Gesundheit heute
Einlauf
Der Einlauf (Klistier) gehörte in früheren Zeiten zusammen mit dem Aderlass zu den klassischen Behandlungsmethoden der Ärzte. Krankheiten wurden als Ungleichgewicht von Körpersäften angesehen oder der Wirkung von Giftstoffen oder „Schlacken“ zugeschrieben, und was lag da näher, als zuerst einmal den Darm zu „reinigen“?
Bei der Kolonhydrotherapie (Darmspülung, Darmbad) wird sowohl ein Zufluss- als auch ein Abflussrohr in den After eingeführt und der Darm über mehrere Stunden mit bis zu 80 Litern Wasser durchgespült.
Mit dem besserem Verständnis von Krankheiten und ihrer Entstehung ist der Einlauf als „Allheilmittel“ zusammen mit dem Aderlass zu Recht in den Papierkorb der Geschichte gewandert. Einläufe „reinigen“ nicht, sondern führen ab – und sollten entsprechend nur dann angewendet werden, wenn der Darm das Abführen selber nicht mehr schafft – bei Verstopfung also. Und hier gibt es inzwischen sanftere, sicherere und einfacher durchzuführende Methoden – wie etwa Fertigklistiere.
Mythos Entschlackung. Von manchen Denkschulen wird angenommen, im Körper sammelten sich Abfallprodukte („Schlacken“) an, die regelmäßig beseitigt werden müssten. Im Gegensatz zum Hochofen, der tatsächlich regelmäßig gereinigt werden muss, reinigt sich der Körper jedoch mit Hilfe seiner Entgiftungs- und Ausscheidungsorgane (vor allem Leber, Niere und Darm) selbst. Der normale Darminhalt ist deshalb weder „unrein“ oder giftig noch krankheitsfördernd, im Gegenteil: Der darin enthaltenen Darmflora werden heute auch gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben.
Insofern gibt es auch keinen Anlass, an die Entgiftungs- oder „Entschlackungs“wirkungen von Diäten oder Fastenkuren zu glauben. Das heißt nicht, dass kurzzeitiges Fasten nicht gut tun und manchmal sogar Entzündungsprozesse auf der Haut zum vorübergehenden Abklingen bringen kann. Diese Wirkung hat jedoch andere Gründe, z. B. dass mit weniger zugeführter Nahrung auch weniger belastende Schadstoffe bzw. Allergene zugeführt werden, und sich so unser Immunsystem entspannen kann.
Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.
Medikamentenkauf im Ausland
Vorsicht Falle!
Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.
Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU
Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.
Hamsterkäufe sind verboten
Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.
Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.
Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen
Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.
Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

