach EU-Recht ist die Zugabe von Vitamin D zu Lebensmitteln (z. B. Joghurt oder Streichfett) seit 2006 erlaubt. In Deutschland findet man nur relativ wenige angereicherte Produkte in den Regalen der Supermärkte. Das liegt daran, dass die D-Anreicherung hier grundsätzlich verboten ist – es sei denn, die Produkte haben eine Ausnahmegenehmigung (oder der Hersteller setzt sich darüber aufgrund des EU-Rechts hinweg).

Um die Vorteile einer ausreichenden Vitamin-D-Versorgung zu genießen, braucht es zum Glück keine angereicherten Lebensmittel. Ein großer Teil des Vitamin D wird durch Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Dafür genügt es, Hände, Arme und Gesicht zwei bis dreimal die Woche für etwa zwölf Minuten ungeschützt der Sonne auszusetzen. 10 bis 20% der nötigen Menge wird bei normaler Mischkost über die Nahrung aufgenommen (Eier, Speisepilze, Innereien, fetter Seefisch).

Beim Mangel helfen Supplemente

Im Winter hingegen gelingt es vielen Menschen nicht, ihren Vitamin-D-Bedarf zu decken. Auch alte Menschen und Personen, die selten im Freien sind oder sich einseitig ernähren, haben häufig einen Vitamin-D-Mangel. In diesem Fall helfen Nahrungsergänzungsmittel. Präparate mit Tagesdosen zwischen 10 bis 25 Mikrogramm sind apothekenpflichtig, solche mit einer Tagesdosis sogar verschreibungspflichtig. Wieviel man Vitamin D man einnehmen sollte, bespricht man aber sowieso am besten mit der Hausärzt*in. Denn Überdosierungen sind gefährlich, sie können zu Herzrhythmusstörungen oder Nierensteinen führen.

Quellen: DKFZ, RKI,SWR

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: FotoHelin/shutterstock.com